Ladenburg/Mannheim/Ludwigshafen/Weinheim/Bonn, 23. November 2011. (red/pm) Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH sowie gegen deren verantwortlichen Mitarbeiter in zwei Verfahren BuĂgelder in Höhe von insgesamt rund ⏠24 Mio. verhĂ€ngt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen illegale Preisabsprachen ĂŒber MaschinengeschirrspĂŒlmittel getroffen zu haben. DarĂŒber hinaus hat Reckitt Benckiser sich, im Rahmen regelmĂ€Ăig stattfindender Treffen von verschiedenen Markenartikelherstellern, in unzulĂ€ssiger Weise ĂŒber wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht.
Andreas Mundt, PrÀsident des Bundeskartellamts, sagte:
âReckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren FĂ€llen Preiserhöhungen fĂŒr MaschinengeschirrspĂŒlmittel der Marken âCalgonitâ und âSomatâ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten ĂŒber Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.â
Reckitt Benckiser ist in der Region ein groĂer Arbeitgeber an den Standorten Mannheim, Ludwigshafen, Weinheim („Kukident“) und Ladenburg. Die Aktie der britischen Muttergesellschaft schloss heute mit einem leichten Schluss. Die Börse reagierte also gelassen auf die Millionenstrafe. Vor allem fĂŒr Ladenburg bedeutet die Kartellstrafe sicher nichts Gutes, denn das GechĂ€ftsergebnis wird mit Sicherheit belastet und in Ladenburg ist „Benckiser“ einer der groĂen Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler.
„Die Zeche zahlt der Verbraucher.“
Die Kartellstrafe, gegen die noch Einspruch erhoben werden kann, wurde nur gegen Reckitt Benckiser verhÀngt, da der Henkel-Konzern Selbstanzeige erstattet hatte.
Die GeschĂ€digten sind vor allem die Kunden – die mussten durch Preisabsprachen mehr zahlen. Besonders hinterhĂ€ltig: Durch verĂ€nderte PackungsgröĂen wurde dem Kunden gleicher Inhalt vorgegauckelt – tatsĂ€chlich zahlte er dasselbe Geld fĂŒr weniger Produkt.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts:
„Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamts: âReckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren FĂ€llen Preiserhöhungen fĂŒr MaschinengeschirrspĂŒlmittel der Marken âCalgonitâ und âSomatâ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten ĂŒber Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.â
Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Bonusantrages (Kronzeugenantrages) der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine GeldbuĂe verhĂ€ngt.
Henkel und Reckitt Benckiser hatten zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 in vier FÀllen die Höhe sowie den Zeitpunkt von folgenden Preiserhöhungen vereinbart:
- Erhöhung der Listenpreise zum 1. Dezember 2005 um 5-8% fĂŒr
- MaschinengeschirrspĂŒlmittel der Marken âCalgonitâ (Reckitt Benckiser und âSomatâ (Henkel), fĂŒr WaschmittelzusĂ€tze der Marke âVanish Oxi Actionâ (Reckitt Benckiser) und âSilâ (Henkel) sowie fĂŒr hochpreisige Allzweckreiniger der Marken âCilit Bangâ (Reckitt Benckiser) und âBrefâ (Henkel).
- Indirekte Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 um 13 % pro Einheit durch Reduzierung der PackungsgröĂen bei gleichbleibendem Preis fĂŒr einfache MaschinengeschirrspĂŒl-Tabs der Marken âCalgonitâ und âSomatâ
- Absprache zur Festlegung der PackungsgröĂen bei der NeueinfĂŒhrung von âCalgonit Alles in 1â/âSomat 7 in 1â Mehrphasen-Tabs zum Jahresbeginn 2007
- Erhöhung der Listenpreise zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2007 um 5-8 % fĂŒr MaschinengeschirrspĂŒlmittel (âCalgonitâ undâSomatâ) sowie WaschmittelzusĂ€tze (âVanish Oxi Actionâ undâSilâ)
Das zweite Verfahren betraf den unzulĂ€ssigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH. Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln BuĂgelder in Höhe von insgesamt rund 20 ⏠Mio. verhĂ€ngt.
Andreas Mundt: âDie Markenartikelhersteller hatten sich – gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche – seit Jahren ĂŒber anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie ĂŒber den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den EinzelhĂ€ndlern ausgetauscht.â
Der Informationsaustausch fand im Rahmen des Arbeitskreises âKörperpflege, Wasch- und Reinigungsmittelâ (KWR) des Markenverbandes statt. In den noch anhĂ€ngigen Verfahren gegen die ĂŒbrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hatten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen ĂŒber beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, so dass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert wurde. Zudem ist vor dem Hintergrund des nun wesentlich schwereren Vorwurfs auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen UnterstĂŒtzung dieses wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet worden.
In beiden Verfahren konnte Reckitt Benckiser aufgrund ihrer Kooperation bei der AufklĂ€rung der VorwĂŒrfe gemÀà der Bonusregelung eine Reduktion der GeldbuĂe gewĂ€hrt werden. Auch konnten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der GeldbuĂen fĂŒhrten.
Die BuĂgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskrĂ€ftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, ĂŒber den das OLG DĂŒsseldorf entscheidet.“
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