Sonntag, 24. September 2023

Neue VerwaltungsgebÀude des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim wird bezogen

Jugendamt, Sozialamt und Straßenverkehrsamt ziehen um

Weinheim/Rhein-Neckar, 18. Juni 2013. (red/pm) Der Einzug in die neue Außenstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Röntgenstraße 2 – direkt bei der GRN-Klinik – steht vor der TĂŒr. In den kommenden Tagen werden das Jugendamt, das Sozialamt und Teile des VeterinĂ€ramts und Verbraucherschutz der Kreisbehörde sowie die Weinheimer Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde in neue und moderne BĂŒrorĂ€ume umziehen. [Weiterlesen…]

VG Karlsruhe verbietet der Stadt Pforzheim Internetveröffentlichung

Kippt der Lebensmittelpranger?

Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert nach wie vor ĂŒber die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Kreis. (Quelle: Rhein-Neckar-Kreis.de)

 

Rhein-Neckar, 18. Dezember 2012. (red/pro/aw) Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat der Stadt Pforzheim untersagt, HygienemĂ€ngel in einer GaststĂ€tte „an den Pranger zu stellen“. Das Urteil sorgt bundesweit fĂŒr Diskussionen in LandratsĂ€mtern, Gemeinden und der Lebensmittelbranche. Die Karlsruher Verwaltungsrichter können im Urteil nicht erkennen, dass die Betreiber genannt werden mĂŒssen. 

Der „Lebensmittelpranger“ wurde zum 01. September 2012, mit einer GesetzesĂ€nderung des Lebensmittel-, BedarfsgegenstĂ€nde- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingefĂŒhrt. Und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat prompt im Oktober zwei Betriebe in Schriesheim und Heiligkreuzsteinach auf die Prangerliste gesetzt und diese im Internet veröffentlicht. Das „Urteil“: „Ekelerregende Herstellungsverfahren“, wie das Schriesheimblog am 22. Oktober berichtete.

Auch die Stadt Pforzheim wollte einen großen Gastronomiebetrieb entsprechend anprangern. Das Verfahren lĂ€uft so: Stellen Lebensmittelkontrolleure erhebliche MĂ€ngel fest, können diese Betriebe sofort auf die Liste nehmen oder bei wiederholten VerstĂ¶ĂŸen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Dann wird der Betrieb informiert und hat eine Woche Zeit Beschwerde einzulegen. Die Großgastronomie im Gebiet Pforzheim hatte damit Erfolg. Die Richter sehen im Gesetzestext eine BegrĂŒndung fĂŒr die Namensnennung in diesem Fall nicht gegeben.

„Angesichts erheblicher Zweifel…“

In einer Pressemitteilung vom 13. November 2012 begrĂŒndete das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Urteil wie folgt:

„Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafĂŒr, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermĂ€chtigt werde, also zur Information ĂŒber ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift ĂŒber ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begrĂŒnde, die Öffentlichkeit generell ĂŒber hygienische MĂ€ngel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brĂ€chten, lasse sich auch der amtlichen BegrĂŒndung des Gesetzes nicht entnehmen.

Angesichts der erheblichen Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der geplanten Veröffentlichung ĂŒberwiege das Interesse des GaststĂ€ttenbetreibers, hiervon vorlĂ€ufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser GaststĂ€tte sichergestellt sei, eine Veröffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerlĂ€sslich sei.“

Die Stadt Pforzheim hat aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe derzeit keine Bekanntmachungen ĂŒber Lebensmittelkontrollen veröffentlicht. Wie das Rechtsamt der Stadt Pforzheim gegenĂŒber Rheinneckarblog.de bestĂ€tigte, sei dagegen aber beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingereicht worden. Weitere Details könne man derzeit allerdings noch nicht kommunizieren, heißt es. Hierzu soll es in den nĂ€chsten Tagen weitere Informationen geben.  (Anm. d. Red: Wir berichten weiter.)

Möglicherweise ist der Lebensmittelpranger bald wieder Geschichte, sollten die Gerichtshöfe den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte folgen.

Könnte der Pranger kippen?

„Ausgeschlossen ist das nicht“, sagt Pressesprecher Berno MĂŒller vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Hier sei aber noch kein edgĂŒltiger Knopf dran.

Denn Verwaltungsgerichte in Oldenburg, Regensburg und Trier hatten zuvor in Sachen Internetveröffentlichung von Kontrollergebnissen ebenfalls entschieden. Gemeinsamer Tenor: „Grundrechts- und EuroparechtskonformitĂ€t“ mĂŒssen eingehalten werden. Insbesondere wurde auf die „Verpflichtung zur Angabe des betroffenen Lebensmittels“ hingewiesen.

Das VG Regensburg fĂŒhrte aus, dass die Veröffentlichung von VerstĂ¶ĂŸen nur „unter Nennung des Lebensmittels“ gerechtfertigt sei. Es mĂŒsse ersichtlich gemacht werden, welche Lebensmittel von etwaigen VerstĂ¶ĂŸen betroffen sind.

Bis etwas anderes beschlossen wird, verfÀhrt das VeterinÀramt im Rhein-Neckar-Kreis wie bisher. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sei nach Anweisung des Ministeriums nach wie vor legitim.

Solange wir nichts anderes hören, bleibt das so,

bestĂ€tigt der zustĂ€ndige Mitarbeiter Rudi Wolf. Insgesamt fĂŒnf Betriebe wurden seit dem 01. September 2012 auf den Listen des Landratsamts angeprangert. Darunter, neben den zwei zu Beginn genannten Gastro-Betrieben, auch die BĂ€ckerei Baskent in Leimen sowie die Metzgereien Lingenfelder in Neulußheim und Köhler in Altlußheim. In allen fĂŒnf FĂ€llen wurden die MĂ€ngel bereits beseitigt. Diese Information kann der Liste ebenfalls entnommen werden. Öffentlich bleibt sie dennoch – in Baden-WĂŒrttemberg bis zu einem Jahr.

Landratsamt veröffentlicht erstmals Liste von LebensmittelsĂŒndern

Ekel-Betriebe am Pranger

Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit – jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier GaststĂ€tten veröffentlicht, in den „ekelerregende“ Bedingungen herrschten. FĂŒr die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten – fĂŒr die Verbraucher bedeutet es einen Schutz.

ZukĂŒnftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die LebensmittelĂŒberwachung gravierende MĂ€ngel feststellt, die nach dem Bußgeldkatalog 350 Euro ĂŒberschreiten, wird das öffentlich gemacht. Eine drakonische Strafe fĂŒr lebensmittelverarbeitende Betriebe wie GaststĂ€tten und Restaurants, aber ebenso fĂŒr BĂ€cker, Metzger und eben alle, die Lebensmittel verarbeiten.

Behördlicherseits gibt es kein Pardon. So öffentlich angeprangerte Betriebe „kommen nur von der Liste runter, wenn alle MĂ€ngel behoben sind“, heißt es aus dem Landratsamt. Vor kurzem wurden bereits Betriebe in Heddesheim, Ladenburg und Seckenheim kontrolliert – es gab viele Beanstandungen, aber keine, die so groß waren, dass es fĂŒr den Pranger reichte.

Unsere Autorin Alexandra Weichbrodt beschreibt das Verfahren und war vor Ort, um mit dem Wirt eines Restaurants in Schriesheim ĂŒber die VorwĂŒrfe gegen ihn und die „ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren“ in seiner KĂŒche zu sprechen. Der Wirt rechtfertigt sich mit AusflĂŒchten – und beteuert, alles sei wieder in Ordnung. Daran kann man Zweifel haben. Den Artikel können Sie auf dem Schriesheimblog.de lesen.

Lebensmittel. Klarheit.de?


Rhein-Neckar, 21. Juli 2011. (red) Vielleicht gut gemeint. TatsĂ€chlich ein GAU. „Lebensmittelklarheit“. Dokumentiert.

So sieht Lebensmittelklarheit.de aus. Total klar. Die Website ist kollabiert. Peinlicher gehts nimmer.

Über das Portal „lebensmittelklarheit.de“ sollen Verbraucher „TĂ€uschungen“ melden können. Es soll Transparenz möglich sein. Kontrolle.

TatsĂ€chlich ist die Seite erstmal „abgeschmiert“.

Vielleicht fand sich die Regierung bĂŒrgernah.

Das Ergebnis zeigt, dass die Regierung keine Ahnung hat, was die BĂŒrger beschĂ€ftigt.

Leugnen hilft nicht – die BĂŒrger wollen gesunde und gute Lebensmittel.

Und sie wollen gut informiert sein.

Mietet Euch endlich einen Server, der funktioniert.

Billig-Scheiß-Lebensmittel gibt es genug.

Wir brauchen nicht noch einen billig-scheiß-server, der nur „klare VerhĂ€ltnisse“ darstellt.

Einen schönen Tag wĂŒnscht Ihnen
Das rheinneckarblog.de