Rhein-Neckar, 25. September 2014. (red/ld) Die Planfeststellungsverfahren fĂŒr die neuen S-Bahnhöfe in Laudenbach, Heddesheim/Hirschberg, Ladenburg und Schwetzingen sind derzeit in der Offenlage. In Weinheim fiel der Beschluss im Juli vergangenen Jahres. Bis Ende 2017 will die Deutsche Bahn die Strecke in Betrieb nehmen. Doch weder ist sicher, ob der Zeitplan eingehalten werden kann, noch ob die Kosten sich nicht nochmals steigern. [Weiterlesen…]
Tödliche Kreiselkunst?
Rhein-Neckar, 10. Juli. (red/la) Die Kunstwerke auf fĂŒnf Verkehrskreiseln werden derzeit geprĂŒft, ob sie „starre Hindernisse“ und damit verkehrsgefĂ€hrdend sind. Die GrĂŒnde dafĂŒr sind eine EU-Vorschrift und die verkehrspolitische „Vision Zero“, die bis 2050 die Anzahl der Verkehrstoten in der EU auf Null senken soll.
Von Reinhard Lask
Seit November sind in Baden-WĂŒrttemberg „starre Hindernisse“ in auĂerörtlichen StraĂenkreiseln nicht mehr erlaubt. Was manch einer aktuell als fixe Idee des grĂŒnen Verkehrsministeriums fĂ€lschlicherweise verdammt, beruht auf der EU-Verordnung 2008/96/EG ĂŒber „Sicherheitsmanagement fĂŒr die StraĂenverkehrsinfrastruktur“. Zu den potenziellen AbhilfemaĂnahmen zĂ€hlt die „Beseitigung von neben der StraĂe befindlichen feststehenden Hindernissen“. In Nordbaden werden derzeit fĂŒnf Kreisel – je einer in Ladenburg, Rauenberg, Hirschberg, Heddesheim und Laudenbach – als potenziell gefĂ€hrlich eingestuft. Ob die darauf stehenden Kunstwerke auch weg mĂŒssen, steht noch nicht fest. Niemand hat bisher genau festglegt, was unter „gefĂ€hrlich“ zu verstehen sein soll.
ZĂ€hlt jedes Kunstwerk als feststehendes Hindernis? Das Landesverkehrsministerium gibt den Schwarzen Peter weiter. Pressesprecherin Julia Piper sagt auf Anfrage:
Die Sicherheitsaudits sollen potenzielle Gefahrenquellen herausfinden.
Die „Sicherheitsaudits“ sind Ortstermine, bei denen Vertreter von StraĂenbauĂ€mtern, PolizeiprĂ€sidien und Feuerwehr die Kreisel auf gefĂ€hrliche Hindernisse ĂŒberprĂŒfen. Nach welchen Kriterien diese genau vorgehen, dazu wisse das RegierungsprĂ€sidium in Karlsruhe mehr.
Doch auch hier nennt man auĂer „feststehendes Hindernis“ keine weiteren Kriterien. Uwe Herzel, Pressesprecher des RegierungsprĂ€sidiums sagt, sei zwar klar, dass beispielsweise ein „Hinkelstein“ in der Kreiselmitte weg mĂŒsse. Aber was wenn es nur eine Stange ist? Wie ein Kunstwerk aussehen muss, um als „strarres Hindernis“ zu gelten, weiĂ auch in Karlsruhe noch niemand. „Zeitnah“ sollen Herzel zufolge die Ergebnisse der Audits aus den Kreisen hereinkommen. Erst dann werde ausgewertet und entschieden:
Wir mĂŒssen die Ergebnisse der Sicherheitsaudits abwarten â und die laufen noch.
Auch Berno MĂŒller, Pressesprecher der Rhein-Neckar-Kreis, weiĂ nur wenig mehr ĂŒber gefĂ€hrliche Kreiselkunst. Wichtig sei, wo der Kreisel sich befindet und wie die StraĂen beschaffen sind, die dort einmĂŒnden. Liegt er innerorts ist er ungefĂ€hrlicher, wenn er auĂerhalb liegt. Am Ortsrand gelegen, kann er einen auĂerörtlichen Charakter haben. Genauer gesagt: Wenn eine schurgerade StraĂe auf der Tempo 70 erlaubt ist, auf einen Kreisel innerhalb der Ortsgrenzen mĂŒndet, hat er auĂerörtlichen Charakter.
Nur potenziell gefÀhrlich
Wie unfalltrĂ€chtig sind jedoch Kreisel an sich? Es gibt spektakulĂ€re UnfĂ€lle, wie den in Heitersheim (bei Freiburg) im November 2009. Damals gab es zwei Tote und drei Schwerverletzte beim Aufprall auf eine Flugzeugskulptur, die auf einer massiven Stange stand. Im Rhein-Neckar-Kreis waren UnfĂ€lle in Kreiseln bisher kein Thema, sagt Berno MĂŒller:
Bisher hat sich auch noch niemand ĂŒber Gefahren von Kreiselkunst beschwert.
Auch das Verkehrsministerium rĂ€umt ein, dass Kreisverkehr nicht als unfalltrĂ€chtig gelten. Auch Martin Boll, Pressesprecher des PolizeiprĂ€sidiums Mannheim kennt keinen schweren Unfall an einem Kreisel im Bereich des PrĂ€sidiums. Die tatsĂ€chliche Anzahl von Verkehrstoten oder Schwerstverletzten sei aber fĂŒr die Entscheidung nicht relevant, sagt Julia Piper:
Es geht um potenzielle vermeidbare Gefahrenquellen. Das Argument ‚hier ist noch nie was passiert‘, trĂ€gt bei der KreiselprĂŒfung nicht.
Diese Ansicht deckt sich mit dem verkehrspolitischen Ziel „Vision Zero“, die im „WeiĂbuch Verkehr“ der EuropĂ€ischen Union festgehalten wurde. Bis zum Jahr 2050 soll die Anzahl der Verkehrstoten auf Europas StraĂen „Null“ betragen. Dabei ist das individuelle Verhalten von Autofahrern nicht zu berĂŒcksichtigen. Auch wenn der unverantwortlichste Raser alkoholisiert in einen Kreisel fĂ€hrt, zĂ€hlt allein die Frage, ob er beim Aufprall auf das darauf stehende Kunstwerk sterben könnte.
Noch ist nicht entschieden, ob ĂŒberhaupt ein Kunstwerk weichen muss. Die Entscheidung liegt bei den RegierungsprĂ€sidien und hĂ€ngt von den Berichten der lokalen PrĂŒfungskommissionen ab.
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