Rhein-Neckar, 23. Oktober 2014. (red/ld/aw) Seit April 2013 dĂŒrfen die Kommunen in Baden-WĂŒrttemberg nur noch Unternehmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dazu verpflichten sich die Unternehmen, wenn sie sich um einen Auftrag bewerben. Zudem willigen sie in Kontrollen ein. Beanstandungen habe es noch keine gegeben, sagen die angefragten Kommunen in unserem Berichtsgebiet – und deshalb hat es auch noch keine Kontrollen gegeben. Da stellt sich die Frage: Wie effektiv ist dieses gepriesene Tariftreuegesetz? [Weiterlesen…]
Wo kein Verdacht ist, wird nicht ĂŒberprĂŒft
FĂŒr Mindestlöhne, gegen Finanzspekulation
Rhein-Neckar, 17. Juni 2014. (red/pm) Unternehmen, an denen der Rhein-Neckar-Kreis als Gesellschafter mit beteiligt ist, sollen sich zukĂŒnftig zu sozialen Standards und zu mehr Transparenz verpflichten. Dies will die Linke durch ein Dutzend AntrĂ€ge erreichen, die sie jetzt in den Kreistag eingebracht hat. [Weiterlesen…]
„Dumpinglöhne wurden gefördert“
Rhein-Neckar, 25. April 2013. (red/ld) Vor zwei Wochen ist das Tariftreuegesetz im Landtag beschlossen worden. Ăffentliche AuftrĂ€ge dĂŒrfen ab dem 01. Juli nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Damit will die grĂŒn-rote Landesregierung gegen Dumpinglöhne vorgehen. Bisher mussten Kommunen das gĂŒnstigste Angebot annehmen. Der Wettbewerb sei auf dem RĂŒcken der Arbeitnehmer ausgetragen worden, sagte Hans-Ulrich Sckerl, Landtagsabgeordneter von BĂŒndnis ’90/Die GrĂŒnen im Interview. Ziel sei es, auf Dauer höhere Löhne zahlen zu können. ĂberprĂŒft wird die Einhaltung nur bei Bedarf. [Weiterlesen…]
Tariftreuegesetz in Baden-WĂŒrttemberg beschlossen
Rhein-Neckar, 11. April 2013. (red/pm) Am Dienstag hat der Landtag in zweiter Lesung das Tariftreue- und Mindestlohngesetz fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (LTMG) beschlossen. âFĂŒr BeschĂ€ftigte, die Kommunen und letztlich auch das Land haben wir mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens verlĂ€ssliche Bedingungen fĂŒr effizientes und faires Wirtschaften geschaffenâ zeigte sich der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der GrĂŒnen Uli Sckerl erfreut. [Weiterlesen…]
Ăffentliche Vergaben nur bei 8,50 Euro Mindestlohn

Mindestens 8,50 Euro wird es bei öffentlichen AuftrÀgen pro Stunde geben.
Weinheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pm) Die grĂŒn-rote Koalition hat kurz vor Jahresende 2012 ein Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen AuftrĂ€gen in den Landtag eingebracht. Dies legt fest, dass Anbieter bei öffentliche Vergaben nur bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro berĂŒcksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch fĂŒr Kommunen.
Information des innenpolitischen Sprechers der GrĂŒnen, Hans-Ulrich Sckerl:
Wir wollen ab sofort bei der Vergabe öffentlicher AuftrÀge ein Land sein, das fairen Wettbewerb und gerechte Bezahlung fördert
sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GrĂŒnen Uli Sckerl. Das sei fĂŒr die beiden Regierungsfraktionen ein sehr wichtiges Anliegen.
MaĂnahme gegen Lohndumping
Gerade bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kÀmen oft Anbieter zum Zug, die sich nur mit Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten und in der Folge TarifvertrÀge umgehen. Hier gehe man mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf als Land nun mit gutem Beispiel voran.
Mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und dem Bekenntnis zu den geltenden TarifvertrĂ€gen setzt GrĂŒn-Rot ein klares Zeichen gegen Lohndumping und unfairen Wettbewerb um öffentliche AuftrĂ€ge.
Mit dem neuen Gesetz wĂŒrden fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge des Landes, der Kommunen und sonstiger öffentlicher Auftraggeber Regelungen festgeschrieben, die eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer Entsende-Gesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne enthalten. DarĂŒber hinaus werde eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder fĂŒr die BeschĂ€ftigten zu ungĂŒnstigerem Lohn fĂŒhren wĂŒrde.
Baden-WĂŒrttemberg ist mit dieser Regelung NachzĂŒglerÂ
Das Land sei allerdings hier kein Vorreiter, sondern lediglich das 11. von 16 BundeslÀndern mit einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.
Es ist an der Zeit gewesen, auch in Baden-WĂŒrttemberg einheitliche Standards bei der Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge einzufĂŒhren. Land und Kommunen wollen Arbeitgebern und Unternehmen mit Tariflöhnen ein gutes Auskommen ermöglichen und ArbeitsplĂ€tze sichern helfen. Davon werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren
so Sckerl abschlieĂend.“
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