Dienstag, 28. März 2023

Kleinstparteien haben große Chancen

Die Europawahl am 25. Mai

Rhein-Neckar, 16. April 2014. (red/ms) Am 25. Mai steht neben den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg die 8. Europawahl an – erstmals ohne Sperrklausel in Deutschland. Das bedeutet, dass diesmal auch kleinere Parteien eine Chance haben werden, zumindest einen Sitz im Europaparlament zu erhalten. Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zur Wahl. [Weiterlesen…]

Ministerpräsident Winfried Kretschmann schreibt S21-Gegnern auf Facebook

Rhein-Neckar, 07. Februar 2012. (red/pm) Winfried Kretschmann wendet sich mit einem offenen Brief über das soziale Netzwerk Facebook an die Gegner von Stuttgart 21. Er selbst bezeichnet sich ebenfalls als S21-Gegner und den Ausgang der Abstimmung als „schmerzlich“. Wie bereits zuvor angekündigt, hält er sich an das Ergebnis und schreibt: „Ungleich schlimmer wäre es, das Votum letztlich nicht anzuerkennen.“

Dokumentation; Offener Brief von Ministerpräsident Winfried Kretschmann
(Anm. d. Red.: Zwischenüberschriften durch die Blogredaktion eingefügt.) 

„in den letzten Tagen und Wochen erreichten mich Schreiben sowie Beiträge auf Facebook und Twitter von Bürgerinnen und Bürgern, deren Inhalt mir sehr zu denken gibt. Mal mehr, mal weniger deutlich wird darin gefordert, Stuttgart 21 dürfe auch nach dem Ergebnis der Volksabstimmung nicht gebaut werden. Daher möchte ich Ihnen mit diesem offenen Brief meine Sicht der Dinge darstellen.

Der 27. November 2011 ist ein Datum, das bei mir ganz unterschiedliche Gefühle weckt. Einerseits konnten mit der Volksabstimmung über das „S 21-Kündigungsgesetz“ zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs die Bürgerinnen und Bürger jenseits von Wahlen unmittelbar Einfluss nehmen und in einer Sachfrage eine Entscheidung treffen.

Wenngleich das Wort für uns Deutsche aus geschichtlichen Gründen nicht nur positiv besetzt ist, so bin ich doch ein wenig stolz darauf, dass es uns gelungen ist, mit der Volksabstimmung einen historischen ersten Schritt in eine echte Bürgergesellschaft gemacht zu haben.

Volksabstimmung ein „sehr bitterer und schmerzlicher Tag“

Andererseits ist der 27. November für mich persönlich ein sehr bitterer und auch schmerzlicher Tag gewesen. Denn an diesem Tag hat sich eine klare Mehrheit der Abstimmungsberechtigten Baden-Württembergs für eine finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgesprochen. Lediglich in sieben von insgesamt 44 Stimmkreisen hat das „S 21-Kündigungsgesetz“ eine Mehrheit von Ja-Stimmen gefunden. Demgegenüber haben 58,9 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen in Baden-Württemberg gegen den Gesetzentwurf votiert.

Selbst im Stadtkreis Stuttgart, wo ich ein anderes Ergebnis erwartet hatte, hat sich keine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für das S 21-Kündigungsgesetz ausgesprochen:

Mit 52,9 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wurde ein Ausstieg aus der Finanzierung von Stuttgart 21 abgelehnt. Über ein Jahrzehnt hinweg haben ich und die Grünen im Landtag und darüber hinaus gegen das Projekt argumentiert und für Alternativen geworben und so ist dieses Votum des Volkes für mich eine schmerzliche Entscheidung, an der ich persönlich schwer trage.

Ich hatte mir einen anderen Ausgang gewünscht, denn ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Alternativen zu Stuttgart 21 besser gewesen wären. Schmerzlich ist der Ausgang aber auch deshalb, weil ich eingestehen muss, dass wir die Mehrheit der Bevölkerung mit unseren guten sachlichen und fachlichen Argumenten nicht überzeugen konnten.

Auch ungeliebte Mehrheitsentscheidungen akzeptieren

Am 27. November 2011 hat das Volk entschieden. Und als überzeugter Demokrat und Ministerpräsident akzeptiere ich den Willen des Souveräns.

Damit entfällt in einer Demokratie für die Politik und für mich als Ministerpräsident die Legitimation, das Projekt Stuttgart 21 dem Grunde nach immer und immer wieder in Frage zu stellen. Nicht ausgeschlossen ist es hingegen, die Fehler und Schwächen des Projekts deutlich aufzuzeigen, den Finger in die Wunde zu legen und auf Nachbesserungen zu drängen. Das verstehe ich unter einem kritisch-konstruktiven Begleiten von Stuttgart 21 PLUS.

Wer allerdings meint, die Landesregierung und insbesondere ich als Ministerpräsident könnten oder müssten das Projekt über solche Schwächen noch endgültig zu Fall bringen, dem muss ich ganz klar sagen, dass ich dies nicht machen werde. Die Bahn darf Stuttgart 21 bauen. So hat das die klare Mehrheit der Abstimmenden gewollt. Es gehört zum Wesenskern der Demokratie, dass man Mehrheitsentscheidungen akzeptiert, ob sie einem nun gefallen oder nicht.

Allen war bewusst, dass mit der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz selbstverständlich mittelbar über die Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und die Alternativen abgestimmt wird.

Alle Argumente, die gegen Stuttgart 21 und für die Alternativen sprechen, sind im Zuge der äußerst umfassenden Diskussionen im Vorfeld der Volksabstimmung, in der Schlichtung und/oder bereits weit vorher, geäußert und vorgetragen worden. Ich will auch gerne erneut betonen, dass ich viele der kritischen Argumente zu Stuttgart 21 persönlich teile. Sämtliche Argumente in der Debatte sind vorgebracht, gewendet und abgewogen worden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hatte umfassenden Zugang zu ihnen. Es gab hunderte Veranstaltungen und Foren sowie Diskussionsrunden unterschiedlichster Art.

Es gab die Schlichtung. Niemand wurde ausgeschlossen.

Pro und Contra hinlänglich bekannt

Über mehr als ein Jahr hinweg ist das Thema in der Stadt, regional und überregional intensiv verhandelt worden. Und gerade in Zeiten des Internets und anderer moderner Kommunikationsmittel kann keine Rede davon sein, dass Informationen hinter dem Berg gehalten oder verschwiegen worden seien.

Die Fakten, die für oder gegen Stuttgart 21 sprachen und sprechen, lagen offen auf dem Tisch. Und allen war klar, was im Falle eines Scheiterns des S 21-Kündigungsgesetzes unaufhaltsam kommen wird:

Abriss des Südflügels, Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten zur Errichtung des Trogbauwerkes durch Fällen oder Versetzen der Bäume und Grundwasserentnahme.

Die Argumente, die Sie gegen Stuttgart 21 anführen, waren der Bevölkerung hinlänglich bekannt. In der Broschüre zur Volksabstimmung konnten Pro- und Contra-Seite Ihre Argumente kompakt vortragen. Jeder, der wollte, konnte darüber hinaus sich jede Facette und noch differenzierte Argumente beschaffen. Gleichwohl hat sich deren Mehrheit am Ende für das Projekt entschieden. An dieser Erkenntnis führt einfach kein Weg vorbei.

In der Regierungsform der Demokratie – und bei der direkten Demokratie zumal – gehen wir von einer mündigen Bürgerschaft aus. Wir nehmen an, dass Menschen informiert sind bzw. sich Informationen beschaffen (können), bevor sie zu Wahlen und Abstimmungen gehen, und dass sie dann abgewogene Urteile und Entscheidungen fällen. Allerdings können wir niemanden dazu zwingen.

One Man, one vote“

Jede (volljährige) Bürgerin und jeder (volljährige) Bürger hat eine Stimme, und alle Stimmen haben den gleichen Wert. „One Man, one vote“ ist zu Recht ein Kernsatz demokratischer Verfassung. Und jede Stimme zählt gleich, egal wer sie abgibt, ob etwa Professorin oder Putzfrau, aus welchen Gründen und Motiven auch immer, ob sie sich gut oder schlecht informiert hat.

Ein weiterer Kernsatz der Demokratie ist, dass Mehrheiten entscheiden. Darauf ist demokratische Politik angewiesen, denn etwas Besseres als die Mehrheitsregel ist noch niemandem eingefallen.

Wer, wenn nicht die Mehrheit in einer demokratischen Abstimmung soll denn die Legitimität einer Entscheidung begründen? Wie soll denn verfahren werden, wenn eine klare Mehrheit in einer strittigen Frage vorliegt? Soll dann das Votum dieser Mehrheit etwa nicht umgesetzt werden? Mit welchem Recht wollte man sich als Regierung dem verweigern? Woran sollen sich Entscheidungen ausrichten, wenn nicht an vorangehenden Mehrheiten in Wahlen und Abstimmungen?

Die Grün-Rote Koalition ist hier ohnehin schon sehr weit gegangen, nachdem große Mehrheiten im Parlament Stuttgart 21 längst beschlossen hatten, diese Entscheidung erneut in Form einer Volksabstimmung wieder aufzurufen. Wenn wir uns dieser Mehrheitsentscheidung bei Stuttgart 21 verweigern würden, wie könnten wir dann in Zukunft selbst auf unseren Mehrheitsentscheidungen bestehen?

„Streiten bis in alle Ewigkeit“?

Niemand verlangt, die Position der anderen Seite zu übernehmen. Und niemand verlangt, mit der eigenen Meinung künftig hinter dem Berg zu halten. Aber der – in vielen Schreiben und anderen Veröffentlichungen der letzten Wochen zu findende – Appell an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger und der Verweis auf die großen Erwartungen, denen man gerecht werden müsse, der Hinweis auf die verantwortlichen Politiker und Planer gehen darüber hinaus: sie dokumentieren, dass man das Votum der Volksabstimmung nicht akzeptiert.

Was bedeutet die Nichtanerkennung solcher Ergebnisse für die Demokratie allgemein und für das an Recht und Gesetz gebundene Regieren im Konkreten? Wie soll Legitimation für politisches Handeln hergestellt werden? Wer bestimmt, entscheidet und handelt dann in staatlichen Angelegenheiten? Soll dies eine elitäre Expertokratie sein, von der manch antiker Denker schrieb?

Der Konflikt um Stuttgart 21 war ein tiefer und heftiger Konflikt, der Stadt und Land mehr und mehr zu spalten drohte. Wie sollen schwierige Konflikte beigelegt werden, wenn nicht einmal eine Volksabstimmung als letzte Autorität anerkannt wird? Soll man weiter streiten bis in Ewigkeit?

Grundsätze der Demokratie werden in Frage gestellt

Ganz allgemein: Wie soll Demokratie dann überhaupt funktionieren? Was sind die Alternativen?

Diese Fragen drängen sich mir bei der Lektüre Ihrer Briefe, E-Mails, Postings und Tweets auf. Welche Antworten wollen Sie finden, ohne grundsätzliche demokratische Prinzipien unseres Gemeinwesens in Frage zu stellen?

Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, die Sie bewogen haben, ihre Schreiben so zu formulieren. Halten Sie komplexe politische Sachfragen für nicht geeignet, um sie durch die Bevölkerung direkt abstimmen zu lassen?

Und schließen sich damit den Gegnern bzw. Skeptikern der direkten Demokratie an, von denen es ja manche gerade in den konservativen Parteien gibt?

Eine solche Position ist keineswegs ehrenrührig und hat gute Argumente auf ihrer Seite – man sollte sie nur klar benennen.

Ich persönlich teile diese Auffassung jedenfalls nicht, im Gegenteil: Die im Vergleich sehr hohe Beteiligung der Bürgerschaft an der Volksabstimmung ist für mich ein deutliches Indiz, dass die Menschen in unserem Lande über mehr Themen direkt mitentscheiden wollen und nicht über weniger.

Prinzipiell gilt allerdings, dass das Volk in seiner Mehrheit natürlich genauso Fehlentscheidungen treffen kann, wie die Mehrheit in einem Parlament. Denn in der Demokratie wird nicht über Lüge und Wahrheit entschieden, sondern über Alternativen.

Wer der Auffassung ist, dass die Volksabstimmung nicht rechtmäßig abgelaufen sei, für diejenige oder denjenigen gibt es in einem Rechtsstaat ebenfalls den Weg, den die gewaltenteilende Demokratie vorsieht:

Die Klage vor den Gerichten. Der entsprechende Weg ist ja von einigen auch bereits beschritten worden. Aber gewiss kann dies keine Forderung an die Exekutive sein. Schon gar nicht wenn sie wie in diesem Fall die Volksabstimmung nach sorgfältiger Prüfung selber eingeleitet hat.

Wie sollen Bürgergesellschaft und Bürgerdemokratie funktionieren?

Zu diesen Themen hinzu kommt eine Sorge, die mich umtreibt. Es ist die Sorge, dass das, was die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 an Positivem und Wegweisendem für die Republik bereits erreicht hat – für die Zukunft ein grundsätzliches Überdenken von Planungsprozessen, eine Ausweitung und Verbreiterung der Beteiligung der Bürgerschaft auf unterschiedlichsten Ebenen, Transparenz und Offenheit bei den Alternativen und manches mehr –, dass diese großen Erfolge also gefährdet und womöglich konterkariert werden, weil maßgebliche Protagonisten des Protestes das Resultat der Volksabstimmung nicht akzeptieren.

All dies zusammengenommen stelle ich mir eine grundsätzliche Frage: Wenn auch bekannte und anerkannte Persönlichkeiten das Ergebnis einer Volksabstimmung nicht anerkennen und respektieren wollen – wie soll dann die Bürgergesellschaft und die neue Bürgerdemokratie eigentlich funktionieren?

Und ins Konkrete gewendet leitet sich daraus eine für den politischen Alltag elementare Frage ab. Nachdem die Volksabstimmung ein so klares Votum hervorgebracht hat:

Können Sie sich ernsthaft einen Ministerpräsidenten und eine Landesregierung wünschen, die sich – weil ihnen ein politisches Ergebnis missfällt – über den Willen der Mehrheit in einem Gesetzgebungsverfahren (denn nichts anderes ist eine Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung) hinwegsetzt, dagegen opponiert und sich schlichtweg nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt?

Niemand, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, kann sich dies am Ende wünschen, auch die nicht, die in der Sache verloren haben. Denn wir würden dann Tür und Tor öffnen für eine Entwicklung, an der keinem von uns ernsthaft gelegen sein kann.

So schmerzlich und bitter die Entscheidung des Volkes für Stuttgart 21 in der Sache für uns Gegner war. Ungleich schlimmer wäre es, das Votum letztlich nicht anzuerkennen. Denn dies hieße nichts anderes, als unseren demokratischen Rechtsstaat in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann“

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Uli Sckerl: „Für uns hier hat Stuttgart 21 keinerlei positive Effekte.“

Rhein-Neckar, 21. November 2011. Am 27. November 2011 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger mit der Volksabstimmung über das Schicksal des Bahnhofbaus „Stuttgart 21“. Wer mit „Ja“ abstimmt, wählt das Ausstiegsgesetz, Stuttgart 21 wird dann nicht gebaut. Wer mit „Nein“ stimmt, will, dass der Bahnhof gebaut wird. Der Weinheimer Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Sckerl (Bündnis90/Die Grünen) ist parlamentarischer Geschäftsführer in Stuttgart und erläutert seine Position und die seiner Partei zu Stuttgart 21. Insbesondere, was das Bahnhofsprojekt für unsere Region bedeutet.

Interview: Tilmann Schreiber

Herr Sckerl, am 27. November stimmt das Volk über Stuttgart 21 ab. Was bedeutet denn so eine Volksabstimmung?

Hans-Ulrich Sckerl, grüner Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis 39 (Weinheim) erläutert seine Sicht auf Stuttgart 21 und empfiehlt mit "Ja" den Ausstieg zu wählen. Bild: B90/Die Grünen

Hans-Ulrich Sckerl: Die Volksabstimmung bedeutet einen historischen Einschnitt. Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg entscheidet die Bevölkerung anstelle der Parlamente. Das ist der Beginn einer neuen politischen Kultur. Wir wollen, dass die Bürger immer wieder direkt mitentscheiden können.

Mal ehrlich, Stuttgart 21 ist so weit weg. Was haben wir hier in Nordbaden mit dem Projekt zu tun?

Sckerl: Stuttgart 21 hat eine negative Ausstrahlung bis nach Nordbaden, wie in alle Regionen des Landes. Mittel für den ÖPNV werden seit Jahren für dieses Projekt konzentriert, die Kommunen warten viel länger auf Verkehrsprojekte und zahlen höhere Eigenanteile. Wichtige Fernverkehrsstrecken des Bundes wie die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim fallen aus der Prioritätenplanung heraus. Die Strecke kommt jetzt, wenn überhaupt, erst gegen das Jahr 2030. Und sollte eigentlich schon längst gebaut sein.

Die Folge ist, dass unsere hiesige Main-Neckar-Bahn allein durch den zunehmenden Güterverkehr hoffnungslos überlastet ist. Dadurch könnte in den nächsten Jahren selbst der wenige Nahverkehrsanteil auf dieser Strecke noch verdrängt werden. Nach dem europäischen Eisenbahnrecht hat Güterverkehr Vorfahrt. Es ist absurd: Für alle Bahnverbindungen in den Süden hat der Lückenschluss Frankfurt-Mannheim eine zentrale Bedeutung. Dennoch wird die Maßnahme für das Prestigeprojekt Stuttgart 231 weit hintenan gestellt.

Die S-Bahn wird doch ausgebaut. Ich kenne viele, die sagen, Stuttgart 21 betrifft uns doch gar nicht?

Sckerl: Aber wann kommt die 2. Stufe der S-Bahn? Wie vereinbart im Dezember 2015? Im Moment deutet alles daraufhin, dass der Start zum 3. Male verschoben wird. Von 2019 ist bereits die Rede. Der Grund ist ganz einfach auch hier: Die wenigen Fördermittel für Schienenprojekte können nur einmal ausgegeben werden, in Stuttgart oder eben in den Regionen.

Für die S-Bahn fehlen Mittel von knapp 100 Millionen für die Verbesserung der Infrastruktur in den Bahnhöfen Mannheim und Heidelberg und auf der Strecke dazwischen. Ohne diese Kapazitätserweiterung kann gar keine zusätzliche S-Bahnstrecke in Betrieb genommen werden. Das ist ein ganz direkter Zusammenhang, Stuttgart 21 kannibalisiert förmlich den Nahverkehr.

„Stuttgart 21 hat für uns hier keinerlei positive Effekte.“

Es wird immer wieder behauptet, Stuttgart 21 sei wichtig fürs Land. Kann ja sein, aber ist es auch wichtig für uns hier vor Ort?

Sckerl: Nein. Für uns hier, genauso wie für das Land insgesamt hat der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs keinerlei positive Effekte. Wer von hier nach Stuttgart zum Arbeiten fährt, hat ab Weinheim und Heidelberg zahlreiche 50-60 minütige IC-Verbindungen, ab Mannheim stündlich den ICE, der knapp 40 Minuten braucht. Da werden sich beim Tiefenbahnhof durch die Reduzierung auf 8 Gleise eher mehr Verspätungen ergeben. Reisende aus unserer Region in Richtung München werden von Fahrzeitverkürzungen auf der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm profitieren, nicht aber von Stuttgart 21.

Der CDU-Fraktionschef Peter Hauk behauptet, es gehe darum, „ob es in diesem Land noch Verlässlichkeit und eine Basis für Vertrauen in bestehende Verträge, in Baurecht und Gerichtsurteile gibt“. Was meinen Sie dazu?

Sckerl: Hauk ist ja geradezu berufen, der grün-roten Landesregierung solche Vorwürfe zu machen. Er hat an führender Stelle den Bruch der Verfassung beim sog. „EnBW-Deal“ zu verantworten, eine Erklärung dazu steht bis heute aus. Für das Debakel um Stuttgart 21 und die fehlende Legitimation tragen er und die Seinen die Verantwortung. Wir reparieren diesen riesigen Vertrauensschaden jetzt mit der Volksabstimmung. Künftig wird es bei großen Bau- und Infrastrukturprojekten eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geben. Das wird Konflikte lösen helfen und Investitionen neue Sicherheit geben. Uns liegt sehr an der Verlässlichkeit des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.

„Der Ausstieg ist mit maximal 350 Millionen Euro finanziell verantwortbar.“

Die CDU warnt ebenso vor Ausstiegskosten von 1,7-2,5 Milliarden Euro. Ist das so?

Sckerl: Nein, definitiv nicht. Wir haben das mehrfach gründlich überprüfen lassen. Eine der wichtigsten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dieses Landes, die Märkische Revision hat akribisch geprüft und gerechnet: Im günstigsten Falle hat die Bahn einen Schadenersatzanspruch von maximal. 350 Millionen Euro. Das ist immer noch viel Geld, aber in der Summe liegt die Alternative Modernisierung Kopfbahnhof plus Schadenersatz um über 50% unter den Kosten von Stuttgart 21. Deshalb ist der Ausstieg auch finanziell verantwortbar.

Kritiker der Volksabstimmung sagen, dass das Ausstiegsgesetz nicht rechtens wäre. Was sagen Sie?

Sckerl: Wir haben die Kritiker ermuntert, den Staatsgerichtshof anzurufen und die Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Ausstiegsgesetzes und der Volksabstimmung klären zu lassen. Sie hatten gute Gründe das nicht zu tun. Das Kündigungsgesetz ist verfassungs- und rechtskonform.

Will man der Bevölkerung ernsthaft weismachen, der Finanzierungsvertrag sei unkündbar? Das heisst, egal was passiert, selbst wenn die Kosten über 6 Milliarden steigen und Stuttgart 21 zum Milliardengrab wird, sind die Vertragspartner verpflichtet zu bauen? Auf Teufel komm´ raus? Studierende lernen schon im ersten Semester Jura, dass das nicht stimmt.

„Ich rechne auch hier bei uns mit einer Beteiligung von über 50 Prozent.“

Mit welcher Beteiligung rechnen Sie? Glauben Sie, dass die Nordbadener sich gut beteiligen werden?

Sckerl: Die repräsentative Umfrage zur Volksabstimmung des SWR vom 17.11. legt eine Wahlbeteiligung von über 50% nahe. Ich rechne mit einer Beteiligung von deutlich über 50%, in Nordbaden nicht viel niedriger als in Stuttgart. Die Aussicht, eine derart wichtige Frage selbst entscheiden zu dürfen mobilisiert unabhängig vom Gegenstand der Volksabstimmung viele Menschen. Sie finden das einfach gut und wollen dabei sein.

Es gibt viele, die sagen, Bürgerbeteiligung ist wichtig, aber die repräsentative Demokratie auch. Schließt sich das gegenseitig aus?

Sckerl: Nein, es geht um eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Die Menschen haben jetzt vielfach deutlich gemacht, dass sie an wichtigen Sachentscheidungen direkt beteiligt werden und nicht nur alle vier oder fünf Jahre ihr Kreuzchen auf einem Wahlschein machen wollen.

Wir sehen ja bei der Zahl der Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene einen erheblichen Anstieg in den letzten Jahren. Die Menschen sind interessiert, engagiert und wollen mitentscheiden. Deswegen müssen die direktdemokratischen Elemente in der Landesverfassung als Ergänzung der repräsentativen Demokratie gestärkt werden.

Noch mal zu uns hier vor Ort: Wo sehen Sie ähnliche Konflikte wie bei Stuttgart 21?

Sckerl: Eine derart große Bürgerbewegung gibt es bei uns natürlich nicht. Aber Konflikte zwischen Verwaltungen und Gemeinderäten auf der einen und unzufriedenen Bürgern auf der anderen Seite, haben auch wir vor Ort immer öfter. Der Konflikt um die Pfennig-Ansiedlung in Heddesheim, das „Schlossbergareal“ der Fa. Familienheim in Weinheim oder die unselige Kreisverbindungsstraße in Hemsbach sind derartige Konflikte.

„Einer unserer Skandale vor Ort sind die S-Bahnhöfe, die viel teurer werden, als „kalkuliert“.“

Eine Art Skandal haben wir ja: Der Ausbau der S-Bahnhöfe ist viel teurer als ursprünglich „kalkuliert“. Was halten Sie davon?

Sckerl: Das Verhalten der Bahn ist ein Skandal. Man holt die Kommunen mit Verlockungen ins Boot, lässt sie auf der Basis geschönter Kostenprognosen Finanzierungsverträge unterschreiben, um sie dann mit Kostensteigerungen von 70 bis 150 % förmlich zu erpressen. Welcher Gemeinderat will es sich aber erlauben, politisch für die Verweigerung der kommunalen Mittel und damit für das Scheitern der S-Bahn-Linie 5 an der Bergstraße die Verantwortung zu übernehmen?

Wäre ein Ausstieg aus S21 wirklich so ein Schaden fürs Land, wie die Befürworter immer wieder betonen?

Sckerl: Im Gegenteil. Der Ausstieg wird Gelder freisetzen, da die Alternativen mit der Ertüchtigung des Kopfbahnhofs nur ein gutes Drittel kosten. Wir können dann beides machen: Die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens Stuttgart und den öffentlichen Verkehr in den Regionen verbessern.

Mal angenommen, der Ausstieg kommt, wie geht’s dann eigentlich weiter?

Sckerl: Dann wird das Land die Vollmacht zur Kündigung des Finanzierungsvertrags, die ihm das Volk mit der Abstimmung gegeben hat, wahrnehmen. Es wird umfassende Verhandlungen mit der Bahn und den anderen Projektbetreibern über den Ausstieg, aber insbesondere über die Alternative geben, die wir dann sofort in Angriff nehmen wollen. Das heisst, es geht dann um die Modernisierung des Kopfbahnhofs und die Planung einer Verbindung von diesem zur Neubaustrecke Stuttgart-Wendlingen-Ulm.

Wie verhalten Sie sich, wenn die Volksabstimmung nicht zum Ausstieg aus Stuttgart 21 führt?

Sckerl: Dann gilt die Verfassung: Bei einer Mehrheit für Stuttgart 21 oder bei einem Verfehlen des Quorums für den Ausstieg ist das Kündigungsgesetz abgelehnt. Unabhängig davon gilt aber der zwischen SPD und Grünen vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro. Wenn das Projekt mehr kostet und davon ist auszugehen, wird das Land sich nicht an den weiteren Kosten beteiligen. Das ist dann Sache des Bundes und der Bahn.

Weitere Infos: Die Bergstraße sagt „Ja“ zum Ausstieg

Bürgermeister-Umfrage: Was bedeutet Stuttgart 21 fürs „Wohl und Wehe“ der Gemeinden?

Unsere Animation zeigt, was man wählt, wenn man mit "Ja" oder "Nein" stimmt. Unsere Umfrage dokumentiert, wie die Bürgermeister zum Thema stehen. Animation: Christian Mühlbauer

Rhein-Neckar/Wahlkreis Weinheim, 14. November 2011. Das Streitthema um Stuttgart 21 wird am 27. November 2011 mit einem Ja oder Nein entschieden. Im Vorfeld warnen die Gegner vor den Folgen von Stuttgart 21 für die Region, wenn das Projekt weiter vorangetrieben wird. Die Befürworter warnen vor den Folgen, wenn es nicht weiter vorangetrieben wird. Es geht also ums „Wohl und Wehe“ – auch für die Gemeinden in Nordbaden. Dazu haben wir die Bürgermeister im Wahlkreis 29/Weinheim befragt, wie diese zu Stuttgart 21 stehen. Die teils überraschenden Antworten lesen Sie in unserer Dokumentation. [Weiterlesen…]

Stuttgart 21: Parteipositionen im Überblick

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Guten Tag!
Heddesheim, 08. November 2011. (red/cm)) Stuttgart 21 kennt viele Gegner wie Befürworter. Die großen Volksparteien vertreten dabei mitunter höchst unterschiediche Ansichten. Wir haben in der nachfolgenden Übersicht die Parteipositionen zusammengefasst. Am 27. November 2011 wird in einer Volksabstimmung über das Schicksal der derzeitigen Planung entschieden.

Von Christian Mühlbauer

Die eigentliche Intention von „Stuttgart 21“ ist laut Befürwortern, die Entwicklung von Stuttgart, der umgebenden Region sowie des Landes Baden-Württemberg zu fördern. Hierzu wurde bereits 1995 im Rahmen einer „Machbarkeitsstudie“ des Bahnprojektes der Grundstein gelegt.

Aus dem Kopfbahnhof soll ein sogenannter Durchgangsbahnhof werden. Die Reisezeiten für Bahnkunden sollen sich verkürzen. Durch die Verlegung des Durchgangsbahnhofs unter die Erde soll darüber hinaus Fläche oberhalb bereitgestellt werden, die der städtebaulichen Entwicklung zu Gute kommt.

Problematisch sind jedoch die enormen Baukosten sowie die Dimensionierung des Projektes. Kritiker gehen davon aus, dass die geschätzten Kosten bei weitem nicht ausreichend sind.

Im Oktober 2010 hat der derzeitige CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk auf einer Parteiveranstaltung in Hirschberg an der Bergstraße sogar behauptet, es „es kann Baden-Württemberg wurscht sein, ob Stuttgart 21 zehn oder fünfzehn Milliarden Euro kostet„. Derzeit ist die Zahl 4,4 Milliarden im Umlauf, nachdem es ursprünglich unter zwei Milliarden kosten sollte.

Der Spiegel berichtete aktuell, dass der frühere Baden-Württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), bereits 2009 über höhere Kosten Bescheid wusste, dies allerdings der Öffentlichkeit verschwiegen hat:

„Nach Informationen des SPIEGEL hatten Landesbeamte aus Baden-Württemberg auf Grundlage von Bahn-Unterlagen Gesamtkosten von mindestens 4,9 Milliarden Euro kalkuliert. Für wahrscheinlicher hielten sie sogar einen Endbetrag von bis zu 6,5 Milliarden.“

Und weiter:

„Der damalige Ministerpräsident und heutige EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) verbat sich daraufhin weitere Berechnungen: „Auf Wunsch des Herrn MP“, so heißt es in dem Vermerk, solle derzeit von einer „neuen Kostenberechnung abgesehen werden“. Entsprechende Zahlen seien „in der Öffentlichkeit schwer kommunizierbar“, schrieben Oettingers Beamte.“

Darüber hinaus ergeben sich zahlreiche weiteren umwelttechnischen Probleme. Auch die vorgebrachte Reisezeitverkürzung wird von Kritikern als kaum erwähnenswert angesehen.

Ob Stuttgart, das Umland sowie Baden-Württemberg selbst von diesem Bahnprojekt also letztendlich profitieren könnten oder damit nur ein Milliarden-Grab schaufeln, obliegt der individuellen Abwägung aller Argumente durch jeden Einzelnen.

Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Grünen sind seit Beginn des Bauvorhabens Stuttgart 21 gegen das Projekt. Als das Landesparlament im Jahr 2006 einen Entschließungsantrag für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm fasste, standen bei der Abstimmung lediglich die Stimmen der Grünen gegen das Bauvorhaben.

Die Partei nutzte das Bauprojekt sowie die dazu anhaltenden Proteste geschickt im Landtagswahlkampf 2011. Nicht zuletzt aufgrund dieses Engagements gelang den Grünen bei der Landtagswahl 2011 ein großer Sieg, bei dem die Partei über 12 Prozent mehr Stimmen einfahren konnte.

Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD stellen die Grünen den Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten. Der Koalitionspartner der Grünen vertritt jedoch keine ablehnende Haltung zu Stuttgart 21.

SPD:

Die SPD vertritt ebenso wie die beiden weiteren Parteien im Landesparlament die Ansicht, dass Stuttgart 21 ein erforderliches und wünschenswertes Bauvorhaben ist.

Man hat sich dennoch mit den Grünen als Koalitionspartner zusammengetan. Das Thema Stuttgart 21 ist ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrages. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel erklärte Ende Oktober gegenüber der FAZ, dass er eine Veränderung des Koalitionsvertrages wünsche.

Darin sollen sich die Grünen verpflichten, von ihrer ablehnenden Haltung zu Stuttgart 21 abzuweichen, wenn die Volksabstimmung scheitern sollte.

Sollte die Volksabstimmung das Ende von Stuttgart 21 einläuten, will wiederum die SPD ihre befürwortende Haltung aufgeben und sich dem Volkswillen beugen.

CDU & FDP:

Die beiden letzten Vertreter im Landesparlament Baden-Württemberg vertreten seit jeher wie auch die SPD die Ansicht, dass Stuttgart 21 ein wichtiges Bauprojekt ist.- Die ersten Schritte zu diesem Projekt wurden unter einer CDU-Landesregierung gegangen, weshalb die bedingungslose Befürwortung nicht verwunderlich ist.

Das eingebrachte „S21-Kündigungsgesetz“, welches einen Rückzug des Landes aus dem Bauprojekt ermöglichen würde, wurde von der SPD sowie der CDU und FDP abgelehnt.

Stadtentwicklungsplan Stuttgart 21. Klicken Sie auf die Grafik, um zum Wikipedia-Eintrag zu gelangen. Quelle: Wikipedia, Stoeffler

Stuttgart 21 – Bedeutung für Baden-Württemberg

Volksabstimmung zu Stuttgart 21: Wenn Ja Nein und Nein Ja bedeutet – der Abstimmungszettel im Detail


Guten Tag!

Heddesheim, 08. November 2011. (red) Am 27. November können alle Wahlberechtigten Bürger Baden-Württembergs über das „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21“ abstimmen. Es gibt nur zwei Antwortmöglichkeiten. Für oder gegen das Gesetz. Im nachfolgenden möchten wir den Stimmzettel kurz anhand einer Animation erläutern.

Von Christian Mühlbauer

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)‘ zu?

Wer am 27. November im Zuge der Volksabstimmung zur Wahl geht, wird sich dieser Frage gegenübersehen. Die Antwortmöglichkeiten sind dabei klar gefasst: Ja oder Nein.

Klingt einfach – ist es aber nicht, denn Ja bedeutet Nein zu Stuttgart 21 und Nein bedeutet Ja zu Stuttgart 21.

Abstimmung – Ja? Nein?

Wer sein Kreuz bei Ja macht, stimmt dafür, dass das „S21-Kündigungsgesetz“ auf den Weg gebracht wird. Ein Ja-Votum ist also eine Stimme gegen Stuttgart 21.

Wer sein Kreuz bei Nein macht, stimmt gegen das „S21-Kündigungsgesetz“. Ein Nein-Votum ist also eine Stimme für Stuttgart 21.

Ungeachtet des Votums ist es notwendig, dass im Rahmen der Volksabstimmung ein Quorum erreicht wird. Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung mit Ja abstimmen müssen. Das sind laut Angaben des Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg etwa 2,5 Millionen Menschen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zum „unechten Scheitern“, weil das „Quorum“ nicht erfüllt worden ist.

Ob dies erreicht werden kann, ist indes offen. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2011 erhielten die Grünen „nur“ 1,2 Millionen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei knapp über 5 Millionen Wählern.

Unser animierter Stimmzettel zeigt, wie es geht:

Der Stimmzettel zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

Der Stimmzettel zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

Plakatabreißer zeigen fragwürdige Haltung und müssen mit Strafe rechnen

„Trauriger Anblick“ und „trauriger Einblick“ in die verkorkste Haltung von Dummköpfen

Rhein-Neckar/Heddesheim, 03. November 2011. (red) Derzeit sind überall in den Kommunen Plakatwände aufgestellt worden. Parteien und Gruppierungen können auf diesen für oder gegen „Stuttgart 21“ werben. Doch nicht jeder kann und will die Meinung anderer akzeptieren. Immer wieder kommt es zu Sachbeschädigungen – Plakate werden abgerissen oder besprüht. Die Sachbeschädigung ist kein „Spaß“ und kann hart bestraft werden.

Die Proteste gegen Stuttgart 21 haben tatsächlich etwas bewegt. Engagierte Menschen in ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus haben einen weitreichenden politischen Entschluß erfolgreich in Frage gestellt. Zum Projekt Stuttgart 21 wird es am 27. November 2011 eine Volksabstimmung geben.

Gegner und Befürworter sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. „Beide Parteien“ können auf Plakatwänden in den Kommunen für „ihre Sache“ die verschiedenen Standpunkte und Argumente öffentlich machen.

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Plakate verschmutzt oder entwendet werden. Nein-Sager wollen das Ja nicht akzeptieren und umgekehrt. Sind sich die intoleranten Sachbeschädiger ihrer Straftat bewusst, die da gerade mal eben so im Vorbeilaufen begannen wird?

Aus Sicht der Polizei handelt es sich um ein „Offizialdelikt“.

Bei Beschmutzung und Zerstörung von Wahlplakaten ist die Polizei verpflichtet, zu ermitteln.

Dies gilt, sobald das Delikt registiert wurde. Die strafrechtliche Verfolgung geschieht also unabhängig davon, ob es einen Betroffenen gibt, der Anzeige erstattet. Zusätzlich kann es zu einer Anzeige durch einen Betroffenen oder einer unbetroffenen Person kommen. Eine Anzeige kann dabei nicht mehr zurückgenommen werden, da es Amts wegen die Verpflichtung zur Verfahrenseinleitung gibt.

In den folgenden Paragraphen nach Strafgesetzbuch (StGB) ist die Gesetzeslage dazu geregelt:

Paragraph 303 regelt Strafmaß und Definition der Straftat bei generellen Sachbeschädigungen. Hierbei sieht die Justiz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe vor.

§303 – Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Die „gemeinschaftseinbezogene Sachbeschädigung“ kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe zufolge haben.

§304 – Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Aber zu einem solchen Verhalten zählen nicht nur die juristischen Folgen. Das Zerreißen und Beschmieren von Partei- oder Wahlplakaten zeigt eine mehr als fragwürdige „Haltung“.

Es ist das Zeichen der Intoleranz anderer Standpunkte und der Respektlosigkeit vor anderen Meinungen. Also genau das Gegenteil von dem, was Demokratie eigentlich ausmacht.

Sollte das politische Wirken also derzeit nicht eher einen fairen Wettbewerb der Positionen der Menschen, als einen unerhenhaften Wettbewerb der Zerstörung und Sachbeschädigung darstellen?

Somit bleibt auch jenseits aller Paragraphen die Frage, ob das eigene Verhalten einer demokratischen Haltung und einem respektvollen Umgang miteinander entspricht – oder nicht.