Samstag, 10. Juni 2023

Weitergabe von privaten Daten und Gebühren für Blinde

Der neue Rundfunkbeitrag

Rhein-Neckar, 02. April 2013. (red/ms) Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden Meldeämter von Kommunen und Städten private Daten an die neue GEZ weitergeben. So will man überprüfen, wer sich noch nicht freiwillig gemeldet hat. Außerdem müssen seit 2013 auch Taube und Blinde einen „Rundfunkbeitrag“ zahlen. Auch für Unternehmen hat sich mit der Neuregelung Vieles verändert. [Weiterlesen…]

Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen…]

Nur wenigen Kommunen bleiben Erhöhungen erspart

Rundfunkgebühren-Wucher für Städte und Gemeinden in der Metropolregion

 

Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren einer Gemeinde oder Stadt nicht länger anhand der Geräteanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten, unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die für viele Kommunen zu Kostensteigerungen führt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusätzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. Städte- und Gemeinde-Verbände haben sich eingeschaltet.

Von Alexandra Weichbrodt

Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der “normalen” Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und Städte des Landes die neue Rundfunkgebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. Während aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Beiträge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.

Eine Gemeinde oder Stadt, die viele Betriebstätten wie Bürgerbüros und Standesämter oder einen großen Fuhrpark unterhält, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befürchten auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche Städtetag: Die Reform der bisherigen Rundfunkgebühr führe zu einer „deutlichen Mehrbelastung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Für die Mehrausgaben muss der Bürger als Steuerzahler erneut herhalten.

Gegenwehr garantiert

Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. Dafür einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche Städtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die Verbände, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.

Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bürgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr Betriebsstätten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue Gebühr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.

Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukünftig mehr belasten wird. So bestätigt uns der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler, dass die Rundfunkgebühr für die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.

Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch Klärungsbedarf mit der Gebühreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe außerdem mit den kommunalen Landesverbänden DSTGB und dem Deutschen Städtetag in Verbindung.

Über Maßnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den Verbänden nachdenken,

so Bürgermeister Ziegler.

Ähnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr für den Rundfunkbeitrag.

Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich

Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher Gebühr, wird nach Schätzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusätzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste Gebührenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:

Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen Gebäude befinden, zu einer Betriebsstätte zusammengefasst werden. So könnten z.B. Gebühren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.

Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.

Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljährlichen Rundfunkgebühr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ günstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem über 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten Rundfunkgebühr von geschätzten 419,45 Euro pro Quartal.

Weniger Gebühren bleiben die Ausnahme

In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt günstiger weg als vor der Reform:

In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag für die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.

Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groß ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die Rundfunkgebühren erheblich. Grund dafür ist die Anzahl der Betriebsstätten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten.

So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. Anträge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprüft und lassen ein endgültiges Ergebniss offen.

Definition „Betriebsstätte“ gibt Anlass zur Diskussion

In Sachen Betriebsstätten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der Gebühreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene Betriebsstätte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.

Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:

Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen.

Wie sich dieses Finanzierungssystem aber für Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den Städten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.

Grund dafür sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr Gebühren zahlen als noch 2012. Der Einzehlhändler Rewe fürchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Überblick

Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der Gebührenberechnung für Städte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der Gebührenreform herausgehen.

Einige Städte in der Metropolregion lassen die womöglich „teure Überraschung“ der Rundfunkgebührenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste Gebührenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiß man nichts genaues, weil die frühere GEZ-Gebühr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.

Ähnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Überblick. Die Betriebsstättten hatten bisher eigenständig mit der Gebührenzentrale abgerechnet.

Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,

erklärte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.

 

GEZ: Gebührenänderungen zum 01.01.2013

Haushaltspauschale für alle

Rhein-Neckar, 05. November 2012. (red/aw) Ab dem 01. Januar 2013 sind alle gleich: Jeder Haushalt muss dann eine Gebührenpauschale für den theoretischen oder praktischen Empfang öffentlich-rechtlicher Sendungen zahlen. Egal, ob man will oder nicht. Egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht. Was sich die Politik von dieser „Rundfunkgebühren-Reform“ verspricht und was sich für uns Gebührenzahler ändert, wem sie nützt? Wir erklären es.

Von Alexandra Weichbrodt

Viele Menschen in Deutschland ärgern sich über GEZ-Gebühren:

Ich schaue kein öffentlich-rechtliches Fernsehen und höre nie Radio. Warum soll ich also für etwas bezahlen, dass ich nicht nutze?

Gute Frage. Aber keine, auf die man eine andere Antwort bekommt als:

Du zahlst trotzdem – ob Du willst oder nicht.

Und ab Januar gilt das für alle.

Eine Wohnung, ein Beitrag

Mit der Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (PDF) wird ab dem 01. Januar 2013 eine Haushaltspauschale für die Nutzung von Empfangsgeräten eingeführt. Diese soll vieles vereinfachen, verspricht weniger bürokratischen Aufwand und schert aber letztlich nur alle Bürgerinnen und Bürger über einen Kamm. Denn ab 2013 wird nicht mehr pro Gerät mit dessen Besitzer abgerechnet, sondern pauschal pro Wohnung. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt ein Empfangsgerät vorhanden ist und dieses genutzt wird.

Für Haushalte mit mehreren Mitgliedern verspricht diese neue Regelung auf den ersten Blick Entlastung. Erwachsene Kinder oder Oma und Opa, die mit in der Familie leben, werden nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten. Pro Haushalt wird dann der Betrag von 17,98 Euro fällig. Die Anzahl der Geräte spielt keine Rolle mehr.

Mehr Transparenz, weniger Kontrolle?

Kurt Beck (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

Als einer der großen Pluspunkte der Reform wurde nach ihrem Beschluss im Jahr 2010 der Fakt genannt, dass mit dem neuen Modell ja nicht mehr kontrolliert werden müsse, wie viele Geräte und Personen sich tatsächlich in einem Haushalt befinden.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck formulierte es, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten 2010, so:

Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.

Auch GEZ-Verwaltungsrat-Vorsitzender Hans Färber sieht darin eine “Chance für das  öffentlich-rechtliche Modell – weg von der Kontrolle hin zu mehr Transparenz und Service für die Bürgerinnen und Bürger”.

Die GEZ-Schnüffler wären also zukünftig überflüssig. Der bürokratische Aufwand würde sinken, da keine Geräteauflistungen und ihre An- und Abmeldungen mehr vorgenommen werden müssten. Auch die “Kontaktpersonen” zur GEZ, die Beitragszahler werden insgesamt weniger, da nur noch jeder Haushalt und nicht jeder Besitzer erfasst werden muss.

“Alter Wein in neuen Schläuchen”

Doch wer glaubt, dass damit die Besuche der GEZ-Kontrolleure aufhören, könnte sich täuschen, denn die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen das anders. Bereits 2010, nach dem Beschluss der Reform, teilten sie in einer Stellungnahme ihre Bedenken mit:

Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil hält das neue Finanzierungsmodell gar für “alten Wein in neuen Schläuchen”.

Die Gebührenreform soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland neu regeln. Hinter dem Begriff “öffentlich-rechtliche Sender” verbergen sich elf Rundfunkanstalten mit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen und gut 70 Radiowellen.

Besonders in Zeiten des Internets will der Gesetzgeber durch die neue Reform die öffentlich-rechtlichen Sender absichern. Die technische Entwicklung habe dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel sei.

Aus GEZ wird AZDBS

ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust (Quelle: SWR/Rafael Krötz)

Ab 2013 wird aus der GEZ der AZDBS – ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Klingt das charmanter als „Gebühreneinzugszentrale“? Hört sich vielleicht im ersten Moment weniger bedrohlich an, die kontinuierliche „Beitreibung“ wird es weiterhin geben – und das viel einfacher als früher, denn per Definition geht es nicht mehr darum, ob man ein Empfangsgerät hat. Das wird einfach unterstellt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender begrüßen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. ARD-Intendant Peter Boudgoust findet die neue Gebührenreform “einfach gerecht” und auch der frühere ZDF-Intendant Markus Schächter betonte, dass der neue Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge.

Allerdings verbirgt diese neue Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch eine nicht zu unterschätzende Mehrverantwortung. Denn sie werden mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Kultur- und Bildungsgütern, wie Schulen, Universitäten und Theatern, gleichgestellt. Und für die kommt nach gesellschaftlichem Konsens die Allgemeinheit auf.

ARD und ZDF ab 2013 Kultur- und Bildungsgut

Damit hätte Deutschland ab 2013 so etwas wie eine Rundfunksteuer. Kritiker mahnen, dass öffentlich-rechtliche Sender zum Staatsfunk avancieren und trotzdem, weil es ja in der Verfassung vorgeschrieben ist, das Etikett der Staatsferne behalten dürfen.

Kritiker bemängeln außerdem die Stärkung der Öffentlich-Rechtlichen und eine weitere Verschiebung zum Nachteil der Verleger und Privatsender. Verschärft werde das Problem durch das nach wie vor fehlende Werbeverbot bei ARD, ZDF & Co. Durch Werbung treten die Öffentlich-Rechtlichen in direkte Konkurrenz zu den Privatsendern. Eine zusätzliche Einnahmequelle, die die Wettbewerbsfähigkeit langfristig deutlich beeinflussen kann.

Anlass zur Kritik gibt auch die neue Regelung der Gebührenbefreiung. Der wohl größte Nachteil der GEZ-Reform für Bürgerinnen und Bürger: Es wird so gut wie keine GEZ-Befreiungen mehr geben. Wer weder Fernseher noch Radio besitzt muss genauso viel zahlen wie der Nachbar mit Zweit-Fernseher, Küchenradio und Laptop.

Zukünftig werden nur noch die „finanziell Schwachen“ vom Rundfunkbeitrag befreit. Empfänger von Sozialleistungen sowie Studierende und Auszubildende, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen.

Was muss ich jetzt tun?

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradio erfolgt die Umstellung für Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Beitrag größtenteils automatisch. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeute dies, dass sie ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als zuvor. Von Unternehmen und Institutionen seien zukünftig einige zusätzlichen Angaben erforderlich, heißt es.

Der neue Rundfunkbeitrag mache allerdings auch vieles einfacher für Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände, so die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der neue Gebührensatz ergibt sich dann aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Für „Einrichtungen des Gemeinwohls“ wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt also keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

Finanzcheck bei der GEZ

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) schätzt – mit Hinweis auf die Chancen und Risiken des neuen Einnahmemodells –, dass die Gebühreneinzugszentrale (dann: AZDBS) zwischen 2013 und 2016 rund 29,6 Milliarden Euro einnehmen wird.

GEZ-Gebäude in Köln (Quelle: Gebühreneinzugszentrale)

Pro Jahr wären das etwas 7,4 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, davon bekommt die ARD 5,4 Milliarden für Radio und Fernsehen, das ZDF 1,8 Milliarden, das Deutschlandradio knapp mehr als 190 Millionen.

Laut dem GEZ Geschäftsbericht 2011 beliefen sich die Gesamterträge im Jahr 2011 von ARD, ZDF und Deutschlandradio ohne Anteile der Landesmedienanstalten auf rund 7,39 Milliarden Euro. Insgesamt summierten sich die Gebührenerlöse der ARD auf 5,373 Milliarden Euro, das ZDF konnte 2011 1,824 Milliarden Euro verbuchen, das Deutschlandradio etwa 193,4 Millionen Euro.

Treffen die Berechnungen der KEF ab 2013 zu, werden sich die Mehreinnahme der AZDBS gegenüber den GEZ-Zahlen von 2011 in Grenzen halten. Wenn es überhaupt zu welchen kommt. Derzeit führt die GEZ knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten, die Zahl der Haushalte, die für 91 Prozent der GEZ-Einnahmen stehen, liegt knapp über 40 Millionen. Die KEF erwartet damit trotz der neuen Erhebungsgrundlage kein deutliches Plus bei den Einnahmen.

Das neue Modell scheint also keines zum Geld scheffeln zu sein. Trotzdem wird der ein oder andere Gebührenzahler nicht das Gefühl loswerden über den Tisch gezogen zu werden.