Sonntag, 04. Juni 2023

Facebook-Gerüchteküche - keine Hilfe, sondern Spam

Der vermisste Ladenburger Robin C. ist tot

Ladenburg/Mannheim/Mainz/Rhein-Neckar, 28. Januar 2013. (red/pro) Aktualisiert. Die Polizei hat heute mitgeteilt, dass die Identität der bei Nackenheim gefundenen Wasserleiche feststeht. Es handelt sich um den seit dem 20. Dezember 2012 vermissten 24-jährigen Ladenburger Robin C. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Untersuchungen gibt es keine Hinweise auf Fremdverschulden.

Ursprünglicher Artikel:

Ladenburg/Mannheim/Mainz/Rhein-Neckar, 26. Januar 2013. (red/pro) Über email, Kommentare und Facebook wurde uns in der Nacht und am Mittag mitgeteilt, dass der vermisste 24-jährige Ladenburger Robin C. tot in einem Wald in der Nähe von Mainz aufgefunden worden sei. Unsere Recherche ergibt, dass die Gerüchteküche auf Facebook und im Internet tobt. Wieder einmal zeigt sich, dass Menschen, die es vermeintlich „gut“ meinen, Schaden und Leid meistens nur noch verschlimmern. Die Polizei bestätigt auf unsere Nachfrage, dass es sich bei einer bei Oppenheim gefundene Wasserleiche vermutlich um den vermissten Robin C. handelt. Sicherheit wird allerdings erst ein DNA-Abgleich in der kommenden Woche bringen.

Von Hardy Prothmann

In Facebook gibt es eine Seite „VermisstRobinC“, die 318 „Fans“ hat, am 29. Dezember 2012 erstellt worden ist und auf der heute folgender Eintrag zu lesen ist:

„Leider erreichte uns heute eine schmerzliche Nachricht. Robin ist nicht mehr am Leben. Er wurde in der Nähe von Mainz gefunden.

Er hinterlässt eine Lücke, die wir mit unseren Erinnerungen und Gedanken füllen, aber niemals schließen werden können.

Zurück bleiben Trauer, Verzweiflung, Tränen und die Fragen nach dem Warum.

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Robin.

Wir danken euch allen herzlich für eure Mitarbeit und Unterstützung.“

Rund 40 Kommentatoren drücken bislang ihr Beileid aus.

Hinweise, falsche „Tatsachen“, Gerüchte

Uns wurde mitgeteilt, dass die Seite vom Vater des vermissten jungen Mannes erstellt worden sei. Wir können uns das nicht vorstellen – zu sachlich ist der Tonfall der Nachrichten auf dieser Seite. Die Information stellt sich als falsch heraus. Tatsächlich erfahren wir aus einer zuverlässigen Quelle, dass Bekannte von Robin die Seite eingerichtet haben, angeblich, um die Suche zu unterstützen. Tatsächlich lässt der anonyme Seitenbetreiber Kommentare zu wie „vermutlich Schwulenszene oder Organhandel“. Wieso solche Einträge nicht sofort gelöscht werden kann man diese anonyme Person nicht fragen.

Über Facebook teilt uns ein angeblicher Freund der Familie mit, dass der Vater ihn über den Tod des Vermissten informiert habe. Dieser habe ihm via Telefon und Facebook mitgeteilt, dass der vermisste Sohn tot „in einem Waldstück bei Mainz“ aufgefunden worden sei. Als wir nachfragen, sperrt uns dieser „Kontakt“. Ein anderer Kommentator will „indirekt“ über die Familie beziehungsweise einen „Freund“ schon gestern Abend über den Tod des Vermissten informiert worden sein.

Auch auf Google+ wurde ebenfalls am 29. Dezember eine Seite erstellt. Auch dort kommentiert ein „Marcus H.“, dass „uns eine traurige Nachricht“ erreicht hat. Der Seitenbetreiber kommentiert das mit „Ich weiß..“

Recherche und Tatsachen

Natürlich gehen wir Hinweisen nach. Noch in der Nacht teilt uns die Polizei in Mainz auf Nachfrage mit, dass es definitiv weder in der Nähe von Mainz noch in einem Wald einen Leichenfund gibt. Tatsächlich wurde in Nackenheim eine Wasserleiche gefunden, deren Identität nach Auskunft der Polizeien in Mainz und Mannheim noch nicht feststeht, da die Obduktion noch erfolgen wird.

Aus einer anderen Quelle erhalten wir die Information, dass die Obduktion bereits gestern stattgefunden habe. Ein Kriminalbeamter habe die Mutter am Telefon darüber informiert, dass es sich mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ um den vermissten Robin handelt. Es fehle nur noch der DNA-Abgleich.

Der Kriminaldauerdienst in Mannheim weiß nach Aktenlage noch nichts von einer Obduktion. Hier ist der Fall immer noch offen, der junge Mann weiter als „vermisst“ registriert. Hinweise, dass es sich bei der Wasserleiche um den gesuchten Mann handeln könnte, liegen nach Auskunft der Polizei nicht vor.

Wir bleiben dran, am frühen Abend informiert uns dann der Polizeisprecher Holger Ohm dann, dass es sich bei der Leiche „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ um den gesuchten Robin C. handelt. Eine Obduktion habe stattgefunden. Mit Sicherheit lasse sich dies aber erst nach einem DNA-Abgleich feststellen. Dieser werde Anfang der Woche vorgenommen. Die Polizei agiert in solchen Fällen normalerweise mit großer Zurückhaltung und Sorgfalt gegenüber den beteiligten Personen. Verwunderlich ist, dass die Kriminalpolizei nach unseren Informationen am Freitagnachmittag die Eltern „telefonisch“ über den Ermittlungsstand informiert haben soll. Überbringt man eine solche Nachricht, zumal, wenn sie noch nicht sicher feststeht, nicht eher persönlich? Die Polizei wird unsere Hinweise auf den Vorgang prüfen, wie uns mitgeteilt wird.

Was die Polizei nun, nachdem der Leichenfund öffentlich kommentiert wird, weiter mitteilt, ist, dass es keine Hinweis auf ein Fremdverschulden gibt.

Falsche „Freunde“, falsche „Hilfe“

Obwohl wir als Internetzeitung selbst sehr intensiv und selbstverständlich soziale Netzwerke nutzen, sehen wir solche Aktionen wie Facebook-Suchseiten, exzessives Teilen von Fotos und vermeintlichen „Informationen“ sehr kritisch. Was haben Einträge wie „vermutlich Schwulenszene oder Organhandel“ auf solchen Seiten verloren? Denkt jemand überhaupt nicht nach, ob das die Person beschädigen kann? Oder ist gerade das gewollt? Ist es nur Dummheit oder nur Sensationsgeilheit, solche Einträge vorzunehmen? Wieso sollten viele aus dem Internet zusammengeklaubte Fotos die Suche mehr unterstützen als ein eindeutiges Profilbild, das von der Polizei zur Vermisstenmeldung herausgegeben worden ist? Was sollen Informationen bringen, wo sich Robin gerne aufgehalten hat, wo er studiert hat? Wären das wichtige Informationen, die die polizeiliche Suche unterstützen könnten, würde die Polizei so etwas mitteilen. Auf privaten Seiten ist das nichts anderes als Klatsch.

Umgekehrt könnte man fragen, wo denn der Unterschied zu unserer Berichterstattung ist? Ist das eine nicht wie das andere öffentlich? Beides ist öffentlich, das trifft zu. Der große Unterschied liegt in den Details. Wir prüfen Informationen sorgfältig und bereiten diese professionell auf. So ist die Aussage, dass der gesuchte Robin tot ist, solange nicht zutreffend, solange dies nicht sicher festgestellt ist. Die Aussage, man habe ihn in der Nähe von Mainz gefunden, ist nach unserer Recherche falsch. Ebenso der Hinweis auf einen Wald.

Öffentliches Interesse vs. privat

Privatpersonen anonymisieren wir im Anschluss, wenn diese tot oder lebendig gefunden worden sind. Aus Achtung vor den Persönlichkeitsrechten – die auch ein toter Mensch hat. Und aus Rücksicht auf die Angehörigen, die insbesondere, wenn es sich um Privatleute handelt, selbst entscheiden sollen, ob und welche Öffentlichkeit sie herstellen möchten. Dabei wägen wir immer ab, welche Informationen einem „öffentlichen Interesse“ dienen und welche in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben. Dass die Suchseite auf Facebook immer noch die Bilder des vermissten Robin C. zeigt, hat nichts mehr mit „öffentlichem Interesse“ zu tun – hier wird nur noch Voyeurismus bedient. Die Angehörigen aber brauchen Ruhe und Kraft, um trauern zu können.

Verhindern können höchstens Angehörige selbst solche Seiten, indem sie nach Kenntnis juristisch dagegen vorgehen oder die Polizei, wenn Straftatbestände vorliegen. Muss man jemandem zumuten, dass er sich auch noch wehren muss, wenn er schon so sehr verletzt worden ist? Das Argument, wann wolle doch helfen, setzt die Frage voraus, ob man das auch verantworten kann: Ob eine solche Hilfe gewünscht ist oder ob eine solche Hilfe sich nicht eher ins Gegenteil verkehrt? Über diese Verantwortung sollte man vorher nachdenken.

Wir raten in solchen Fällen Betroffenen immer, auf keinen Fall Informationen oder Fotos an Dritte herauszugeben, deren Gebrauch sie nicht mehr kontrollieren können. Professionelle Redaktionen achten auf einen sorgsamen Umgang mit solchen Informationen im Gegensatz zu anderen, die die Tragweite nicht überblicken oder unter Umständen sogar „niedere Ziele“ verfolgen.

Und Internetnutzer sollten sich immer im klaren darüber sein, ob sie eine vertrauenswürdige Quelle vor sich haben und was man wie teilt und kommentiert. Die einfache Frage: „Wie wäre das für mich, wenn ich betroffen wäre“, kann immer helfen, nicht alles mitzumachen, nur weil man es „einfach“ machen kann.

 

 

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Facebook-Hoax: „Hiermit widerspreche ich…“

Rhein-Neckar, 12. November 2012. (red) Nutzen Sie Facebook? Gut! Glauben Sie alles, was dort veröffentlicht wird? Nicht gut! Aktuell geht wieder ein Gerücht, ein sogenannter „Hoax“ um. Nutzer widersprechen in einer Erklärung darin der Nutzung ihrer Daten. Schön, wenn’s so einfach wäre – ist es aber nicht.

Von Hardy Prothmann

Wir haben auf Facebook über unsere Blogseiten gut 3.000 Facebook-Fans und insgesamt weitere rund 1.000 Freunde. In den vergangenen Tagen sind uns vermehr „Disclaimer“ aufgefallen, in denen manche der Nutzung der in Facebook eingestellten Daten und den zugrunde liegenden AGBs widersprechen.

Um es deutlich zu sagen: Das ist sinnlos und rechtlich nicht haltbar. Man kann sich die Mühe sparen. Und noch mehr die Peinlichkeit, sich nicht auszukennen.

Wer sich bei Facebook anmeldet, willigt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Wer das nicht will, muss sich nicht bei Facebook anmelden. Wer individuelle Regelungen will, wird diese nicht erhalten.

Verstand nutzen

Wie immer gilt – nutze Deinen Verstand! Und zwar kritisch. Haben Sie schon mal irgendwo ein Geschäft oder eine Anmeldung machen können, ohne die AGBs zu aktzeptieren? Klar, die könnten sittenwidrig sein – aber das muss man erstmal vor Gericht nach Vertragsabschluss erstreiten und kann nicht sicher sein, ob man Recht bekommt. Ohne diese zunächst anzuerkennen, gibt es keinen Vertrag oder wie bei Facebook – keinen Zugang.

Dass einem die weitgehende Rechteeinräumung an Facebook nicht gefällt, ist das eine. Aber nicht jeden Quatsch im Freundes- und Bekanntenkreis zu verbreiten, ist das andere.

Es gibt zu allen möglichen Themenfeldern solche „Hoax“-Meldungen. Ein Beispiel ist immer wieder der „weiße Bus“, der auch mal grün oder andersfarbig sein kann. Gewarnt wird vor Kinderschändern. Die Meldung ist falsch. Frei erfunden. Ebenso gibt es viele Suchmeldungen, die auch einfach nur falsch sind. Gefolgt von Tierquälerei-Szenen.

Merke: Folge nicht blind und ohne nachzudenken jeder „Information“. Man kann zu den Themen googlen, man kann seine Freude bei Facebook fragen oder erstmal beobachten, bevor man gleich alles teilt.

Immer dann, wenn man sich selbst sehr betroffen fühlt, sollte man besonders kritisch sein – Hoax-Meldungen haben oft einen „alarmistischen“ Charakter oder appellieren an Reflexe: Kinder, Tiere, Skandale, Sex-Themen, Rekord-Meldungen. Immer dann, wenn es besonders außergewöhnlich ist, sollte der Verstand-Filter besonders aktiv werden. Das schützt vor Falschmeldungen und „bösartiger Software“.

Mist vs. sinnvolle Information

Sozialen Medien und dem Internet wird immer vorgeworfen, dass es dort „jede Menge Mist“ gibt. Das stimmt. Den gibt es – neben unglaublich viel mehr nützlichen Informationen. Die zu verbreiten ist sinnvoll. Zum Beispiel unsere Blogs und Facebook-Seiten mit ihren sinnvollen Inhalten weiter zu empfehlen.

Wer uns liest, erfährt immer wieder Neuigkeiten – recherchiert, geprüft, eingeordnet und kommentiert.

Geprothmannt

Eskalierende Berichterstattung

Ein Jugendlicher zerstört eine Scheibe und die RNZ suggeriert aufgrund einer „Zeugenaussage“, die Polizei sei schuld, weil zu „rabiat“. Gehts noch?

 

Rhein-Neckar/Schriesheim, 15. Oktober 2012. (red/pro) In Schriesheim gab es vor kurzem so etwas wie Chaostage. Rund 250 zum Teil heftig besoffene Jugendliche treffen sich einer „Abrissparty“. Rund 50 eilig herbeieilende Polizisten bekamen die Lage aber in den Griff. Die „Qualitätspresse“ sieht das anders. Und pumpt einen 20-jährigen Chaos-Beteiligten zum „Kronzeugen“ auf.

Von Hardy Prothmann

Nein, ich mache jetzt keine Namensanspielungen zum Beitrag von Carsten Blaue in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 09. Oktober 2012 mit der Überschrift:

Sorgte die Polizei für eine Eskalation?

Aber ich frage mich sehr wohl, was den RNZ-Journalisten dazu treibt, eine solche Überschrift zu formulieren und einen Beitrag zu verfassen, der jeden aufmerksamen Leser vollständig erschüttert zurücklässt: Ist dieser Artikel ein Beispiel für den angeblichen Qualitätsjournalismus der Tageszeitungen?

Abriss“birnen“

Zur Sachlage: Am Abend des 05. Oktobers 2012 finden sich in Summe rund 250 Jugendliche in Schriesheim zusammen, um an einer „Abrissparty“ teilzunehmen. Sie rotten sich in Gruppen zusammen, saufen mitgebrachte Alkoholika, werden auffällig und die Polizei reagiert. Insgesamt rund 50 Streifenbeamte der Polizeidirektion Heidelberg, unterstützt durch das Polizeipräsidium Mannheim treffen in Schriesheim ein, errichten Kontrollpunkte und versuchen die Lage zu klären.

Die Mannheimer Beamten kennen sich vor Ort nicht aus – das geht auch vielen Heidelberger Polizisten so. Für einen Einsatzplan bleibt keine Zeit. Der Einsatz kommt überraschend. Und man „jagt keine Verbrecher“, sondern betrunkene Jugendliche, die unter der Woche sicher Mamas und Papas Liebling sind. Brave Kinder im Alkoholausstand.

Chaos-Nacht in Schriesheim

Die Jugendlichen zerdeppern Flaschen auf der Straße (welche, spielt keine Rolle, es hätte überall sein können), vermüllen den Platz vor einem früheren Handelsmarkt, demolieren zwei Autos, schlagen die Türscheibe einer Bahn ein, gröhlen, beleidigen und provozieren Beamte.

Die Jugendlichen werden abgeschirmt, begleitet, in kleinen Gruppen in die Bahnen gesetzt. Nach vier bis fünf Stunden ist der Spuk am Freitagabend kurz vor Mitternacht vorbei. Die Lage ist beruhigt.

In der Folge schreibt ein 20-jähriger eine email an die Rhein-Neckar-Zeitung. Die Zeitung nennt den Namen des email-Schreibers, sein Alter und seinen Wohnort. Dass sie dabei gegen jede Grundregel des Quellenschutzes verstößt, ist Redakteur Carsten Blaue scheinst, vollständig egal.

Quellenverbrennung

Guter Journalismus bewahrt „Quellen“ auch vor Selbstschaden. Den hat der junge Mann jetzt. Denn er wird für einen vermeintlichen „Scoop“ (journalistische Aufdeckung) klasklar missbraucht. Es gibt journalistisch überhaupt keinen Grund, Namen, Alter und Wohnort und „Status“ des Informanten als „Beteiligten“ zu nennen – außer die Folgen für den Informanten sind einem RNZ-Journalisten einfach nur egal. Jeder „Informant“ sollte es sich genau überlegen, ob man dieser Zeitung trauen kann.

Die Rhein-Neckar-Zeitung stellt tatsächlich wegen der Behauptung eines einzelnen, jungen „Erwachsenen“ den Einsatz der Polizei in Frage. Fragen zu stellen, ist journalistisch absolut legitim. Geradezu notwendig. Aber welche Fragen wurden gestellt?

Jugendliche in Abrisslaune randalieren, die Polizei bekommt die Lage in den Griff und die Zeitungsberichterstattung „eskaliert“.

 

„Blaues Sicht“ – null Recherche

Der junge Mann behauptet, die Polizei sei „rabiat“ gewesen. Hier muss man nachhaken. Was meint das? Hat die Polizei etwa klare Ansagen gemacht? Oder auch ein bisschen „gedrängelt“?

Der junge Mann behauptet laut der Zeitung aber auch, die Polizei sei „gewalttätig“ gewesen. Und spätestens hier ist Schluss mit lustig. Gewalt hat Konsequenzen: Hämatome, blaue Augen, Platzwunden, Verletzungen eben.

Sind Verletzungen dokumentiert? Nein. Wurde die Polizei befragt, ob es Festsetzungen gab, Schlagstock- oder Tränengaseinsatze? Nein.

Denn das hätte ja „den Aufreger“ zunichte gemacht.

Wurde im Ansatz von Herrn Blaue und der Redaktion über die Lage vor Ort nachgedacht? Über die Einsatzwirklichkeit der Polizei?

Lächerliche Polizei vs. blödsinnige Meinung

50 Beamte stehen 250 mehr oder weniger alkoholisierten Jugendlichen gegenüber, die in „Abrissparty-Laune“ sind. Ohne jegliche Vorbereitung. Glaubt der Journalist tatsächlich, dass die Polizei so dumm ist und durch falsches Verhalten diesen schon sichtbar aggressiven Mob noch mehr zu reizen?

Die Einsatzwirklichkeit von Polizeibeamten beschreibt der Pressesprecher Harald Kurzer so:

Wir sind teilweise das Gespött der Stammtische. Fünf Beamte waren nötig, um einen ausrastenden Betrunkenen unter Kontrolle zu bringen – ja, haben die gar nix drauf?

Gute Frage, nächste Frage. Sollen die Beamten knüppeln oder gar schießen? Um eine ausrastende Person zu „stabilisieren“, braucht es mindestens zwei, eher drei oder sogar fünf Personen. Vor allem, um die Person vor Verletzungen zu bewahren, die sonst umungänglich wären. Die Methode „Schlagstock über den Schädel ziehen“ wird überwiegend nur noch in Diktaturen angewandt, nur Herr Blaue hat das noch nicht mitbekommen.

Gehts noch?

Konkret vor Ort hieße das, die Polizei hätte nicht mit 50 Beamten, sondern mit 500 oder besser 750 Beamten vor Ort sein müssen. Wegen einer blöd-besoffenen Abrissparty-Laune, die über Facebook „organisiert“ wurde? Gehts noch? Denkt ein Herr Blaue abgesehen von der Absurdität der Vorstellung auch mal über die Kosten für den Steuerzahler nach?

Geht Herr Blaue davon aus, dass am Wochenende hunderte von Polizisten in Einsatzbereitschaft sind, um dem feierwütigen Nachwuchs klar zu machen, dass man sich mal eben nicht irgendwo trifft, um zu saufen und was kaputt zu machen? Und wenn dies so wäre, berichtete die RNZ dann über „Polizeistaatsverhältnisse mitten in Deutschland“?

Blödsinniger kann man tatsächlich nicht „berichten“, als die Rhein-Neckar-Zeitung das im Fall der „Schriesheim-Flashmobs“ getan hat. Ohne Recherche, ohne Sinn, ohne Verstand.

Falsches Ticket

Ich für meinen Teil hoffe, dass die Beamten vor Ort den besoffenen Jugendlichen so deutlich wie möglich klar gemacht haben, dass es niemanden interessiert, ob man in die falsche Bahn gesetzt wird und einmal umsteigen muss, nachdem man sich verabredet hat, sich die Birne aufzuweichen und was kaputt zu machen.

Jeder, der an diesem Freitagabend mit dieser Stimmung nach Schriesheim gefahren ist, war „mit dem falschen Ticket“ unterwegs.

Und die Schriesheimer Bevölkerung kann sehr dankbar sein, dass die Polizei dafür gesorgt hat, dass die Situation vor Ort nicht eskaliert ist und niemand wirklich zu Schaden kam. Den Türeinschlager hat man festgestellt, er wird zur Verantwortung gezogen. Wer noch finanziell (Party-Veranstalter oder Facebook-Einlader) für den Einsatz aufkommen muss, wird noch geprüft. Die Besitzer der demolierten Autos haben hoffentlich eine Vollkasko, sonst bleiben sie vermutlich auf dem Schaden sitzen. Alle anderen Autobesitzer sind der Polizei dankbar.

Die friedliche und künstlerische Idee des „Flashmobs“ wurde ebenfalls beschädigt, die vielen tollen Möglichkeiten der sozialen Medien ebenso, denn für Zeitungen ist alles mit Internet sowieso „igitt“.

Eskalation vs. gute Polizeiarbeit

Die „Eskalation“ hat im Kopf eines Zeitungsschreibers stattgefunden, der journalistische Standards nicht beherrscht, sondern selbst auf Krawall aus ist. Flankiert von einer Zeitung, die an Standards offensichtlich nicht interessiert ist. Gewürzt mit einer (zeitungsredakteursimmanenten) Panikstimmung gegenüber dem Internet. Und der verlorenen Hoffnung, vielleicht irgendeinen blöd-besoffenen Jugendlichen, der eh keine Zeitung liest, für die Zeitung zu interessieren.

Es könnte sein, dass die Rhein-Neckar-Zeitung den ein oder anderen Polizisten als Abonnenten verloren hat, der sich solche Berichte „einfach nicht mehr geben muss“.

Dokumentation: Die Berichte in der Rhein-Neckar-Zeitung können Sie hier nachlesen (sofern sie nicht gesperrt werden)

Sorgte die Polizei für eine Eskalation?

Mit jeder Bahn kamen mehr Jugendliche?

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung „politisch berichtet, können Sie hier nachlesen:

Politische „Berichterstattung“ bei der RNZ