Rhein-Neckar, 23. Oktober 2014. (red/ld/aw) Seit April 2013 dĂĽrfen die Kommunen in Baden-WĂĽrttemberg nur noch Unternehmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dazu verpflichten sich die Unternehmen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Zudem willigen sie in Kontrollen ein. Beanstandungen habe es noch keine gegeben, sagen die angefragten Kommunen in unserem Berichtsgebiet – und deshalb hat es auch noch keine Kontrollen gegeben. Da stellt sich die Frage: Wie effektiv ist dieses gepriesene Tariftreuegesetz? [Weiterlesen…]
Wo kein Verdacht ist, wird nicht ĂĽberprĂĽft
„Dumpinglöhne wurden gefördert“
Rhein-Neckar, 25. April 2013. (red/ld) Vor zwei Wochen ist das Tariftreuegesetz im Landtag beschlossen worden. Ă–ffentliche Aufträge dĂĽrfen ab dem 01. Juli nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Damit will die grĂĽn-rote Landesregierung gegen Dumpinglöhne vorgehen. Bisher mussten Kommunen das gĂĽnstigste Angebot annehmen. Der Wettbewerb sei auf dem RĂĽcken der Arbeitnehmer ausgetragen worden, sagte Hans-Ulrich Sckerl, Landtagsabgeordneter von BĂĽndnis ’90/Die GrĂĽnen im Interview. Ziel sei es, auf Dauer höhere Löhne zahlen zu können. ĂśberprĂĽft wird die Einhaltung nur bei Bedarf. [Weiterlesen…]
Ă–ffentliche Vergaben nur bei 8,50 Euro Mindestlohn

Mindestens 8,50 Euro wird es bei öffentlichen Aufträgen pro Stunde geben.
Weinheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pm) Die grün-rote Koalition hat kurz vor Jahresende 2012 ein Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen in den Landtag eingebracht. Dies legt fest, dass Anbieter bei öffentliche Vergaben nur bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro berücksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch für Kommunen.
Information des innenpolitischen Sprechers der GrĂĽnen, Hans-Ulrich Sckerl:
Wir wollen ab sofort bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Land sein, das fairen Wettbewerb und gerechte Bezahlung fördert
sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GrĂĽnen Uli Sckerl. Das sei fĂĽr die beiden Regierungsfraktionen ein sehr wichtiges Anliegen.
MaĂźnahme gegen Lohndumping
Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kämen oft Anbieter zum Zug, die sich nur mit Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten und in der Folge Tarifverträge umgehen. Hier gehe man mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als Land nun mit gutem Beispiel voran.
Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden Tarifverträgen setzt Grün-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Mit dem neuen Gesetz würden für öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber Regelungen festgeschrieben, die eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer Entsende-Gesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne enthalten. Darüber hinaus werde eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder für die Beschäftigten zu ungünstigerem Lohn führen würde.
Baden-WĂĽrttemberg ist mit dieser Regelung NachzĂĽglerÂ
Das Land sei allerdings hier kein Vorreiter, sondern lediglich das 11. von 16 Bundesländern mit einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.
Es ist an der Zeit gewesen, auch in Baden-Württemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen. Land und Kommunen wollen Arbeitgebern und Unternehmen mit Tariflöhnen ein gutes Auskommen ermöglichen und Arbeitsplätze sichern helfen. Davon werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren
so Sckerl abschlieĂźend.“
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