Sonntag, 04. Juni 2023

Änderung in der Wallstadter Straße, Benzstraße und Ilvesheimer Straße

Neue Radwegeführung in Ladenburg

Ladenburg, 17. Juli 2014. (red/pm) In der Wallstadter Straße, Benzstraße sowie Ilvesheimer Straße ist es aktuell den Fahrradfahrern gestattet, beide begleitenden Geh- und Radwege gegenläufig, das heißt in beiden Richtungen zu nutzen. Dies widerspricht den geltenden Regelwerken zur Führung von Radfahrern entlang von Straßen. [Weiterlesen…]

Vollsperrung der Fahrbahn vom 01. bis 03. April

Bahnunterführung Bahnhof-/Ilvesheimer Straße wird saniert

Ladenburg, 27. März 2014. (red/pm) Damit die Bahnunterführung zwischen Bahnhofstraße und Ilvesheimer Straße weiterhin erhalten bleibt, führt die Deutsche Bahn ab kommender Woche Sanierungsarbeiten durch. Dafür muss die Fahrbahn vom 01. bis zum 03. April voll gesperrt werden. [Weiterlesen…]

Alkohol- und Drogenkontrollen der Polizei an Fasnacht

Mehrere Autofahrer betrunken unterwegs

Ladenburg/Ilvesheim, 03. März 2014. (red/pol) Gleich mehrere betrunkene Autofahrer fielen den Beamten des Polizeireviers Ladenburg im Laufe des Sonntagnachmittags auf. [Weiterlesen…]

12 von 14 Anträge bewilligt

Jede Menge Bauvorhaben, jede Menge Zustimmung

Ladenburg, 17. September 2013. (red/ms) Nachdem der Technische Ausschuss des Gemeinedrats letzten Monat pausiert hat, standen vergangenen Mittwoch gleich vierzehn private Anträge auf seiner Tagesordnung. Zwölf davon auf eine Baugenehmigung, einer auf einen Bauvorbescheid und einer auf eine Befreiung. Für die meisten Antragsteller war es ein guter Abend, denn der Technische Ausschuss stimmte fast allen Bauvorhaben zu. [Weiterlesen…]

Trunkenheitsfahrt einer 45-jährigen Ladenburgerin endet auf Verkehrsinsel

„Inseltour“ endet mit Totalschaden

Ladenburg/Heddesheim, 08. September 2013. (red/pol) Eine 45-jährige Ladenburgerin scheiterte bei der „Überfahrung“ zweier Verkehrsinseln „auf kürzestem Weg“ in der Nacht von Dienstag auf Mittwocht gegen 23:30 Uhr. Die betrunkene Autofahrerin (1,88 Promille) verursachte dabei einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden. [Weiterlesen…]

Zeugenaufruf

Radfahrer bei Verkehrsunfall verletzt

Ladenburg, 11. Juli 2013. (red/pol) Am Dienstagmorgen, 9. Juli, gegen 07.30 Uhr fuhr ein 58 Jahre alter Radler mit seinem Trekkingrad auf dem Radweg der Ilvesheimer Straße in Fahrtrichtung Benzstraße und kollidierte dort mit einem von rechts kommenden, bislang unbekannten Fahrradfahrer, wodurch der 58-jährige stürzte und sich dabei eine stark blutende Kopfplatzwunde sowie eine Gehirnerschütterung zufügte. Der unbekannte zweite Radfahrer entfernte sich hiernach unerlaubt von der Unfallstelle.

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Nach dem Sturz sei der gestürzte Radler durch eine unbeteiligte, ihm nicht bekannte Kraftfahrzeugführerin, an seine in unmittelbarer Nähe befindliche Arbeitsstätte verbracht worden. Diese Kraftfahrzeugführerin sei auch Zeugin des Unfalles gewesen. Zu deren Kraftfahrzeug, Kennzeichen, Beschreibung der Zeugin liegen keine Angaben vor.

Diese unbekannte Kraftfahrerin, aber auch weitere Zeugen des Unfalls, werden gebeten sich mit der Verkehrsunfallaufnahme beim Polizeipräsidium Mannheim unter der Telefonnummer 0621 1740 in Verbindung zu setzen.“

Xavier Naidoo-Konzert beschäftigt Polizei

„Verkehrliche Herausforderung“

Das Parkleitkonzept zum Xavier-Naidoo-Konzert. Quelle: Stadt Ladenburg

Das Parkleitkonzept zum Xavier-Naidoo-Konzert. Quelle: Stadt Ladenburg

Ladenburg/Rhein-Neckar, 30. Mai 2013. (red/pro) Das Polizeirevier Ladenburg ist auf den Besucherverkehr zum Open-Air-Konzert von Xavier Naidoo gut vorbereitet – trotzdem rechnet man mit Behinderungen, weil die Stadt „verkehrlich“ nicht auf einen solchen Andrang eingerichtet ist. Vor allem in der Zeit zwischen 16:00-19:00 Uhr und bei der Abreise zwischen 23:00 Uhr bis Mitternacht wird es am Freitag zu Behinderungen kommen. [Weiterlesen…]

„Verkehrliche Herausforderung“

Das Parkleitkonzept zum Xavier-Naidoo-Konzert. Quelle: Stadt Ladenburg

Das Parkleitkonzept zum Xavier-Naidoo-Konzert. Quelle: Stadt Ladenburg

Ladenburg/Rhein-Neckar, 30. Mai 2013. (red/pro) Das Polizeirevier Ladenburg ist auf den Besucherverkehr zum Open-Air-Konzert von Xavier Naidoo gut vorbereitet – trotzdem rechnet man mit Behinderungen, weil die Stadt „verkehrlich“ nicht auf einen solchen Andrang eingerichtet ist. Vor allem in der Zeit zwischen 16:00-19:00 Uhr und bei der Abreise zwischen 23:00 Uhr bis Mitternacht wird es am Freitag zu Behinderungen kommen. [Weiterlesen…]

Mehrere Tausend Euro Sachschaden

Seniorin bei Verkehrsunfall verletzt

Ladenburg, 10. Mai 2013. (red/pol) Am vergangenen Dienstag, 07. Mai, ereignete sich gegen 09:00 Uhr in der Ilvesheimer Straße ein Verkehrsunfall, bei dem eine 74 Jahre alte Frau leicht verletzt wurde. Dabeui entstanden mehrere Tausend Euro Sachschaden. [Weiterlesen…]

1,6 Promille und nicht im Besitz eines Führerscheins

Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall

Ladenburg, 26. Januar 2013. (red/pol) Eine Leichtverletzte und 16.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls in der Ilvesheimer Straße in Ladenburg.

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Unmittelbar nach der Neckarbrücke, Fahrtrichtung Ladenburg, geriet am Donnerstagabend, gegen 18:50 Uhr, ein 69-jähriger Pkw-Lenker mit seinem BMW in den Gegenverkehr und stieß frontal mit dem Mercedes-Coupé einer 40-jährigen Frau zusammen.

Die Mannheimerin war mit ihrem Fahrzeug Richtung Ilvesheim unterwegs. Durch den Zusammenprall entstand erheblicher Sachschaden an beiden Autos. Zudem wurde die Mercedes-Fahrerin leicht verletzt. Höchstwahrscheinlich erlitt sie ein Schleudertrauma. Als sie Polizei an der Unfallstelle eintraf, bemerkte sie zudem, dass der Unfallverursacher nach Alkohol roch. Ein Alko-Test bestätigte die Vermutung der Beamten. Der Mann pustete über 1,6 Promille. Er musste mit zur Polizeiwache kommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Mann zudem nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins.“

34-jährige Frau verstirbt noch am Unfallort

Tragischer Verkehrsunfall endet tödlich

Tragischer Unfall auf der Ilvesheimer Straße mit Todesfolge. Die Polizei sperrte weiträumig ab.

 

Ladenburg, 11. Januar 2012. (red/pol) Eine 34 Jahre alte Frau ist heute bei einem Verkehrsunfall in Ladenburg tödlich verletzt worden. Die Frau lief entlang der Ilvesheimer Straße Richtung Ilvesheim und geriet auf die Fahrbahn. Dort wurde sie von einem Auto erfasst und erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Ihr 46 Jahre alter Begleiter wurde mit einem Schock ins Krankenhaus eingeliefert.  Die Polizei ermittelt die Unfallursachen.

Information der Polizei:

„Am späten Mittwochnachmittag gegen 18.10 Uhr ereignete sich ein tödlicher Verkehrsunfall in Ladenburg. Dabei war eine 34 Jahre alte Frau aus Ladenburg mit ihrem 46 Jahre alten Begleiter auf dem Gehweg der Ilvesheimer Straße in Richtung Kanalbrücke des Neckarkanals unterwegs, als die Frau aus bislang ungeklärter Ursache vom Gehweg abkam und auf die Straße geriet.

Unglücklicherweise fuhr in diesem Moment ein 29 Jahre alter Fahrer eines Pkw Alfa Romeo auf der Ilvesheimer Straße in Fahrtrichtung Ilvesheim. Der Pkw erfasste die Frau mit dem rechten Kotflügel und schleuderte diese gegen die Windschutzscheibe.

Die Frau erlitt dabei so schwere Verletzungen am Bein und am Kopf, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

Der 46 Jahre alte Begleiter der Verstorbenen wurde mit einem Schock in ein Krankenhaus eingeliefert.

Das nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeug des 29 Jahre alten Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis wurde sichergestellt und mit einem Abschleppfahrzeug von der Unfallstelle verbracht. Die Ilvesheimer Straße war über die Dauer der Unfallaufnahme hinweg gesperrt.

Der Verkehrsunfalldienst beim Polizeipräsidium Mannheim hat die Unfallermittlungen aufgenommen.“

Die 34 Jahre alte Frau erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.

Crash im Vollsuff – 25.000 Euro Schaden


Guten Tag!

Ladenburg, 14. Juli 2011. (red/pol) Ein 29-jähriger Autofahrer aus Mannheim ist heute um 16:15 Uhr an der Kreuzung Ilvesheimer Straße, Bahnhofstraße, Benzstraße mit dem Fahrzeug eines 61 Jahren alten Ladenburgers frontal zusammengestoßen. Die Unfallursache ist „klar“: Mit 2,9 Promille war der Mannheimer sturzbesoffen unterwegs.

Auf Anfrage hat uns das Polizeipräsidium erste Informationen über den Unfall gegeben: Ein 61 Jahre alter Ladenburger Mann war mit seinem Renault auf der Ilvesheimer Straße in Richtung Benzstraße unterwegs, als der 29-jährige Unfallverursacher in seinem Mitsubishi vom Kreisel kommend „aus der Kurve geflogen“ und frontal mit dem anderen Fahrzeug zusammengestoßen ist.

Beide Männer erlitten Prellungen. Der Ladenburger wurde mit Verdacht auf Rippenbruch ins Krankenhaus eingeliefert.

Die Fahrzeuge sind schrottreif – der Schaden wird auf 25.000 Euro geschätzt.

Der Alkoholtest vor Ort ergab stattliche 2,9 Promille beim Unfallverursacher.

Ab 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber von einer Trunkenheitsfahrt, die Strafe wird in § 315c StGB geregelt:

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aus medizinischer Sicht werden ab 0,3 Promille Abstände falsch eingeschätzt. Das Unfallrisiko gegenüber einer nüchternen Person ist 1,2-fach höher.

Ab 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko und die Sehleistung wird um rund 15 Prozent eingeschränkt.

Ab 0,8 Promille hat sich das Unfallrisiko vervierfacht – es kommt zu einer deutlich eingeschränkten Reaktionszeit. Das Blickfeld verengt sich.

Ab 1,1 Promille kommt es zu Konzentrations- und Koordinationsschwierigkeiten. Hier wird es strafrechtlich relevant, weil jede Verkehrstauglichkeit fehlt. Führerscheinentzug und Geldstrafe sind „garantiert“. Das Unfallrisiko liegt zwölfach höher.

Ab 1,5 Promille gelten Personen als stark trunken, die genannten Ausfallerscheinungen verstärken sich. Ab 2,0 Promille spricht man von Vollrausch. Ab 2,5 Promille droht bereits Lebensgefahr. Ab 3,0 Promille werden die Ausfälle so stark, dass es zu Bewusstlosigkeit und „Filmriss“ kommen kann.
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