Sonntag, 24. September 2023

Der Technische Ausschuss tagte am 13. Juni 2012

„Ich bin froh, dass dieser Schandfleck weg ist“

Baustelle in der Luisenstraße/ Ecke Weinheimerstraße. Foto: Ladenburgblog.

Ladenburg, 16. Juni 2012. (red/sap) Der Antrag auf ein Mehrfamilienhaus in der Luisenstraße/Ecke Weinheimer Straße wurde beschlossen. Ebenso eine Heizungs- und BelĂŒftungsanlage fĂŒr das SilogebĂ€ude der Firma BK Guilini GmbH. DieNebengebĂ€ude in der Donaustraße sollen ĂŒberprĂŒft werden. HolzbĂ€nke kommen auf den Spielplatz an der Bleiche.

Im Zuge der Modernisierung und des Food-Upgrades bei der Firma BK Guilini GmbH soll in das bestehende SilogebĂ€ude C15 eine Heizungs- und BelĂŒfungsanlage eingebaut werden, bestehend aus einem Gas-Brennwertkessel mit einer Nenn-WĂ€rmeleistung von 895 kW und einem Blockheizkraftwerk mit einer Nenn-WĂ€rmeleistung von 207 kW.

Über die BelĂŒftungsanlage wird Außenluft angesaugt, mittels der in der Heizungsanlage erzweugten WĂ€rme erwĂ€rmt und in die einzelnen Stockwerke des SilogebĂ€udes verteilt.

Die Heizung ist im 6. Obergeschoss angeordnet; hier befindet sich der WĂ€rmespeicher und die Vorlauf- und RĂŒcklaufverteilung des erwĂ€rmten Heizwassers, welches ĂŒber Rohrleitungen in die Erhitzer der einzelnen Stockwerke verteilt wird.

Standortsicherung und Klimaschutz

Die Stadt Ladenburg wird im Rahmen der DurchfĂŒhrung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Bauvorhaben BK Guilini GmbH angehört. Das RegierungsprĂ€sidium Karlsruhe und das Baurechtsamt haben die Stadt aufgefordert, zum Bauvorhaben Stellung zu beziehen.

Der ermittelte Schallleistungspegel betrĂ€gt 60 dB(A) und liegt somit unter den maximal zulĂ€ssigen 70 db (A) fĂŒr ein Industriegebiet. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Projektleiter Dr. Frank KĂŒhn von der BK Guilini GmbH berichtete im TA ĂŒber die Upgrade-Maßnahmen seiner Firma. BĂŒrgermeister Rainer Ziegler sagte:

Wir begrĂŒĂŸen die Standortsicherung und den Beitrag der BK Guilini GmbH zum Klimaschutz.

Der Technische Ausschuss hatte gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

In zwei AntrĂ€gen wurde ĂŒber die Befreiung von den Festsetzungen der Landesbauordung bei der Errichtung von zwei DoppelhaushĂ€lften in der Siemensstraße beraten, bei der einen Bausachen ging es um einen Fahrradport und bei der anderen um einen Carport.

GemĂ€ĂŸ der Landesbauordnung mĂŒssen die AbstandsflĂ€chen auf dem GrundstĂŒck selbst liegen. In den vorliegenden Bauvorhaben soll die AbstandsflĂ€che der Außenwand auf einem privaten Fußweg sowie teilweise auf zwei angrenzenden GrundstĂŒcken liegen. Der EigentĂŒmer der entsprechenden FlurstĂŒcke wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Baulast) zur Absicherung der AbstandsflĂ€chen eingehen.

Beiden AntrÀgen wurde einstimmig zugestimmt.

Der Schandfleck muss weg

In der Luisenstraße/ Ecke Weinheimer Straße ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und StellplĂ€tzen geplant. Ein bereits genehmigtes Bauvorhaben auf diesem GrundstĂŒck wurde nicht vollstĂ€ndig realisiert. Die Baugenehmigung ist mittlerweile nicht mehr gĂŒltig. Aus dem Altvorhaben existieren bereits eine nichtvollendete Tiefgarage sowie ein Keller. Das Mehrfamilienhaus soll voll unterkellert werden und besteht aus Erd-, Ober-, Dachgeschoss und Speicher.

Die zusĂ€tzliche GRZ wird um 4,7 Prozent, dies entspricht 20 Quadratmeter, ĂŒberschritten Die Befreiung von dieser Festsetzung ist aus der Sicht der Verwaltung stĂ€dtebaulich vertretbar. Die Zufahrt soll nördlich erfolgen. So kann ein vorhandener Baum an der Luisenstraße erhalten werden. Der aktuell vorhandene Weg zum Hebewerk oll durch den Antragsteller ausgebaut und anschließend öffentlich gewidmet werden.

Der im Liegenschaftskataster eingetragene Weg existiert in Wirklichkeit nicht und soll zugunsten des realisierten Weges aufgegeben werden. Insgesamt stehen 15 StellplĂ€tze zur VerfĂŒgung, wobei laut Stellplatzsatzung nur 12 notwendig sind.

Ziegler zeigte sich erfreut, dass hier endlich etwas passiert und meinte:

Es ist eine der schlimmsten Baustellen unserer Stadt.

Und auch Ingrid Dreier (GLL) sah im geplanten GebÀude einen Gewinn und sagte:

Ich bin froh, dass dieser Schandfleck bald weg ist.

Stadtbildpfleger Egon Lackner war von der Gestaltung nicht ĂŒberzeugt und kritisierte, dass das geplante Mehrfamilienhaus deutlich höher als die Nachbarbebauung ausfalle und, dass das „zurĂŒckspringende Mauerwerk“, wie ursprĂŒnglich geplant, nicht umgesetzt werde.

Steffen Salinger und Pertra Erl (beide SPD) störten sich an der Gehwegbreite von 1,50 Meter. Dies sei ursprĂŒnglich anders verhandelt worden. Vor allem an dieser unĂŒbersichtlichen Stelle, sei ein breiterer Gehweg dringend notwendig.

Die beiden SPD-StadtrÀte gaben deshalb auch nicht ihre Zustimmung und Stadtrat Karl Meng enthielt sich. Der Bauantrag wurde angenommen.

MĂŒssen die NebengebĂ€ude abgerissen werden?

1957 wurde in der Donaustraße das Wohnhaus und 1959 das NebengebĂ€ude als Stall genehmigt. Seit mindestens 1983 wurde dieses NebengebĂ€ude als Garage genutzt. Die Antragsteller erwarben 1992 das bebaute GrundstĂŒck. Auf diesem befanden sich laut Grundbuch das Wohnhaus mit Stall, Garage und Stallanhang.

Nach ÜberprĂŒfung der baulichen Anlage durch das Baurechtsamt 2011 wurde festgestellt, dass das NebengebĂ€ude hinter der Garage ohne Genehmigung errichtet worden war. Desweiteren wurde ein Hundezwinger an der östlichen und eine Gartenlaube an der nördlichen GrundstĂŒcksgrenze errichtet.

Der Erwerb des GrundstĂŒcks mit dem damals bereits vorhandenen NebengebĂ€ude vor 20 Jahren erfolgte in dem Glauben, es wĂ€re genehmigt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans stĂ€dtebaulich nicht vertretbar sind. Die Überschreitung der Baugrenze ist zu massiv. Die Lage von Zwinger und die Gartenlaube widersprechen ebenfalls den Festsetzungen des Bebauungsplans.

„Es tut uns weh“, bekannte BĂŒrgermeister Rainer Ziegler und klĂ€rte die Ausschussmitglieder darĂŒber auf, dass es eventuell zum RĂŒckbau der GebĂ€ude fĂŒhren könnte.

Das Baurechtsamt werde es prĂŒfen und die VerhĂ€ltnissmĂ€ĂŸigkeit der Mittel – bis zum Abriss – muss festgestellt werden.

Stadtrat Steffen Salinger (SPD) merkte an, dass in der Donaustraße mit grĂ¶ĂŸter Wahrscheinlichkeit viele NebengebĂ€ude nicht genehmigt seien:

Wenn ich das sehe, muss ich den Bagger durch die ganze Straße schicken.

Der Technische Ausschuss einigte sich darauf, der Verwaltung den Arbeitsauftrag zu erteilen, zunĂ€chst die einzelnen GrundstĂŒcke in der Donaustraße zu ĂŒberprĂŒfen. Der Tagesordnungspunkt sollte so lange vertagt werden.

In einem weiteren Bauantrag ist die Errichtung einer Garage in Fertigbauweise in der Eponastraße beabsichtigt. Diese soll direkt an einen bereits vorhandenen Garagenriegel von neun Garagen angebaut werden. Diese soll unter anderem zur Unterstellung der MĂŒlltonnen genutzt werden, da diese fĂŒ die Kinder des Kindergartens unzugĂ€nglich sein mĂŒssen.

Die Verwaltung hÀlt das Bauvorhaben stÀdtebaulich vertrÀglich, da es eine unmittelbare Fortsetzung des Garagenriegels darstellt. Der TA stimmte dem zu.

Zurzeit stehen am Spielplatz an der Bleiche auf der anderen Seite des Weges drei HolzbĂ€nke und an der Zwingermauer sechs MetallbĂ€nke. Die Lage der BĂ€nke an der Bleiche ist unvorteilhaft, da die Kinder auf dem Spielplatz spielen und die Begleitpersonen auf den BĂ€nken gegenĂŒber sitzen. Radfahrer, die den Radweg dazwischen nutzen, könnten Kinder gefĂ€hrden.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, drei neue, seit dem GrĂŒnprojekt in Ladenburg verwendete MetallbĂ€nke direkt am Spielplatz unter dem Baum und die am Weg in der Bleiche befindlichen HolzbĂ€nke an der Zwingerpromenade aufzustellen. Eine weitere neue Metallbank soll im Bereich des Geheges im Waldpark aufgestellt werden. Bei der Beratung einigte man sich darauf, die drei HolzbĂ€nke direkt am Spielplatz und die MetallbĂ€nke in die Nischen an der Zwingermauer aufzustellen.