Schriesheim/Rhein-Neckar, 05. März 2013. (red/zef) Schwerpunktthema der Grünen Kreisversammlung am 28. Februar war etwas, das jeden betrifft: Die Wasserversorgung. Am 28. Juli 2010 erklärten die Vereinen Nationen den Zugang zu sauberem Wasser zu einem Menschenrecht. Das Problem ist jedoch: Dies ist gesetzlich nicht bindend. Laut Uli Sckerl, dem Vorsitzenden der Grünen Rhein-Neckar, möchte nun die Europäische Kommission, die Regierung der EU, dieses Recht unterlaufen. Bereits 1,2 Millionen BürgerInnen der EU haben sich in einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) dagegen ausgesprochen. [Weiterlesen…]
Trinkwasser bald nur noch für Reiche?
Zukunft des ÖPNVs in der Metropolregion gesichert
Rhein-Neckar, 15. November 2012. (red/pm) „Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur ist die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Personennahverkehr gesichert“, so der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg Wolfgang Raufelder.
Information des MdL Wolfgang Raufelder:
„Als Mannheimer freut sich Wolfgang Raufelder besonders, dass damit sowohl die 2. Baustufe der S-Bahn Rhein-Neckar als auch die Stadtbahn Mannheim Nord in nächster Zeit realisiert werden können. „Nur durch attraktive Angebote im öffentlichen Personennahverkehr können wir Alternativen zum motorisierten Individualverkehr bieten und damit die Verkehrsbelastung in Ballungsräumen reduzieren“, so Wolfgang Raufelder.
Zwischen 2013 und 2019 beteiligt sich das Land mit insgesamt rund 450 Millionen Euro an der Finanzierung von Projekten des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). „So unterstützen wir die Kommunen beim Ausbau des ÖPNVs“, sagt Wolfgang Raufelder. Mit den Beschlüssen ist die grün-rote Landesregierung bei einigen Projekten in eine Vorleistung gegangen, da über 2019 eine Finanzierungszusage des Bundes noch aussteht.
Durch das Auslaufen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bis zum 31.12.2019 müssen Schienenpersonennahverkehrsprojekte der Kommunen und des Landes sowohl baulich abgeschlossen als auch abgerechnet sein. Dies hat in den vergangenen Monaten in vielen Regionen, darunter auch in der Metropolregion Rhein-Neckar, zu Unsicherheiten geführt. Diese Unsicherheiten sind nun mit der Finanzierungszusage der grün-roten Landesregierung aus dem Weg geräumt.“
Stoppt Nordrhein-Westfalen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?
Ladenburg, 15. Dezember 2010. (cm) Wie die Grünen sowie die SPD in Nordrhein-Westfalen heute erklärt haben, wird der Landtag am 16. Dezember geschlossen gegen den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen. Der Staatsvertrag ist somit erst einmal vom Tisch.
Von Christian Mühlbauer
Nach der heftigen Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in den vergangenen Wochen ist dieser nun vorerst gescheitert. Nachdem die CDU in Nordrhein-Westfalen erklärt hatte, gegen den JMStV zu stimmen, haben sich heute auch die SPD sowie die Grünen angeschlossen.
Am 01. Januar 2003 ist die erste Version des Staatsvertrags als Gesetz in Kraft getreten. Die nun gescheiterte Novelle sollte den JMStV eigentlich fit für das Internetzeitalter machen.
Gelungen ist dies jedoch nicht. Stattdessen erntete das Gesetz scharfe Kritik. Mit Alterskennzeichnung oder Sendezeiten wollte man das Netz „jugendkonform“ gestalten. Dabei ging man davon aus, dass das Internet wie der normale Rundfunk funktioniert. Ein Trugschluss, der dadurch verschärft wurde, dass der Staatsvertrag selbst undurchsichtig formuliert war.
Einige Blogger hatten bereits angekündigt, ihre Blogs zum 01. Januar 2011 zu schließen. Zu unsicher sei die Rechtslage.
Ein Beitrag des Juristen Udo Vetter versuchte die Hysterie zu lindern. Zwar sei der JMStV problematisch, doch es werde wohl nicht so schlimm kommen, wie befürchtet.
Auch wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter gesprochen und das Thema in einem Artikel behandelt.
Plötzlicher Sinneswandel
Bisher traf der JMStV bei den konservativen Parteien in allen Bundesländern auf große Akzeptanz. Umso überraschender ist nun der Wandel der CDU in Nordrhein-Westfalen. Diese stellten sich – gemeinsam mit der FDP – überraschend gegen den JMStV. Nach kurzem Zögern schlossen sich auch die SPD sowie die GRÜNEN an.
Nach Angaben der Parteien hätten formale Gründe sowie eine mangelnde Mehrheit im Landtag zu diesem Entschluss geführt. Aber auch inhaltliche Gründe hätten ihren Beitrag dazu geleistet. Wie SPD und GRÜNE erklärten, sei man nicht bereit „die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, indem man doch für den JMStV stimme.
Alle Parteien des Landtags Nordrhein-Westfalen (Linke, FDP, GRÜNE, SPD, CDU) werden bei der Abstimmung am 16. Dezember gegen den JMStV stimmen.
Medienkompetenz statt Verbote
Auch wenn der JMStV in dieser novellierten Form gescheitert ist, bedeutet dies keineswegs das Ende. Die Parteien müssen jetzt vielmehr zurück ans „Zeichenbrett“ und die Punkte umsetzen, die von Medienexperten und Netzaktivisten bemängelt wurden. Statt Prüf- und Alterskennzeichnungspflichten oder dem Streben nach „Sendezeiten“ für das Internet, muss man praktische Maßnahmen ergreifen.
Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern sowie erziehendem Personal müsse verstärkt werden. Wie der IT-Fachanwalt und Blogger Thomas Stadler bereits im Februar 2010 anmerkte, müsse der Jugendmedienschutz insgesamt auf einen Prüfstand.
Dies wird in den kommenden Monaten das Ziel der Parteien sein. Der JMStV ist somit also keinesfalls vom Tisch. Die Novellierung ist lediglich aufgeschoben.
Wieso der JMStV wegen Nordrhein-Westfalen scheitert
Das Grundgesetz ermöglicht es den einzelnen Bundesländern eigene Gesetze auf Landesebene zu erlassen. Dies ermöglicht ihnen außerdem eine Zusammenarbeit über die jeweiligen Ländergrenzen hinweg. Diese Kooperationen werden häufig in sogenannten Staatsverträgen geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Beispiel hierfür.
Sobald die Regierung einen solchen Staatsvertrag ausgehandelt hat, müssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Nur wenn alle beteiligten Landesparlamente zustimmen, kann ein Staatsvertrag in Kraft treten. Stimmt auch nur ein beteiligtes Parlament dagegen, scheitert der Vertrag.
Der 10. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland heißt Christian Wulff
Guten Tag!
Ladenburg/Berlin, 30. Juni 2010. Die Bundesversammlung hat heute im 3. Wahlgang den CDU-Politiker Christian Wulff zum zehnten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Mit 625 Stimmen von 1.240 gültigen Stimmen ist der niedersächsische CDU-Politiker Christian Wulff zum zehnten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden. Im dritten Wahlgang entschied sich die Wahl zwischen ihm und dem von SPD und Grünen favorisierten Kandidaten Joachim Gauck.
Wulff erreichte damit zwei Stimmen mehr als die absolute Mehrheit von 623 Stimmen. Im dritten Wahlgang enthielten sich 121 Wahlfrauen und -männer – vermutlich vornehmlich der Linken. Zwei Stimmen waren ungültig.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte in der Bundesversammlung eine absolute Mehrheit von 644 Stimmen – die aber auch in den ersten beiden Wahlgängen nicht ansatzweise erreicht wurde. In der Geschichte der Bundesrepublik brauchte es zuvor nur zwei Mal einen dritten Wahlgang zur Wahl von Gustav Heinemann (1969) und Roman Herzog (1994).
Christian Wulff war seit 2003 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.
In der politischen Presse wird die Wahl kontrovers diskutiert – viele sehen darin den Anfang vom Ende der amtierenden Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland – wenngleich mit vorwiegend repräsentativen Aufgaben.
Am 31. Mai 2010 war der bisherige Bundespräsident Horst Köhler überraschend zurückgetreten.
Die Redaktion wünscht dem 10. Bundespräsidenten Christian Wulff einen guten Start in das erste Amt im Staat und eine erfolgreiche Ausfüllung dieser herausragenden Aufgabe.
MdL Uli Sckerl: „Es gibt zu viele Waffen in Privatbesitz.“
Guten Tag!
Region Rhein-Neckar/Ladenburg, 15. Februar 2010. Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Uli Sckerl, fordert eine zweite „Waffenamnestie-Runde“. Nach Auffassung der Grünen gibt es immer noch zu viele Waffen in Privatbesitz – viele davon illegal. Gerade im Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg sei die Aktion, legale und illegale Waffen abzugeben, nicht erfolgreich gewesen.
Interview: Hardy Prothmann
Herr Sckerl: Sie fordern eine zweite Waffenamnestie-Runde. Warum?
MdL Uli Sckerl: „Weil sie ein Erfolg war – nur nicht im Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim. Im Rhein-Neckar-Kreis wurden gerade mal 792 Waffen abgegeben. Hier wurde zu wenig dafür geworben, vorhandene Waffen abzugeben. Das Landratsamt hat viel zu wenig unternommen, um die Bürger dazu zu bewegen, sich von ihren Schießeisen zu trennen. Wir Grüne wollen aber den privaten Waffenbesitz reduzieren.“
Warum sollen Privatleute, beispielsweise Schützen, keine Waffen besitzen dürfen?
Sckerl: „Ich glaube nicht, dass wir im Rhein-Neckar-Kreis 40.000 Sportschützen haben – so viele Waffen sind hier aber legal registriert. Hinzu kommt die zwei- bis dreifache Menge an illegalen Waffen, schätzen Polizeiexperten. Illegal ist dieser Waffenbesitz deshalb, weil deren „Besitzer“ keinen Waffenschein dafür haben.“
„Nach Winnenden musste man ein bisschen was für die Öffentlichkeit machen.“ Uli Sckerl
Wurden die alle illegal beschafft?
Sckerl: „Es können aber auch Erbstücke sein. Aber zum großen Teil sind es sicher illegal erworbene Waffen.“
Innenminister Heribert Rech hat Ihre Forderung abgelehnt. Was vermuten Sie als Grund?
Sckerl: „Mit der FDP sitzt die Waffenlobby am Tisch der Landesregierung. Klar, nach dem Amoklauf von Winnenden musste man für die Öffentlichkeit ein bisschen was machen, aber tatsächlich interessiert das Thema die schwarz-gelbe Regierung nicht. Es ist kein echter politischer Wille zu erkennen, den privaten Waffenbesitz einzudämmen.“
Dokumentation:
Pressemitteilung der Grünen zur Waffenamnestie
Übersicht der abgegebenen Waffen
Stellungnahme des Innenministeriums
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