Dienstag, 17. Mai 2022

Laut Landtagsabgeordnetem Uli Sckerl bedroht die EU die kommunale Wasserverorgung

Trinkwasser bald nur noch für Reiche?

Schriesheim/Rhein-Neckar, 05. März 2013. (red/zef) Schwerpunktthema der Grünen Kreisversammlung am 28. Februar war etwas, das jeden betrifft: Die Wasserversorgung. Am 28. Juli 2010 erklärten die Vereinen Nationen den Zugang zu sauberem Wasser zu einem Menschenrecht. Das Problem ist jedoch: Dies ist gesetzlich nicht bindend. Laut Uli Sckerl, dem Vorsitzenden der Grünen Rhein-Neckar, möchte nun die Europäische Kommission, die Regierung der EU, dieses Recht unterlaufen. Bereits 1,2 Millionen BürgerInnen der EU haben sich in einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) dagegen ausgesprochen. [Weiterlesen…]

Volksabstimmung zu Stuttgart 21: Wenn Ja Nein und Nein Ja bedeutet – der Abstimmungszettel im Detail


Guten Tag!

Heddesheim, 08. November 2011. (red) Am 27. November können alle Wahlberechtigten Bürger Baden-Württembergs über das „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21“ abstimmen. Es gibt nur zwei Antwortmöglichkeiten. Für oder gegen das Gesetz. Im nachfolgenden möchten wir den Stimmzettel kurz anhand einer Animation erläutern.

Von Christian Mühlbauer

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)‘ zu?

Wer am 27. November im Zuge der Volksabstimmung zur Wahl geht, wird sich dieser Frage gegenübersehen. Die Antwortmöglichkeiten sind dabei klar gefasst: Ja oder Nein.

Klingt einfach – ist es aber nicht, denn Ja bedeutet Nein zu Stuttgart 21 und Nein bedeutet Ja zu Stuttgart 21.

Abstimmung – Ja? Nein?

Wer sein Kreuz bei Ja macht, stimmt dafür, dass das „S21-Kündigungsgesetz“ auf den Weg gebracht wird. Ein Ja-Votum ist also eine Stimme gegen Stuttgart 21.

Wer sein Kreuz bei Nein macht, stimmt gegen das „S21-Kündigungsgesetz“. Ein Nein-Votum ist also eine Stimme für Stuttgart 21.

Ungeachtet des Votums ist es notwendig, dass im Rahmen der Volksabstimmung ein Quorum erreicht wird. Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung mit Ja abstimmen müssen. Das sind laut Angaben des Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg etwa 2,5 Millionen Menschen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zum „unechten Scheitern“, weil das „Quorum“ nicht erfüllt worden ist.

Ob dies erreicht werden kann, ist indes offen. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2011 erhielten die Grünen „nur“ 1,2 Millionen Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei knapp über 5 Millionen Wählern.

Unser animierter Stimmzettel zeigt, wie es geht:

Der Stimmzettel zur Volksabstimmung über Stuttgart 21

Der Stimmzettel zur Volksabstimmung über Stuttgart 21