Sonntag, 24. September 2023

Der Technische Ausschuss tagte am 13. Juni 2012

„Ich bin froh, dass dieser Schandfleck weg ist“

Baustelle in der Luisenstraße/ Ecke Weinheimerstraße. Foto: Ladenburgblog.

Ladenburg, 16. Juni 2012. (red/sap) Der Antrag auf ein Mehrfamilienhaus in der Luisenstraße/Ecke Weinheimer Straße wurde beschlossen. Ebenso eine Heizungs- und Belüftungsanlage für das Silogebäude der Firma BK Guilini GmbH. DieNebengebäude in der Donaustraße sollen überprüft werden. Holzbänke kommen auf den Spielplatz an der Bleiche.

Im Zuge der Modernisierung und des Food-Upgrades bei der Firma BK Guilini GmbH soll in das bestehende Silogebäude C15 eine Heizungs- und Belüfungsanlage eingebaut werden, bestehend aus einem Gas-Brennwertkessel mit einer Nenn-Wärmeleistung von 895 kW und einem Blockheizkraftwerk mit einer Nenn-Wärmeleistung von 207 kW.

Über die Belüftungsanlage wird Außenluft angesaugt, mittels der in der Heizungsanlage erzweugten Wärme erwärmt und in die einzelnen Stockwerke des Silogebäudes verteilt.

Die Heizung ist im 6. Obergeschoss angeordnet; hier befindet sich der Wärmespeicher und die Vorlauf- und Rücklaufverteilung des erwärmten Heizwassers, welches über Rohrleitungen in die Erhitzer der einzelnen Stockwerke verteilt wird.

Standortsicherung und Klimaschutz

Die Stadt Ladenburg wird im Rahmen der Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Bauvorhaben BK Guilini GmbH angehört. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Baurechtsamt haben die Stadt aufgefordert, zum Bauvorhaben Stellung zu beziehen.

Der ermittelte Schallleistungspegel beträgt 60 dB(A) und liegt somit unter den maximal zulässigen 70 db (A) für ein Industriegebiet. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Projektleiter Dr. Frank Kühn von der BK Guilini GmbH berichtete im TA über die Upgrade-Maßnahmen seiner Firma. Bürgermeister Rainer Ziegler sagte:

Wir begrüßen die Standortsicherung und den Beitrag der BK Guilini GmbH zum Klimaschutz.

Der Technische Ausschuss hatte gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

In zwei Anträgen wurde über die Befreiung von den Festsetzungen der Landesbauordung bei der Errichtung von zwei Doppelhaushälften in der Siemensstraße beraten, bei der einen Bausachen ging es um einen Fahrradport und bei der anderen um einen Carport.

Gemäß der Landesbauordnung müssen die Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen. In den vorliegenden Bauvorhaben soll die Abstandsfläche der Außenwand auf einem privaten Fußweg sowie teilweise auf zwei angrenzenden Grundstücken liegen. Der Eigentümer der entsprechenden Flurstücke wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Baulast) zur Absicherung der Abstandsflächen eingehen.

Beiden Anträgen wurde einstimmig zugestimmt.

Der Schandfleck muss weg

In der Luisenstraße/ Ecke Weinheimer Straße ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Stellplätzen geplant. Ein bereits genehmigtes Bauvorhaben auf diesem Grundstück wurde nicht vollständig realisiert. Die Baugenehmigung ist mittlerweile nicht mehr gültig. Aus dem Altvorhaben existieren bereits eine nichtvollendete Tiefgarage sowie ein Keller. Das Mehrfamilienhaus soll voll unterkellert werden und besteht aus Erd-, Ober-, Dachgeschoss und Speicher.

Die zusätzliche GRZ wird um 4,7 Prozent, dies entspricht 20 Quadratmeter, überschritten Die Befreiung von dieser Festsetzung ist aus der Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Die Zufahrt soll nördlich erfolgen. So kann ein vorhandener Baum an der Luisenstraße erhalten werden. Der aktuell vorhandene Weg zum Hebewerk oll durch den Antragsteller ausgebaut und anschließend öffentlich gewidmet werden.

Der im Liegenschaftskataster eingetragene Weg existiert in Wirklichkeit nicht und soll zugunsten des realisierten Weges aufgegeben werden. Insgesamt stehen 15 Stellplätze zur Verfügung, wobei laut Stellplatzsatzung nur 12 notwendig sind.

Ziegler zeigte sich erfreut, dass hier endlich etwas passiert und meinte:

Es ist eine der schlimmsten Baustellen unserer Stadt.

Und auch Ingrid Dreier (GLL) sah im geplanten Gebäude einen Gewinn und sagte:

Ich bin froh, dass dieser Schandfleck bald weg ist.

Stadtbildpfleger Egon Lackner war von der Gestaltung nicht überzeugt und kritisierte, dass das geplante Mehrfamilienhaus deutlich höher als die Nachbarbebauung ausfalle und, dass das „zurückspringende Mauerwerk“, wie ursprünglich geplant, nicht umgesetzt werde.

Steffen Salinger und Pertra Erl (beide SPD) störten sich an der Gehwegbreite von 1,50 Meter. Dies sei ursprünglich anders verhandelt worden. Vor allem an dieser unübersichtlichen Stelle, sei ein breiterer Gehweg dringend notwendig.

Die beiden SPD-Stadträte gaben deshalb auch nicht ihre Zustimmung und Stadtrat Karl Meng enthielt sich. Der Bauantrag wurde angenommen.

Müssen die Nebengebäude abgerissen werden?

1957 wurde in der Donaustraße das Wohnhaus und 1959 das Nebengebäude als Stall genehmigt. Seit mindestens 1983 wurde dieses Nebengebäude als Garage genutzt. Die Antragsteller erwarben 1992 das bebaute Grundstück. Auf diesem befanden sich laut Grundbuch das Wohnhaus mit Stall, Garage und Stallanhang.

Nach Überprüfung der baulichen Anlage durch das Baurechtsamt 2011 wurde festgestellt, dass das Nebengebäude hinter der Garage ohne Genehmigung errichtet worden war. Desweiteren wurde ein Hundezwinger an der östlichen und eine Gartenlaube an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet.

Der Erwerb des Grundstücks mit dem damals bereits vorhandenen Nebengebäude vor 20 Jahren erfolgte in dem Glauben, es wäre genehmigt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans städtebaulich nicht vertretbar sind. Die Überschreitung der Baugrenze ist zu massiv. Die Lage von Zwinger und die Gartenlaube widersprechen ebenfalls den Festsetzungen des Bebauungsplans.

„Es tut uns weh“, bekannte Bürgermeister Rainer Ziegler und klärte die Ausschussmitglieder darüber auf, dass es eventuell zum Rückbau der Gebäude führen könnte.

Das Baurechtsamt werde es prüfen und die Verhältnissmäßigkeit der Mittel – bis zum Abriss – muss festgestellt werden.

Stadtrat Steffen Salinger (SPD) merkte an, dass in der Donaustraße mit größter Wahrscheinlichkeit viele Nebengebäude nicht genehmigt seien:

Wenn ich das sehe, muss ich den Bagger durch die ganze Straße schicken.

Der Technische Ausschuss einigte sich darauf, der Verwaltung den Arbeitsauftrag zu erteilen, zunächst die einzelnen Grundstücke in der Donaustraße zu überprüfen. Der Tagesordnungspunkt sollte so lange vertagt werden.

In einem weiteren Bauantrag ist die Errichtung einer Garage in Fertigbauweise in der Eponastraße beabsichtigt. Diese soll direkt an einen bereits vorhandenen Garagenriegel von neun Garagen angebaut werden. Diese soll unter anderem zur Unterstellung der Mülltonnen genutzt werden, da diese fü die Kinder des Kindergartens unzugänglich sein müssen.

Die Verwaltung hält das Bauvorhaben städtebaulich verträglich, da es eine unmittelbare Fortsetzung des Garagenriegels darstellt. Der TA stimmte dem zu.

Zurzeit stehen am Spielplatz an der Bleiche auf der anderen Seite des Weges drei Holzbänke und an der Zwingermauer sechs Metallbänke. Die Lage der Bänke an der Bleiche ist unvorteilhaft, da die Kinder auf dem Spielplatz spielen und die Begleitpersonen auf den Bänken gegenüber sitzen. Radfahrer, die den Radweg dazwischen nutzen, könnten Kinder gefährden.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, drei neue, seit dem Grünprojekt in Ladenburg verwendete Metallbänke direkt am Spielplatz unter dem Baum und die am Weg in der Bleiche befindlichen Holzbänke an der Zwingerpromenade aufzustellen. Eine weitere neue Metallbank soll im Bereich des Geheges im Waldpark aufgestellt werden. Bei der Beratung einigte man sich darauf, die drei Holzbänke direkt am Spielplatz und die Metallbänke in die Nischen an der Zwingermauer aufzustellen.