Montag, 27. MĂ€rz 2023

Sondersitzung des Technischen Ausschusses am 26. Juni 2013

Beregnungsanlage fĂŒr die Festwiese

Ladenburg, 28. Juni 2013. (red/sap) In der Sondersitzung des Technischen Ausschusses entschied man sich fĂŒr einen weiteren Schritt in Richtung Beregnungsanlage. Bei sieben Ja-Stimmen und vier Gegenstimmen wurde der Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen in Höhe fĂŒr 8020 Euro an das IngenieurbĂŒro „MVV Enamic Regioplan“ zugestimmt. [Weiterlesen…]

Technischer Ausschuss tagte

Gedenktafel fĂŒr die KrappmĂŒhle

Umfangreiche Auflagen der Denkmalschutzbehörde und des Stadtbildpflegers bei der Modernisierung der KrappmĂŒhle. Foto: Ladenburgblog

 

Ladenburg, 17. Mai 2012. (red/sap) Große Einigkeit herrschte bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am gestrigen Mittwoch. Die GemeinderĂ€te folgten in allen Tagesordnungspunkten einstimmig den VorschlĂ€gen der Ladenburger Verwaltung. ZunĂ€chst mussten fĂŒnf Bausachen beraten werden.

Von Sabine Prothmann

Bei dem Bauantrag im StahlbĂŒhlring planen die Antragssteller die Errichtung eines Zwerchhauses an der westlichen GebĂ€udeseite und den Einbau einer Schleppgaube auf der östlichen GebĂ€udeseite ihres Reihenhauses. Die Gaube und das Zwerchhaus sollen jeweils eine Breite von drei Meter haben.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „WeihergĂ€rten I“ und gemĂ€ĂŸ den Festsetzungen des Bebauungsplans dĂŒrfen Gauben im liegenden Format zwei Meter nicht ĂŒberschreiten.

Die Gesamtbreite aller Gauben dĂŒrfen maximal 50 Prozent der TrauflĂ€nge betragen., deshalb benötigt das Bauvorhaben eine Befreiung, berichtete BĂŒrgermeister Rainer Ziegler.

Bislang wurde im Geltungsbereich einmal dieser Befreiung zugestimmt, in den weiteren FĂ€llen wurde jeweils eine AusfĂŒhrung als Zwerchhausgaube gefordert.

Dem Bauherrn war aufgrund des im ersten Stock liegenden Balkons auf der östlichen GebĂ€udeseite die AusfĂŒhrung der Gaube als Zwerchhaus nicht möglich. UrsprĂŒnglich war auf der westlichen GebĂ€udeseite ebenfalls der Einbau einer Gaube geplant. Der Vorschlag der Verwaltung dort ein Zwerchhaus zu errichten, wurde angenommen.

Dem Bauantrag wurde einstimmig entsprochen.

Bauherr legt viel Wert auf gute Nachbarschaft

Als nĂ€chster Tagesordnungspunkt stand der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Konrad-Seel-Straße auf der Tagesordnung.

Ein Bauvorbescheid vom Juni 2011 liegt mit abweichender Planung vor.

In diesem wurde folgenden Befreiungen zugestimmt: Überschreitung der Baugrenze im Norden um etwa einen Meter, Überschreitung der GFZ um 0,07 sowie die Errichtung eines Zwerchhauses mit einer Breite von 3,80 Meter.

Zum Bauvorbescheid gab es Einwendungen von Angrenzern, welchen nicht stattgegeben wurde. Die Bauherren legen jedoch großen Wert auf eine gute Nachbarschaft und eine einvernehmliche Planung.

Sie haben daher folgenden, mit den Angrenzern abgestimmten Antrag auf Baugenehmigung eingereicht: Im Norden soll ein eingeschossiger Anbau errichtet werden, welcher mit einer Terrasse bedeckt ist. Im SĂŒden soll das GebĂ€ude um etwa 1,20 Meter erweitert werden (Breite ca. 4,50 Meter). Dieser Anbau soll ebenfalls mit einer Terrasse bedeckt werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „WeihergĂ€rten IIb“. Die Baugrenze soll im Norden um zwei Meter ĂŒberschritten werden. Die zulĂ€ssige GrundflĂ€chenzahl soll um 12,77 Quadratmeter, also um 11,95 Prozent, die zulĂ€ssige GeschossflĂ€chenzahl soll um 29,55 Quadratmeter, also um 21,57 Prozent ĂŒberschritten werden.

„Das sind hohe Überschreitungen“, erklĂ€rte der BĂŒrgermeister. Doch es sei eine fĂŒr die Nachbarn vertrĂ€gliche Lösung.

Dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen wurde deshalb einstimmig zugestimmt.

Maschinenhalle fĂŒr Obsthof Schuhmann

Im nÀchsten Bauantrag ging es um den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle am Schriesheimer Weg.

Der Obsthof Schuhmann plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit einer GrundflÀche von etwa 570 Quadratmetern und einer Höhe von maximal 6,26 Metern.

Der Dachaufbau erfolgt als Satteldach mit einer Dachneigung von 12 Grad. Die Eindeckung erfolgt mit Thermodach-Stahlblechelementen. Auf dem 50 Meter starken Sockel der Halle soll eine Holz-Wandriegelkonstruktion errichtet werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird in eine Versickerungsmulde eingeleitet.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist deshalb nur dann zulĂ€ssig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es zum Beispiel einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient.

Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen.

Keine Werbeanlage in der Boveristraße

Als nĂ€chstes wurde die Errichtung einer Werbeanlage in der Boveristraße beraten.

Die Antragsteller beabsichtigen, eine Werbetafel in der GrĂ¶ĂŸe von etwa 3,50 auf 2,50 Meter am Kreuzungsbereich Benzstraße/Boveristraße auf einem GrundstĂŒck zu errichten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuordnung der Nutzung östlich der Benzstraße und Neuerschließung der Hockenwiese westlich der Benzstraße“.

In dem neuen Bebauungsplan sind Anlagen der gewerblichen Fremdwerbung unzulÀssig, erklÀrte Ziegler.

Die Verwaltung lehne deshalb den Bauantrag ab. „Wir wollen keinen PrĂ€zedenzfall schaffen“, so der BĂŒrgermeister.

Dem entsprach auch der Technische Ausschuss und stimmte dem Antrag nicht zu.

Mauerreste des ehemaligen Lustgartens

Im letzten Bauantrag plant der Bauherr die Modernisierung sowie den An- und Ausbau seines Mehrfamilienhauses in der Lustgartenstraße.

Dabei handelt es sich um die historische KrappmĂŒhle am Auktionshaus. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der „Stadtbildsatzung fĂŒr die Umgebung der Altstadt“ und im Grabungsschutzgebiet. Es handelt sich bei dem GebĂ€ude um ein Kulturdenkmal.

Bei der  Modernisierung und dem Umbau muss sich der Bauherr an umfangreiche Auflagen der Denkmalschutzbehörde halten.

Im August 2010 wurde eine im Grundsatz gleiche Anfrage als Bauvorbescheid genehmigt.

GeÀndert haben sich im Detail die Breite des Gartenzimmers von vormals 7,50 auf 8,80 Meter, die Anordnung der Fenster im Gartenzimmer und die Innengestaltung.

FĂŒr diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Aus bauplanrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben grundsĂ€tzlich keine Bedenken, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der ĂŒberbaubaren GrundstĂŒcksflĂ€che in die nĂ€here Umgebung einfĂŒgt.

Das Vorhaben wurde intensiv mit der Denkmalschutzbehörde, dem Stadtbildpfleger und der Verwaltung abgestimmt.

In einer Tischvorlage ergÀnzte Stadtbildpfleger Egon Lackner:

Im westlichen Vorfeld des KrappmĂŒhlgebĂ€udes werden Reste der Untermauerung des ehemaligen bischöflichen Lustgartens vermutet.

Deshalb schlug er eine teilweise Rekonstruktion dieser Mauer zur Bereicherung des  Stadtbild vor. Zudem, so hieß es in der Tischvorlage, wĂŒrde eine GelĂ€ndeanhebung zwischen dieser eventuell zu rekonstruierenden Mauer und dem KrappmĂŒhlgebĂ€ude die ungenĂŒgend in das Erdreich eingetieften Fundamente schĂŒtzen und dadurch die Standsicherheit nachhaltig verbessern.

Diese optische Rekonstruktion soll nun mit dem Bauherrn abgestimmt werden.

Werner Molitor regte an, eine Tafel als Erinnerung an die ehemalige KrappmĂŒhle anzubringen. Dies sei eine gute Idee, so Ziegler.

Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauvorhaben mit der Maßgabe zu, dass die Auflagen der Denkmalschutzbehörde sowie die AusfĂŒhrungen des Stadtbildpflegers eingehalten und die AusfĂŒhrung aller Baudetails zuvor mit der Denkmalschutzbehörde, dem Stadtbildpfleger und der Stadtverwaltung abgestimmt werden.

Neuer Traktor fĂŒr den Bauhof

Die Gemeinde hat im Zuge der Haushaltsverabschiedungen fĂŒr das Jahr 2012 zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges fĂŒr den alten Traktor im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Es ist unbedingt notwendig, den alten Traktor aufgrund seines technischen Zustandes zu ersetzen.

Aufgrund der Vielfalt von Anbietern im Bereich Traktoren hat sich der Bauhof Ladenburg mit Kollegen umliegender Kommunen in diesem speziellen Bereich kommunaler Fahrzeuge fachlich ausgetauscht.

Die Kollegen vom Bauhof Heddesheim haben mit dem Modell eines Kommunal-Traktors der Firma New Holland seit etwa fĂŒnf Jahren die besten Erfahrungen gesammelt. Eine dreijĂ€hrige Garantie, ein 24-Stunden Service, die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeuges, das Europa-Ersatzteillager in Heidelberg mit einem 12-Stunden Lieferservice spart dem Bauhof ĂŒber einen Zeitraum von drei Jahren nicht unerhebliche Personalkosten ein. Die Firma Seitz aus Lingenfels, die den Bauhof Heddesheim sowie weitere Kommunen in der nĂ€heren Umgebung mit entsprechenden Traktoren beliefert hat, unterbreitet ein Angebot fĂŒr einen auf den Bauhof Ladenburg zugeschnittenen Kommunal-Traktor in Höhe von 47.105 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Gleichzeitig wĂŒrde sie den alten Traktor fĂŒr 5000 Euro ankaufen.

Bauhofleiter Harald Kramer zeigte sich begeistert von der geplanten Anschaffung.

Ein vergleichbares Fahrzeug, zum Beispiel des Herstellers Deutz, wĂŒrde sich auf circa 58.000 Euro belaufen. BĂŒrgermeister Ziegler kommentierte:

Man kann sich auch einen Mercedes auf den Bauhof stellen.

Der Traktor ist bereits so ausgestattet, dass er bei Bedarf auch fĂŒr den Winterdienst eingesetzt werden kann. Das Fahrzeug hat Kommunalbereifung und findet so auch Einsatz auf Festwiese und im Römerstadion.

Der Technische Ausschuss stimmte dem zu.

KĂŒnftig keine Telefonzelle mehr in der Weststadt

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um die Strukturanpassung der öffentlichen Telefonie in Ladenburg.

Rainer Ziegler informierte, dass die Telekom drei Telefonzellen aus Ladenburg entfernen werde.

KĂŒnftig werde es in der Weststadt keine Telefonzelle mehr geben. Aber dem liegen wirtschaftliche Überlegungen zu Grunde. Die Telefonzelle in der Breslauer Straße habe gerade mal noch monatlich einen Umsatz von 20 Euro gebracht, so Ziegler.

Wir können uns dagegen nicht wehren.