Rhein-Neckar, 04. November 2013. (red) Mittlerweile verzeichnen wir über 6.700 „Gefällt mir“-Angaben unserer Facebook-Seiten durch Leserinnen und Lesern für die Ortsblogs und das Regionalblog unseres Blognetzwerks. Das gefällt uns natürlich auch sehr und wir sagen: Danke für die Aufmerksamkeit. [Weiterlesen…]
Wenn Lehrer und Schüler moodlen
Ladenburg/Weinheim/Rhein-Neckar, 22. Oktober 2013. (red/ld) Facebook an der Schule ist eigentlich tabu. Der Grund: Datenschutzfragen. Ohnehin nutzen viele Schulen bereits seit Jahren „Moodle“, noch lange bevor das baden-württembergische Kultusministerium Facebook und Co. für die Schüler-Lehrer-Kommunikation verboten und Moodle empfohlen hatte. Doch was kann das System, mit dem Schüler/innen schon fast selbstverständlich umgehen? [Weiterlesen…]
Wenige Fraktionen nehmen Stellung
Rhein-Neckar/Hemsbach/Ladenburg/Weinheim, 24. September 2013. (red) Vor einigen Wochen haben wir an die Gemeinderatsfraktionen Hemsbach, Ladenburg und Weinheim eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, wie die Fraktionen mit den Wahlkundgebungen der NPD umgehen. Wir haben über die Kundgebungen ausführlich berichtet. Antworten gibt es bis heute leider nur wenige. [Weiterlesen…]
„Facebook ersetzt keinen Notruf“

Bild: Facebookseite der Polizeidirektion Heidelberg
Heidelberg/Rhein-Neckar, 10. Mai 2013. (red/ld) Die Facebook-Seite der Polizeidirektion Heidelberg hat sich bewährt. Seit Montag betreut die Pressestelle den Social Media-Auftritt dauerhaft. Im Februar war die Seite gestartet worden, um besondere Polizeieinsätze wie Fußballspiele oder Abschlussfeiern von Schülern zu begleiten. Die Beamten wollen Facebook ab sofort zur Vorbeugung gegen Straftaten und zur Zeugensuche nutzen. Den Notruf 110 oder die persönliche Anzeigenerstattung ersetzt die Seite aber nicht. [Weiterlesen…]
Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook
Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.
Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.
Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.
Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten
Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.
Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:
Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.
Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.
Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet
Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.
Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:
Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.
Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.
Die „Motivation“ für eine Klage ist egal
Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.
Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.
Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.
Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß
Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:
Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.
Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:
Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke
Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen
Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:
Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.
Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:
Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.
Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen
Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:
Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.
Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?
Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.
Betroffen sind alle, die teilen
Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.
Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.
Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht
Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.
In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.
Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.
Die Gefahr lauert überall
Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.
Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.
Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.
Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.
Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:
Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.
Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.
Links:
Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern
http://rechtsanwalt-schwenke.de
Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.
Facebook-Hoax: „Hiermit widerspreche ich…“
Rhein-Neckar, 12. November 2012. (red) Nutzen Sie Facebook? Gut! Glauben Sie alles, was dort veröffentlicht wird? Nicht gut! Aktuell geht wieder ein Gerücht, ein sogenannter „Hoax“ um. Nutzer widersprechen in einer Erklärung darin der Nutzung ihrer Daten. Schön, wenn’s so einfach wäre – ist es aber nicht.
Von Hardy Prothmann
Wir haben auf Facebook über unsere Blogseiten gut 3.000 Facebook-Fans und insgesamt weitere rund 1.000 Freunde. In den vergangenen Tagen sind uns vermehr „Disclaimer“ aufgefallen, in denen manche der Nutzung der in Facebook eingestellten Daten und den zugrunde liegenden AGBs widersprechen.
Um es deutlich zu sagen: Das ist sinnlos und rechtlich nicht haltbar. Man kann sich die Mühe sparen. Und noch mehr die Peinlichkeit, sich nicht auszukennen.
Wer sich bei Facebook anmeldet, willigt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Wer das nicht will, muss sich nicht bei Facebook anmelden. Wer individuelle Regelungen will, wird diese nicht erhalten.
Verstand nutzen
Wie immer gilt – nutze Deinen Verstand! Und zwar kritisch. Haben Sie schon mal irgendwo ein Geschäft oder eine Anmeldung machen können, ohne die AGBs zu aktzeptieren? Klar, die könnten sittenwidrig sein – aber das muss man erstmal vor Gericht nach Vertragsabschluss erstreiten und kann nicht sicher sein, ob man Recht bekommt. Ohne diese zunächst anzuerkennen, gibt es keinen Vertrag oder wie bei Facebook – keinen Zugang.
Dass einem die weitgehende Rechteeinräumung an Facebook nicht gefällt, ist das eine. Aber nicht jeden Quatsch im Freundes- und Bekanntenkreis zu verbreiten, ist das andere.
Es gibt zu allen möglichen Themenfeldern solche „Hoax“-Meldungen. Ein Beispiel ist immer wieder der „weiße Bus“, der auch mal grün oder andersfarbig sein kann. Gewarnt wird vor Kinderschändern. Die Meldung ist falsch. Frei erfunden. Ebenso gibt es viele Suchmeldungen, die auch einfach nur falsch sind. Gefolgt von Tierquälerei-Szenen.
Merke: Folge nicht blind und ohne nachzudenken jeder „Information“. Man kann zu den Themen googlen, man kann seine Freude bei Facebook fragen oder erstmal beobachten, bevor man gleich alles teilt.
Immer dann, wenn man sich selbst sehr betroffen fühlt, sollte man besonders kritisch sein – Hoax-Meldungen haben oft einen „alarmistischen“ Charakter oder appellieren an Reflexe: Kinder, Tiere, Skandale, Sex-Themen, Rekord-Meldungen. Immer dann, wenn es besonders außergewöhnlich ist, sollte der Verstand-Filter besonders aktiv werden. Das schützt vor Falschmeldungen und „bösartiger Software“.
Mist vs. sinnvolle Information
Sozialen Medien und dem Internet wird immer vorgeworfen, dass es dort „jede Menge Mist“ gibt. Das stimmt. Den gibt es – neben unglaublich viel mehr nützlichen Informationen. Die zu verbreiten ist sinnvoll. Zum Beispiel unsere Blogs und Facebook-Seiten mit ihren sinnvollen Inhalten weiter zu empfehlen.
Wer uns liest, erfährt immer wieder Neuigkeiten – recherchiert, geprüft, eingeordnet und kommentiert.
„Kluger Schachzug“

Der Jugendgemeinderat beschränkt seine öffentliche Kommunikation auf Facebook und hält das für einen "klugen Schachzug" - wir haben einen "strategischen Fehler" erkannt.
Ladenburg, 23. Mai 2012. (red/pm) Der Jugendgemeinderat reagiert auf unsere Kritik „Strategischer Fehler“ an der Kommunikationsstrategie mit einem offenen Brief. Wir veröffentlichen die Stellungnahme selbstverständlich im Original.
Offener Brief des Jugendgemeinderats:
„Lieber Herr Prothmann!
Wir, die Mitglieder des Jugendgemeinderates (JGR), üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Wir tun das gerne, haben uns darum beworben und scheuen keine Arbeit. Generell muss jedoch eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, damit wir diese Arbeit in unserer knapp bemessenen Freizeit zwischen Schule und Ausbildung tatsächlich gerne machen. Sie ist meistens vorhanden, nicht aber in diesem Fall:
Angeprangert wird, dass wir keine Website und keinen Blog unterhalten: Und das, für ein paar Gemeinderäte und wenige weitere Bürger Ladenburgs, die nicht in Facebook vertreten sind, sich aber für uns interessieren. Denn es sind nur jene, die ein solches Angebot nutzen würden. Erfahrungsgemäß, reizt es uns Jugendliche dagegen weniger. Viel besser lassen wir uns über unsere täglich benutzte Plattform erreichen: per Facebook. Auf der anderen Seite steht viel Arbeit für das Einarbeiten in das Programm und Füllen des Blogs mit Inhalten – wobei die Arbeit für das Erstellen eines Blogs aufgrund Ihres freundlichen Angebotes ja wegfallen würde.
Nicht nur, dass die Unverhältnismäßigkeit von Arbeit und Nutzung, wie auch die bessere Erreichbarkeit Jugendlicher per Facebook gegen einen Blog sprechen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Anspruch an ein ehrenamtliches Jugend-Gremium, einen einwandfreien Internetauftritt hinzulegen, aufgeben.
Das alles heißt trotzdem nicht, dass sich interessierte Gemeinderäte und Bürger nicht auch über uns informieren können, sich mit uns austauschen können, denn auch wir haben ein Interesse daran – Ihre gegenteilige Behauptung, der JGR würde die Öffentlichkeit gar nicht erreichen wollen, ist schlicht und einfach falsch: Zum einen war unsere alte Website neben der komplizierteren URL auch unter jgr-ladenburg.de zu erreichen. Zum anderen widerlegt allein die Tatsache, dass wir uns Gedanken um eine Präsenz im Internet machten, ihre Behauptung schon im Ansatz.
Außerdem sind da unsere öffentlichen Sitzungen. Auch unsere häufigen Auftritte im Gemeinderat sollte es ermöglichen, sich auszutauschen. Überdies stehen unsere Kontaktdaten jederzeit und für alle zugänglich auf ladenburg.de zur Verfügung – und wo wäre ein geeigneterer Ort für den JGR LADENBURG, als sich unter anderem auf LADENBURG.de zu präsentieren?
Von allem abgesehen, ist es völlig unangebracht, den JGR auf seinen Internetauftritt zu reduzieren: Denn hätten Sie Recherche betrieben, wüssten Sie wohl, was wir sonst eigentlich so machen.“
Anm. d. Red.: Kritisieren ist nicht gleich „anprangern“. Inhaltlich wiederholen wir unsere Darstellung – wenn man so will, ist auch Facebook eine Art „Blog“. Ob man nun einen Beitrag hier einstellt oder in einem eigenen Blogsystem, ist unterm Strich fast dieselbe Arbeit. Tatsächlich gibt es aber erhebliche Unterschiede: Daten in einem eigenen Blog gehören einem auch – Daten, die in Facebook eingegeben werden, gehören Facebook. Man kann zwischen Blog und Facebook eine automatisierte Veröffentlichung herstellen, so dass Blogeinträge ohne zusätzliche Arbeit auf der Facebook-Seite landen.
Die Behauptung, die Mehrheit der Ladenburger nutze bereits Facebook, ist mit Sicherheit falsch. Vermutlich richtig ist die Annahme, dass ein Großteil der Jugendlichen ab 12/13 Jahren Facebook nutzt. Zur Recherche: Das ist das angesprochene Problem. Wenn man erst recherchieren muss, um die Aktivitäten zu verfolgen, ist eine einfache Kommunikation mit der Bürgerschaft nicht gegeben.
Noch ein Tipp an den Jugendgemeinderat: Soweit wir gesehen haben, ist die Facebook-Seite über ein Mitglied erstellt worden. Damit ist die Seite im Besitz dieses Mitglieds und nicht des aktuellen oder künftigen Jugendgemeinderats. Das ist ein typischer Fehler, der bei Vereinen oder anderen Organisationen immer wieder für erhebliche Schwierigkeiten sorgt. Was, wenn der Besitzer aus welchen Gründen auch immer nicht mehr erreichbar ist, erreichbar sein will? Daten und Zugriff auf die Seite für Veränderungen sind dann verloren. Weiter ergibt sich für den Seiteninhaber eine unter Umständen gravierende rechtliche Stellung: Sollte es, wiederum aus welchen Gründen auch immer, zu einem Rechtsstreit kommen, sind der Inhaber oder die Rechtsvertreter persönlich haftbar. Aktuell gibt es einen Prozess, der sich mit der so genannten „Betreiberhaftung“ beschäftigt. Ein Facebook-Seiten-Besitzer wurde wegen eines Fremdkommentars auf der Seite abgemahnt. Solche Prozesse werden oft im „fliegenden Gerichtsstand“ ausgetragen, häufig Hamburg oder Berlin. Die Kosten für solche Verfahren erreichen schnell 5-10.000 Euro. Auch hier halten wir an unserer Einschätzung fest, dass der Jugendgemeinderat schlecht beraten ist. Der Betreiber muss also dringend die Stadt Ladenburg sein – denn die ist rechtlich versichert und hat die Ressourcen für juristische Auseinandersetzungen.
Eine Anmerkung zum Schluss: Kritik heißt nicht, dass man etwas „schlecht“ macht, sondern, dass man sich mit etwas auseinandersetzt – das ist die Wortbedeutung. Unsere Redaktion findet es erstens gut, dass es überhaupt einen Jugendgemeinderat gibt und ist zweitens der Arbeit der Jugendlichen gegenüber sehr aufgeschlossen. Unsere kritische Begleitung hat also eine Verbesserung der Kommuniktion im Blick und nicht ein „Anprangern“ des JGR. Aus diesem Grund geben wir auch rechtlich wichtige Hinweise – die Umsetzung obliegt dann den Mitgliedern.
Strategischer Fehler

Falches Kommunikationsmittel: Eine Website. Der JGR braucht ein Blog - das gibt es fast umsonst.
Ladenburg, 07. Mai 2012. (red) Die Entscheidung des Jugendgemeinderats (JGR), die Website abzuschalten, ist falsch. Klar, argumentiert wird mit zu viel Arbeit bei der Pflege der Homepage. Aber dieses Argument zieht nicht, denn angeblich will man künftig auf Facebook mehr Beiträge online stellen. Ob hier oder woanders gepostet wird, ist egal. Posten ist posten. Einen Unterschied gibt es: Im Internet ist der Zugang für alle Menschen zugänglich, bei Facebook nur für Facebook-Nutzer.
Kommentar: Hardy Prothmann
Schade, dass die Jugendlichen schlecht beraten werden oder sich nicht beraten lassen wollen. Das Argument, die Website sei zu teuer und zu kompliziert zu pflegen, gilt nicht. Man kann sich ohne Kosten ein CMS wie WordPress (das auch wir benutzen) aufspielen. Dazu braucht es Serverplatz, den man für die Belange eines solchen Blogs mit ungefähr 2,99 Euro im Monat veranschlagen kann.
Man kann Benutzerrechte einstellen, eine Gruppe von Admins also, Redakteure, Autoren oder nur Abonnenten, die auf das Blog zugreifen können, um dort Veränderungen vorzunehmen. Ob man nun einen Text bei Facebook postet oder auf einem Blog, macht nicht wirklich einen Unterschied. Ebenso ist das Hochladen von Bildern genau dieselbe Arbeit – nämlich fast keine.
Was Arbeit macht, ist so ein Blog zu konzeptionieren und mit Inhalten, also Artikel regelmäßig zu füllen. Dafür muss man nachdenken, fragen und recherchieren und schließlich einen Text verfassen. Man kann hier Termine eintragen – nicht nur die vom JGR, sondern auch von anderen Angeboten für Jugendliche. Man kann andere Jugendliche einladen, als Gastautoren Texte zu verfassen und so ein „Jugend-Blog“ für Ladenburg erstellen. Man kann – wenn man will.
Das Argument, auf Facebook seien die meisten Jugendlichen, trägt nur, wenn man ausschließlich Jugendliche interessieren will. Wenn man kein Interesse daran hat, die Eltern und die Ladenburger Bevölkerung – und auch die überwiegend älteren Gemeinderatsmitglieder – mit Informationen zu versorgen, dann kann man so argumentieren. Die stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Ruster würde sich interessieren – sie ist aber nicht bei Facebook.
Wenn man sich allerdings eine Website unter einer solchen Adresse einrichtet: http://wp1066576.wp101.webpack.hosteurope.de/lagr/index.php?page=1, dann wollte man schon in der Vergangenheit eher nicht die Öffentlichkeit erreichen. Und auch die Aussage, man habe „Angebote“ eingeholt, stimmt nachdenklich: Gibt es tatsächlich unter Ladenburger Schülern keine, die technisch ein Blog aufsetzen können? Das wäre ein Armutszeugnis. Und gibt es keine Jugendliche, die ab und an mal einen Beitrag verfassen? Auch das wäre ein Armutszeugnis. Wenn dem so ist – wofür braucht es dann einen Jugendgemeinderat?
Und statt Angebote einzuholen, kann man auch Fragen stellen. Wir würden dem JGR kostenfrei ein Blog aufsetzen und die jungen Leute darüber hinaus konzeptionell beraten. Das Angebot kann der JGR annehmen – wenn er will.
Bis dahin werden Informationen auf der Seite der Stadt Ladenburg eingestellt – na klasse, das klingt selbstbewusst.
Streikende MM-Zeitungsredakteure: Wer oder was nicht passt, wird gelöscht
Heddesheim/Mannheim/Stuttgart, 03. August 2011. Überall im Ländle streiken Zeitungsredakteure. Durchaus mit unterschiedlichem „Berufs“ethos. Während die einen unzutreffende Informationen korrigieren, löschen die anderen zutreffende Informationen, die ihnen nicht passen. Was wiederum aber zum Image dieser speziellen „Redakteure“ passt. Wer sich Gedanken macht, ob er wirklich „Solidarität“ mit den streikenden Redakteuren beim Mannheimer Morgen haben kann, sollte wissen, welche Haltung diese „Journalisten“ vertreten. Schade für die gutgläubigen Künstler wie Xavier Naidoo, die auf die Verlogenheit hereinfallen.
Von Hardy Prothmann
Nochmal zur Erinnerung. Zeitungsredakteure sind im Ausstand, weil Berufseinsteiger nicht mehr mit rund 3.000 Euro Gehalt bei 14 Monatsgehältern und einer 35-Stunden-Woche beginnen sollen, sondern mit bis zu 25 Prozent weniger. Und andere auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten sollen, was rund fünf Prozent weniger bedeutet.
Ich habe heute gegen 17:30 Uhr zwei Kommentare auf der Facebook-Seite der streikenden MM-Redakteure gepostet:
Auch die ARD hat im Morgenmagazin über den Streik berichtet. http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video953858.html
Und kurz darauf:
Weitere Hintergründe zu meiner Haltung hier. http://istlokal-medien.de/heddesheimblog/2011/08/02/in-eigener-sache-reaktionen-auf-den-beitrag-im-ard-morgenmagazin/

Die Kommentare waren nur für Stunden zu sehen, bis sie getilgt worden sind.
Gegen 19:30 Uhr waren nicht nur die beiden Kommentare verschwunden, sondern scheinbar die komplette Facebook-Seite. Zumindest für mich, denn ich wurde „geblockt“. Als geblockte Person ist die Seite nicht mehr aufrufbar. Das Zeichen war ein eindeutig. Kommentare von Hardy Prothmann sind auf der Seite der MM-Redakteure offensichtlich nicht erwünscht.

Kommentare gelöscht - Nutzer blockiert. So sieht Meinungsvielfalt und Transparenz in den Augen der streikenden MM-Redakteure aus.
„Gefällt mir sehr, toll, unterstützenswert, super“ als Kommentar bleibt erlaubt.
Das passt natürlich überhaupt nicht zum Selbstbild, denn immerhin streiken die MM-Redakteure ja für „Qualitätsjournalismus“ (zumindest, was sie darunter verstehen) und für eine entsprechende Bezahlung.
Die MM-Redakteure behaupten sogar, dass es um die „Zukunft des Qualitäsjournalismus“ ginge:
Auf der Blogseite liest sich das etwas ehrlicher – da gehts überwiegend ums Geld und ganz zum Schluss ein bisschen um „die Demokratie“. Und angeblich streiken sie auch für „unsere Leser“.
Tatsächlich halten die streikenden MM-Redakteure aber „unseren Lesern“ missliebige Informationen vor. Oder warum löschen sie sonst Kommentare, die weder beleidigend noch anstößig sind? Sondern zusätzliche Informationen enthalten, mit den sich Leserinnen und Leser eine eigene Meinung bilden können? Mal abgesehen davon, dass es in beiden verlinkten Informationen gar nicht „direkt“ um die streikenden MM-Redakteure selbst ging und ich im ARD-Interview sogar die Verlegerseite ordentlich kritisiert habe?
Oder darf- nicht Meinung sein, was nicht der Meinung der streikenden MM-Redakteure entspricht? Oder dürfen die keine Stimme haben, die man nicht leiden kann? Ist es das, was diese Redakteure mit „wir streiken für unsere Leser“ meinen? Unter Transparenz, Meinungsvielfalt? Unter „Kritik“ und streitbarem Journalismus?
MM-Streiker vs. Tagblatt-Streiker
Ganz anders der Umgang bei den Streikenden vom „Schwäbischen Tagblatt“. Die verlinken von sich aus auf den ARD-Beitrag, allerdings mit einer fehlerhaften Information und nennen mit einen „bloggenden Ex-Redakteur“. Ich korrigiere das höflich und verlinke ebenfalls zwei Texte, die aus Sicht der Zeitungsredakteure sicher nicht „angenehm“ sind.
Die Reaktion ist anständig: Der Kommentar wird frei geschaltet, der Fehler korrigiert. Auch wenn ich nicht weiß, wie die Berichterstattungsqualität des Schwäbischen Tagblatts ist, habe ich zumindest durch diese Verhalten einen positiven Eindruck gewonnen. Das ist das einzig zu erwartende Verhalten.
Immerhin: Man könnte auch annehmen, dass vielleicht nur die MM-Streikenden für die „Lösch-Aktion“ verantwortlich sind, die die Facebook-Seite betreuen. Aber das wäre nur eine billige Ausrede für die Gesamt-Bagage.
Wer einen Funken Ehre im Leib hat, was ich bei vielen nicht vermute, müsste sofort auf diese Aktion reagieren und sein Missfallen ausdrücken. Das aber ist doch mehr als unwahrscheinlich. (Ich bin fast sicher, dass sich niemand für diese „Lösch“-Aktion entschuldigt oder sie kritisiert.)
Leider haben die MM-Redakteure im Ausstand noch nicht verstanden, dass sie längst nicht mehr alleine „Meinungen bilden“, also nicht mehr bestimmen können, über wen und was sie wie informieren oder was sie lieber „unterdrückt“ sehen wollen.
Das Internet macht die Welt transparenter. Und zeigt, wie dumm oder hilflos manche Journalisten, die eigentlich daran mitwirken sollten, reagieren.
Absurd wird es, wenn dieser Haufen das Wort „Qualitätsjournalismus“ führt. Sie stehen weder für Qualität noch Journalismus noch für die Kombination aus beidem.
Ich unterstütze die Forderungen der Verleger kein bisschen – aber im Fall der MM-Streikenden wäre ich sogar mit der ein oder anderen fristlosen Kündigung vollkommen einverstanden.
Es wäre sicher kein allzu großer Verlust.
Denn die MM-Redakteure fordern Solidarität, die sie selbst nicht bereit sind zu geben. Dieser Kommentar wartet immer noch auf Freischaltung.

Solidarität mit dem journalistischen Prekariat, den "Freien"? Nicht bei den streikenden MM-Redakteuren.
P.S.
Das Internet lässt sich nicht so einfach kontrollieren, „verehrte Kollegen“, wie ihr das denkt. Und das ist gut so. Schlecht ist: Das habt ihr leider noch nicht verstanden und vermutlich werdet ihr das auch nicht verstehen.
Licht für Ladenburg: Stadträtin Ruster macht den „Dunkel“-Selbstversuch

Licht für Ladenburg - in wkw bereits mit 217 Gruppenmitgliedern. Auch auf Facebook wird die Aktion diskutiert.
Guten Tag!
Ladenburg, 19. Juli 2011. (red) Viele Ladenburgerinnen und Ladenburger sind mit der „Licht-aus-Sparpolitik“ der Stadt nicht einverstanden. Sie diskutieren heftig auf den Plattformen „wer-kennt-wen“ und Facebook über ihren Ärger und wollen, dass die Stadt nachts wieder beleuchtet wird. Nun macht sich die stellvertretende Bürgermeisterin und Stadträtin Gudrun Ruster selbst ein Bild: Nachts um 01:45 Uhr wird sie vom „Löwen“ aus die dunkle Altstadt erkunden.
Von Hardy Prothmann
Gudrun Ruster (Freie Wähler) war wie Ingrid Dreier (GLL) gegen den Beschluss, versuchsweise nachts zwischen zwei und vier Uhr die Straßenbeleuchtung abzuschalten.
Der Grund für die Maßnahme: Die Stadt will damit bis Jahresende rund 13.000 Euro einsparen. Der Haushalt der Stadt Ladenburg ist extrem belastet, die Schulden drücken und selbst „Kleckerles“ soll helfen, die finanzielle Situation zu verbessern.
„Meine Meinung ist, dass Beleuchtung da sein muss, für Spätheimkehrer, junge Leute oder Frauen, die vielleicht jemanden zum Flughafen fahren oder spät aus der Schicht kommen oder früh zur Arbeit gehen“, sagt Gudrun Ruster.
Am kommenden Freitag, 22. Juli 2011, will sie sich mit einer Kundin selbst ein Bild von der Situation machen: „Wir treffen uns vorm Löwen und laufen die Altstadt ab, vor allem die Südstadt und die Weihergärten“, sagt die Geschäftsfrau. „Ich will einfach persönlich wissen, wie das ist, ob Geschäfte noch beleuchtet sind und ob man sicheren Weges unterwegs sein kann oder ob Stolperfallen drohen.“
Mittlerweile hat Frau Ruster auch erfahren, dass die Aktion in Facebook und Wer-kennt-wen gelandet ist und ein Aufruf gemacht wurde, mitzulaufen: „Das habe ich gehört, weiß das aber nicht aus eigener Erfahrung, da diese Sachen nichts für mich sind. Ich bin da nicht drin. Ich habe auch keinen Aufruf gestartet und weiß nicht, wie viele Leute da erscheinen werden.“
Bei der wkw-Gruppe „LICHT FÜR LADENBURG!!!“ sind schon 217 Mitglieder eingetragen. Dort wird eifrig diskutiert – auch über eine Unterschriftenliste „Licht an“. Außerdem werden auf wkw und Facebook Nutzer animiert, mitzulaufen.
Es gibt auch eine Umfrage, ob die Aktion gut ist oder nicht. Zehn haben mit „Ja“ gestimmt, vier mit „Nein“. Die elfte Stimme ist von uns, weil wir das Ergebnis sehen wollen 😉
Skandal oder Service? Facebook schaltet automatische Gesichtserkennung frei
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Rhein-Neckar, 09. Juni 2011 (red) Facebook geistert als Datenschutz-Problemfall mal wieder durch die Presse. Nicht ganz zu unrecht, aber wie so häufig endlos übertrieben. Was in keiner Zeitungsmeldung steht: Facebook wird von Zeitungen als Bedrohung wahrgenommen – zu recht. Das größte soziale Netzwerk der Welt wächst rasant, während Zeitungsauflagen schrumpfen. Aktuell wird die automatische Gesichtererkennung kritisiert – Sie erfahren von uns, ob diese problematisch ist und wie Sie diese abschalten können.
Von Hardy Prothmann
Die Süddeutsche Zeitung schreibt:
„Facebook setzt Software zum Gesichtsscan ein, um Freunde auf Fotos einfacher zu identifizieren. Das weckt viele Ängste… Gesichtserkennung: Kein Wort verstört Internetnutzer mehr, hört sich so sehr nach der Komplettüberwachung und Demaskierung an.“
Unbelegte Gefahren
Einen Beleg bleibt die Zeitung schuldig. Welche Ängste? Bei wem? Vor was? Warum?
Facebook-Nutzer stellen bestimmt keine Bilder in das Netzwerk ein, damit diese nicht gesehen werden. Facebook heißt auf deutsch „Gesichtsbuch“ – die Funktion der Gesichtserkennung ist also eher eine folgerichtige Erweiterung der Software.
Die Gesichtsmarkierung ist nicht neu
Schon in der Vergangenheit konnte man auf Fotos Personen markieren und Facebook-Namen zuweisen. Die neue Funktion ermöglicht nun eine „automatische“ Zuordnung.
Das kann man nun als Skandal verstehen oder einfach als Service, der in jedem guten Fotoverwaltungsprogramm enthalten ist. Ganz sicher ist es ärgerlich, dass Facebook diese Funktion einfach eingeschaltet hat ohne die Nutzer zu fragen. Man könnte sich in der autonomen Verwaltung gestört fühlen oder aber auch sagen: Hey, netter Service.
Ganz so „unerwartet“ macht Facebook das aber nicht. Die neue Funktion wurde bereits im Dezember 2010 angekündigt. Und ganz so automatisch ist der Ablauf auch nicht – die Sofware „scant“ die Bilder. Findet sie Gesichter, die auf anderen Bildern schon mit einem Namen versehen worden sind, macht Facebook einen Vorschlag, eine Markierung vorzunehmen.
Achten Sie auf Ihre Informationen
Und hier sollten grundsätzliche Überlegungen anfangen, ob die Nutzer das wollen oder nicht. Insbesondere bei Kindern sollten die Eltern darauf achten, dass diese nicht „zu viele“ Informationen preisgeben oder „problematische Bilder“ einstellen.
Erwachsene selbst sind gut beraten, dass sie nur veröffentlichen, was sie auch vertreten können. Privatpersonen sind gut beraten, wenn sie Kontaktdaten nicht zugänglich machen – auch nicht Freunden. Die haben in aller Regel email, Adresse und Telefonnummer. Wenn nicht, können diese Daten per email schnell nachgefragt werden. Dann weiß man aber, wer sich dafür interessiert und stellt sie nicht einfach so „öffentlich“.
Klick-klick-klich: Abgeschaltet
Wer die Funktion abschalten will gelangt über „Konto-Privatsphären-Einstellungen“ zum Menü und wählt hier (etwa in der Mitte des Bildschirms) „Benutzerdefinierte Einstellungen“. Im weiten Teil des Folgemenüs sehen Sie „Dinge, die andere Personen teilen“ und dort die Option „Freunden Fotos von mir vorschlagen“. Wählen Sie hier „Einstellungen“ und sperren Sie die Funktion.

Mit ein paar Klicks ist die Gesichtererkennung gesperrt. Quelle: Facebook
Ansonsten sollten Sie lieber auf Termine achten, die von der Presse fotografiert werden. Denn die in der Zeitung oder im Fernsehen veröffentlichten Fotos sind nicht nur für „Freunde“ sichtbar, sondern je nach Auflage und Reichweite für hunderttausende oder Millionen von Menschen.
Hier haben Sie aber keine „Sperrfunktion“ und keinerlei Kontrolle. Über diese Gefahren berichten die Zeitungen und Fernsehstationen aber nicht.
Stellen Sie sich vor: Sie werden mit ihrer Liebschaft fotografiert – als Teil einer Gruppe, was presserechtlich erlaubt ist, für Sie aber im Zweifel für viel Ärger sorgt. Oder Sie sitzen mit dem nächten Chef von der Konkurrenz an einem Tisch, um über einen Arbeitswechsel zu sprechen. Oder Sie sind krank gemeldet, gehen für einen „Kuchen“ auf ein Fest, ihr Chef erkennt sie und feuert sie. Das sind Gefahren, die tatsächlich existieren.
Im Gegensatz zu Zeitungsberichten über die Facebook-Gesichtererkennung haben wir damit die Fragen beantwortet: Welche Ängste? Bei wem? Vor was? Warum?
Der Teufel Facebook
Aus Sicht von Zeitungsverlagen ist die Aufmerksamkeitsmaschine Facebook des Teufels – je mehr Zeit Menschen hier verbringen und sich nicht nur unterhalten, sondern auch informieren (lassen), umso weniger brauchen sie die Zeitung. Allein aus diesem Grund müssen Facebook und andere Dienste „schlecht geredet“ werden. Sie glauben nicht, dass die Zeitungensmacher so denken? Dann suchen Sie mal in nächster Zeit Artikel, die beschreiben, was an Facebook & Co. toll und nützlich ist und warum Sie sich unbedingt mit Facebook beschäftigen sollten. Sie werden solche Artikel nicht finden.
Übrigens: Ich habe die Funktion abgeschaltet. Nicht aus Angst. Sondern aus Prinzip. Ich schalte prinzipiell alle Funktionen ab, die ich nicht brauche oder über die ich noch keine rechte Meinung habe. Und ich gebe nur die Informationen frei, die ich freigeben will. Im Zweifel schalte ich die Freigabe ab.
Das ist wie Autofahren – auch hier sollte man die grundsätzlichen Funktionen kennen und bedienen können. Sonst lässt man das Auto lieber stehen.
Verkehrsberuhigung: Eine Fußgängerzone wird es nicht geben.
Ladenburg, 17. Mai 2011. Soviel Andrang ist selten im Gemeinderat. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger kamen zur Sondersitzung des Gemeinderats am gestrigen Abend. Zweieinhalb Stunden dauerte die Vorstellung möglicher Lösungen, die Debatte und die Anhörung der Gäste. Am Ende stand kein verbindliches Ergebnis. Nur soviel ist klar: Eine Fußgängerzone wird es nicht geben.
Von Hardy Prothmann
Würde man nach einem Applausometer entscheiden, wäre alles ganz einfach: „Lossen mer doch äfach alles, wie es is. Bald 35 Johr werd schun diskutiert. Frieher war’s schlimm mit dem Verkehr. Heit hot sich des doch vun selbschd geregelt“, sagte ein älterer Herr. Der spontanste und lauteste Applaus des Abends gehörte ihm.
Doch so einfach wird das nicht werden. Eben weil schon so lange diskutiert wird. Und weil die SPD, allen voran Stadtrat Gerhard Kleinböck (der auch Landtagsabgeordneter ist) das Thema bereits zur Kommunalwahl 2009 und zur Landtagswahl im März hoch aufgehängt haben. Und weil die Verwaltung viel Arbeit mit Lösungsvorschlägen hatte. Und weil der Bund der Selbständigen sich um „Schadensbegrenzung“ aus seiner Sicht bemüht hat. Und weil die Einsicht, dass „es sisch vun selbschd geregelt hot“ vielleicht richtig ist, aber leider ein Manko hat: Es fehlt scheinbar eine Entscheidung.

Volles Haus: Rund 180 Bürgerinnen und Bürger kamen zur Sondersitzung des Gemeinderats mit dem Thema Verkehrsberuhigung
Die SPD wird unbedingt eine Entscheidung wollen, die irgendeine Veränderung bringt – Hauptsache irgendwas wird entschieden und verändert und damit vermeintlich das Gesicht gewahrt. Die Geschäftsleute hoffen, dass eine Veränderung nicht über ihr Schicksal entscheidet. Und viele Anwesende hoffen, dass eien Entscheidung nicht das mit sich bringt, was eigentlich keiner will: Die Altstadt als Museum.
Bürgermeister Rainer Ziegler hat sich als guter Demokrat gezeigt und die Sitzung mit dem enormen Auditorium souverän moderiert. Aber er ist auch SPD-Mitglied und ganz sicher erwarten die Genossen von ihm eine Unterstützung ihres Anliegens: Es muss sich aus deren Sicht etwas ändern. Die SPD hat sich so sehr darauf versteift, dass sie irgendeine Änderung für ihr Selbstbewusstsein braucht. Dass die Partei landauf, landab mit dieser sturen Haltung keine Punkte macht, ist in der Ladenburger SPD auch noch nicht verstanden worden.
Die Einsicht zur Aussicht fehlt bei manchen.
Leider ist es immer falsch, Entscheidungen zu treffen, bloß, weil man sich auf etwas versteift hat. Noch falscher ist es, ein Thema, mit dem man im Wahlkampf Punkten wollte weiterzutreiben. Vor allem, wenn man zählen kann und feststellt, dass man schon wieder deutlich Stimmen verloren hat. Eine gewisse Einsicht würde hier zu mehr Aussicht verhelfen.
Fest steht: Es gibt viele unterschiedliche Interessen. Die Anwohner wollen mehr Ruhe. Die Eltern mehr Sicherheit für die Kinder. Der Heimatbund weniger Tische auf dem Marktplatz. Die Spaziergänger keine Autos. Die Autofahrer mehr Parkplätze. Die Gewerbetreibenden und Gastronomen keine Einschränkungen für die Kunden und Gäste. Der Bürgermeister keinen Streit. Die Parteien ihre Profilierung.
Und keiner will ein „Museum“ und keiner eine „tote“ Innenstadt – aber irgendeinen Tod muss man sterben, wenn so viele widerstreitende Positionen aufeinanderprallen.

Umfangreiche Debatte: Das Thema Verkehrsberuhigung erregt die Gemüter und forderte Bürgermeister Ziegler.
Fakten, Fakten, Fakten.
Zu den Fakten: Die Polizei zählte im Jahr 2010 vierzehn Unfälle, davon acht Fahrerfluchten, also Beschädigungen von ruhendem Verkehr. Der stellvertrende Revierleiter Steffen Hildebrand sieht statistisch deswegen keinen Handlungsbedarf, sondern betont, wie „sicher“ es zugeht. Eltern, die „mehrmals täglich beinahe-Unfälle“ subjektiv erkennen, wird das nicht überzeugen.
Die Stadt hat eine aktuelle Verkehrszählung durchgeführt. Wurden 1995 in der Hauptstraße West an einem Tag 2.600 Pkw gezählt, sind es aktuell zwischen 1.700 und 1.800. In der Hauptstraße Ost waren es 1995 1.800, aktuell zwischen 1.100 und 1.200 Fahrzeuge. Der Rückgang ist überdeutlich. Und das, obwohl es viel mehr Fahrzeuge pro Einwohner gibt. Auch in der Kirchenstraße sind es zwischen 400 und 460 – gegenüber 800 im Jahr 1995.
Und es sind viele Fahrräder unterwegs: Im Westteil der Hauptstraße über 1.000, im Ostteil rund 500, in der Kirchenstraße rund 600 in 24 Stunden. Doch auch das störte einen Bürger, der „Fahrräder“ als gefährlichstes Fahrzeug ausmachte, weil man die nicht hört.
Während manche monierten, die Rollator-Rentner könnten wie Mütter mit Kinderwagen nur unter Dauergefahr in die Innenstadt, sagten andere Rentner, dass sie wegen Gehproblemen mit dem Auto in die Innenstadt fahren – aber nie einen Parkplatz finden. Doch der ruhende Verkehr sollte nicht Teil der Debatte sein, was andere wieder als nicht zulässig betrachteten.
Was für ein Zirkus könnte man meinen. Tatsächlich geht es um Meinungen und die darf man haben – egal, ob sie klug oder dumm sind. Und es ist Teil unserer Demokratie, dass das Grundgesetz diese Meinungsfreiheit garantiert.
Was bleibt also übrig von dieser Sondersitzung des Gemeinderats unter einer wirklich sehr hohen Bürgerbeteiligung? Das Schlusswort des Bürgermeisters, der sich bei allen für die Teilnahme bedankte, aber darauf verwies, „dass der Gemeinderat sich ein Meinungsbild verschafft hat, was aber sicher nicht repräsentativ ist, aber nach einer Beratung zeitnah entscheiden wird“.
Entscheidungsfindung.
Und der Bürgermeister hat recht. Eine Versammlung von Bürgerinnen und Bürgern allein ist noch nicht repräsentativ. Aber es waren 180 Bürgerinnen und Bürger, die aus eigenem Antrieb den Montagabend im Rathaus verbracht und ihre Sicht der Dinge vorgetragen haben. Darunter waren auch viele Geschäftsleute. Und jeder, der etwas vorzutragen hatte, hätte kommen können.
Und anhand der Stimmung ließ sich bestens ablesen, dass eine Fußgängerzone nur von einer Minderheit gewünscht wird. Und dass der Vorschlag eines BdS-Regionalverbandvertreters, doch vielleicht Bodenschweller anzubringen, nur Gelächter hervorgerufen hat. Der Mann wirkte insgesamt deplaziert.
Der Bund der Selbständigen hat sich kompromissbereit gezeigt und erweiterte Zufahrtssperrungen am Wochenende nicht begrüßt, aber als Möglichkeit der Verkehrsberuhigung als noch aktzeptabel signalisiert – auch wenn die Gastronomen davon mehr betroffen sind, als der Handel.
Auch eine „unechte Einbahnstraße“, also Straßen, in die man nur aus einer Richtung einbiegen darf, aber die in beide Richtungen befahrbar sind, könnte man akzeptieren – wenn es nicht anders geht.
Damit schließt sich wieder der Kreis: „Des hot sisch doch vun selbschd geregelt“, steht da wieder im Raum.
Die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer wurde oft kritisiert – aber die lässt sich nicht über Schilder regeln. Auch nicht über eine oft geforderte verstärkte Überwachung. Dafür aber mit Aufklärung. Erstaunlich ist, dass die vehementen „Verkehrsberuhiger“ den Einsatz von BdS und Stadt mit keinem Wort gewürdigt haben – kein Lob für die Anstrengungen. Kein Einverständnis, dass es wirklich nur verschwindend geringe Unfallzahlen gibt. Kein Verständnis für die Nöte der Kaufleute und Dienstleister, die immerhin für Arbeit sorgen, die die „schönen Schaufenster“ anbieten, die Leben in die Stadt ziehen.
Der ältere Herr, den ich am Anfang zitiert habe, erzählte dazu folgende Beobachtung: „Wann isch meine Freunde von außerhalb Ladeberg zeige, dann hänn die misch schun oft gefrogt: Seid wann hebt ihr denn die Fußgängerzone? Die denke des wirklisch, weil so wenisch los is. Wann isch Leut treffe will, geh ich zum Parkplatz an der Wallstädter Stroß – do ist viel los. Wann des hier so weitergeht, ist die Altstadt bald ganz tot.“
Anmerkung:
Wir haben die Sitzung live mitprotokolliert.
Sie können das bei Facebook oder bei Twitter nachlesen.
168 Stunden online? – Jugendliche im Internet
Guten Tag!
Rhein-Neckar, 12. März 2011. Facebook, Skype, SchuelerVZ – Jugendliche bewältigen einen Großteil ihrer „sozialen Kontakte“ über diese Internet-Dienste. Aber wie sieht das typische Verhalten von Jugendlichen im Internet eigentlich genau aus? Unser Praktikant Paul Maaß hat das für uns dokumentiert. Eine Woche lang – 168 Stunden. Insbesondere Eltern dürften sehr daran interessiert sein, was ihre „Kids“ im Netz so „anstellen“. [Weiterlesen…]
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