Samstag, 10. Juni 2023

Doppelmord von Dossenheim heizt Debatte an

Schärfere Waffengesetze?

Blumen für die Opfer.

Blumen für die Opfer. Wäre der Doppelmord von Dossenheim mit einem schärferen Waffengesetz möglicherweise nicht geschehen?

 

Rhein-Neckar/Dossenheim, 22. August. (red) Der Schock über den Doppelmord von Dossenheim sitzt tief. Ein 71-jähriger Sportschütze hat mit einer großkalibrigen halbautomatischen Pistole zwei Menschen getötet, fünf weitere schwer verletzt und sich dann selbst erschossen. Die Verletzten hatten Glück – sie könnten genauso tot sein, denn der Täter hatte nach Einschätzung der Polizei einen absoluten Tötungsdrang. Erst Anfang des Jahres tötete ein Sportschütze seine frühere Freundin und deren Partner in Eberbach. Soll man nun die Waffengesetze verschärfen oder ist das sinnlos, weil sich solche Tragödien auch mit schärferen Gesetzen nicht verhindern lassen? [Weiterlesen…]

Landtagsabgeordneter Uli Sckerl kritisiert Waffenbesitz und -gesetze

Doppelmord in Eberbach: „Das sind zwei Tote zuviel“

Rhein-Neckar/Eberbach, 08. Januar 2013. (red/pro) Der grüne Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Sckerl zeigt sich wie alle Menschen tief betroffen vom Doppelmord in Eberbach, bei dem ein Lehrer und Stadtrat sowie seine Ehefrau, eine Kinderärztin am vergangenen Freitag erschossen im Wohnhaus aufgefunden worden sind. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Stuttgarter Landtag äußert sich im Exklusiv-Interview angesichts der Bluttat kritisch gegenüber dem deutschen Waffenrecht und dem Besitz von Waffen.

Interview: Hardy Prothmann

Herr Sckerl, zwei Menschen sind kaltblütig im beschaulichen Eberbach umgebracht worden. Die beschauliche Stadt im Odenwald trauert um die Eheleute, zwei engagierte, beliebte und friedliche Mitbürger, die, wie nun feststeht, bereits in der Nacht zum 2. Januar gezielt vom Ex-Freund der Frau erschossen worden sind. Der zweijährige Enkel überlebte vermutlich nur durch Zufall. Wie haben Sie das aufgenommen?

Der Jurist Hans-Ulrich Sckerl ist Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 39 Weinheim und innenpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen. Er fordert seit Jahren mehr Kontrollen und ein schärferes Waffengesetz. Fot0: privat

Hans-Ulrich Sckerl: Mit Entsetzen wie wohl alle Menschen im Land. Das ist einfach furchtbar. Ich hoffe vor allem für die Tochter, das Enkelkind und die gesamte Familie, dass sie dieses traumatische Erlebnis irgendwie verarbeiten können.

Sie haben bereits vor drei Jahren in einem Interview mit unserer Redaktion eine verstärkte Waffenkontrolle gefordert – jetzt sind die Grünen an der Macht. Wann kommen die stärkeren Kontrollen?

Sckerl: Die sind bereits auf den Weg gebracht, aber es muss noch besser werden. Das Innenministerium hat seit 2011 die Kontrolldichte erhöht und es gibt vermehrt unangemeldete Kontrollen, ob Waffen legal besessen werden und sachgerecht aufbewahrt werden. Aber die unteren Waffenbehörden sind personell zu schwach besetzt und die Kontrollen sind nur ein Teil der Lösung auf dem Weg zu weniger Waffen. Noch wichtiger wäre, das Waffengesetz zu verschärfen. Doch das ist nicht Länder- sondern Bundessache.

„Waffen sollten überhaupt nicht privat aufbewahrt werden dürfen“

Was sollte da geändert werden?

Sckerl: Grundsätzlich sind wir gegen den privaten Besitz großkalibriger Waffen. In jedem Fall muss die Aufbewahrung bei allen privaten Waffen neu geregelt werden. Mir wäre am liebsten, dass Waffen überhaupt nicht privat aufbewahrt werden dürfen, aber das ist sehr schwierig umzusetzen. Auf jeden Fall aber sollten Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden, damit der unmittelbare Zugang deutlich erschwert wird.

Was ist daran schwierig?

Sckerl: Ein Beispiel sind Jäger, das habe ich lernen müssen. Wenn die einem verletzten Unfalltier den Gnadenschuss geben, häufig nachts, irgendwo im Wald, brauchen die eine Waffe und Munition dafür. Bei einem Sportschützen kann ich aber keinen einzigen Grund erkennen, warum Waffen und Munition nicht getrennt aufbewahrt werden sollten.

Das wird die Sportschützen nicht freuen.

Sckerl: Ich habe überhaupt nichts gegen Sportschützen und will auch nicht, dass sie diesen Sport nicht mehr betreiben können. Aber es gibt zu viele Fälle, bei denen Menschen durch Waffen von Sportschützen umgekommen sind, Erfurt und Winnenden sind besonders dramatische Beispiele.

Die Menschen in Eberbach waren fassungslos. Zunächst wusste niemand, warum der Lehrer und die Kinderärztin sterben mussten. Die Ermittlungsbehörden fanden heraus, dass der Exfreund der Ärztin vermutlich aus verzweifelten Motiven handelte. Als Sportschütze hatte er großkalibrige Waffen, die auch das Militär benutzt. Mit einer Pistole erschoss der geübte Schütze das Ehepaar kaltblütig. Beide traf er ins Herz, bei der Frau setzte er einen Nachschuss in den Kopf an.

 

„Hier steht Geschäft gegen ein Recht auf Sicherheit der Bürger.“

Warum verschärft die Bundesregierung das Waffengesetz Ihrer Meinung nach nicht?

Sckerl: Da ist eine mächtige Lobby am Werk, der es um’s Geschäft geht. Mit Waffen lässt sich eben nicht nur in Amerika viel Geld verdienen – letztlich auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung. Die Menschen haben ein Recht auf Sicherheit und das wird durch das aktuelle Waffengesetz, eine vielerorts zu lasche Handhabung und durch viele Vollzugsdefizite verletzt.

Was können Sie unternehmen?

Sckerl: Mit dem Innenminister herrscht Einigkeit darüber, dass wir eine Bundesratsinitiative zur Eindämmung des privaten Waffenbesitzes einbringen wollen. Aber dafür brauchen wir Verbündete, damit das zum Tragen kommt. Das ist harte Überzeugungsarbeit gefragt, damit wir an den aktuellen Zuständen was ändern können.

Was sollte ein neues Waffengesetz regeln?

Sckerl: Wie gesagt, halte ich eine Trennung von Waffen und Munition für wichtig. Wie man das regelt, muss halt verhandelt werden. Weiter wünsche ich mir eine regelmäßigere und strengere Eignungsprüfung, ob der Betreffende zum Waffenbesitz auch fähig ist. Da viele Menschen zahlreiche Waffen und hohe Mengen an Munition zu Hause lagern, muss der Bedarf sehr kritisch auf den Prüfstand. Bei jemandem, der nicht ernsthaft und pflichtbewusst seinem Sport nachgeht, muss angeordnet werden können, dass er die Waffen abzugeben hat.

„Der Doppemord zeigt alarmierend, dass hier Handlungsbedarf besteht.“

Der Doppelmörder von Eberbach ist 2004 Mitglied in einem Schützenverein geworden und ist regelmäßig zum Schießtraining gegangen.

Sckerl: Das zeigt, dass auch die psychologische Verfassung eines Menschen einen einmal erteilten legalen Waffenbesitz sehr problematisch machen kann. Hier wird zu untersuchen sein, welche Überprüfungen des Waffenbesitzes es seit 2004 gab, ob eine Überprüfung der Eignung stattgefunden hat. Im aktuellen Eberbacher Fall war der Täter wohl in einer psychisch sehr labilen Verfassung. Gleichzeitig war er ein trainierter Leistungsschütze. So jemand darf aber gar keine Waffe besitzen.

Der Sportschütze verwendete für seinen Doppelmord ein deutsches Fabrikat, eine SIG Sauer 9 Millimeter. Die Pistole ist selbstladend und wird vor allem vom Militär eingesetzt. Abbildung ähnlich. Quelle: Wikipedia, Rama, CC BY-SA 2.0 FR

Er hatte sieben Waffen und eintausend Schuss Munition sowie Jagd- und Kampfmesser.

Sckerl: Das zeigt doch in alarmierendem Umfang, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Wenn jemand so viele Waffen und diese riesige Menge Munition besitzt, dann hat das nach meiner Erfahrung nur noch wenig mit „harmlosem Sport“, aber viel mit einem Waffennarr zu tun.

Der Täter hatte eine weitere Waffe und weitere Munition bei sich. Hätte es noch schlimmer können, wenn beispielsweise eine Polizeistreife ihn angehalten hätte?

Sckerl: Darüber mag ich überhaupt nicht spekulieren. Fest steht, zwei Menschen sind umgebracht worden. Die Familien trauern wie auch die gesamte Eberbacher Bürgerschaft um den Verlust dieser ehrbaren Menschen, die in ihrer Heimatstadt äußerst beliebt waren. Angesichts dieser fürchterlichen Tragödie will ich mich weiter dafür einsetzen, dass die Menschen ihr Recht auf Sicherheit bekommen. Das Recht auf Waffen gehört nicht dazu.

Zollkriminalamt hebt Waffenlager bei Viernheimer Sportschützen aus

Als hätte sich der Mann auf einen Krieg vorbereitet. Größert Waffen- und Munitionsfund durch das Zollriminalamt Frankfurt seit zehn Jahren bei einem Viernheimer Sportschützen.

 

Viernheim/Frankfurt/Rhein-Neckar, 25. Januar 2012.(red/pm/Fotos: Zollkriminalamt) Beamte der Zollfahndung Frankfurt am Main (ZFA Ffm) haben ein Waffenlager in Viernheim ausgehoben. Ein 46 Jahre alter Sportschütze hatte über Jahre hinweg 22 Waffen und über 60.000 Schuss Munition sowie Granaten „gesammelt“. Das Gewicht des Funds: Gut eine Tonne. Laut dem Frankfurter Zollkriminalamt ist der größte Waffenfund seit über zehn Jahren.

Von Hardy Prothmann

„Das haben wir tatsächlich nicht erwartet“, sagte Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollkriminalamts auf Anfrage.

Die Ermittler hatten in der Wohnung eines 46-Jährigen zwei Maschinengewehre, neun Sturmgewehre (u.a.
Kalaschnikov), zwei Maschinenpistolen (Uzi, Scorpion), neun Kurzwaffen und 62.519 Schuss Munition, darüber hinaus 22 Nebel- und Farbgranaten, drei Übungs-Handgranaten und zehn Handgranatenzünder sichergestellt:

„Wenn Sie den Mann sehen, hätte Sie das nicht vermutet.“

Der 46-jährige Beschuldigte lebt mit seiner Ehefrau und dem minderjährigen Sohn in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Während die schussfähigen Waffen
vorschriftsmäßig in Waffenschränken und Tresoren untergebracht waren, befand sich das Maschinengewehr zerlegt im Schlafzimmerschrank:

„Der Mann hat eine, sagen wir mal, hohe Affinität zu Waffen. Vieles stammt aus den 90-er Jahren. Eine unmittelbare Gefährdung ging unserer Einschätzung nach nicht von ihm aus.“

Der Sportschütze ist nicht vorbestraft und war sofort geständig. Nach der vorläufigen Festnahme und einem Verhör wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt:

„Aus unserer Sicht besteht keine Fluchtgefahr.“

Die Fahnder waren durch vorangegangene Ermittlungen auf die Spur des Sportschützen gekommen. Er war Inhaber einer Waffenbesitzkarte und durfte lediglich legal drei
Pistolen, eine Langwaffe und zwei Wechselsysteme sowie die dazugehörige Patronenmunition besitzen.

 

Den Ermittlungen zufolge, hatte der Beschuldigte bereits zwischen 1989 und 2000 über 16.000 Schuss Munition bei einem Waffenhändler in der Schweiz erworben, ohne hierfür eine Genehmigung zu besitzen. Darüber hinaus bestand der Verdacht, von diesem Händler verschiedene Waffen gekauft und anschließend nach Deutschland geschmuggelt zu haben.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Darmstadt erwirkte deshalb einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht in Darmstadt. Am Mittwoch, den 18. Januar, durchsuchten die Frankfurter Fahnder die Wohnung des Mannes.

Pia Wiedemann, Leiterin der Frankfurter Zollfahndung, sagte:

Mit dieser unglaublichen Menge Waffen und der bisher größten durch das Zollfahndungsamt Frankfurt/ Main sichergestellten Menge Munition haben wir nicht gerechnet.

Den Waffensammler, der spontan äußerte, er sei froh, dass es nun „vorbei ist“, erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz. Die Strafandrohung reicht von einem Jahr bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Vermutlich wird der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.

Die sichergestellten Waffen werden nun durch das Landeskriminalamt „beschossen“, um balistische Untersuchungen vorzunehmen. So soll festgestellt werden, ob diese Waffen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen. Falls dem nicht so ist, bleibt es bei den bisherigen Tatvorwürfen. Waffen und Munition, zur Zeit noch Beweismittel, werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.