Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit – jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier GaststĂ€tten veröffentlicht, in den „ekelerregende“ Bedingungen herrschten. FĂŒr die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten – fĂŒr die Verbraucher bedeutet es einen Schutz.
ZukĂŒnftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die LebensmittelĂŒberwachung gravierende MĂ€ngel feststellt, die nach dem BuĂgeldkatalog 350 Euro ĂŒberschreiten, wird das öffentlich gemacht. Eine drakonische Strafe fĂŒr lebensmittelverarbeitende Betriebe wie GaststĂ€tten und Restaurants, aber ebenso fĂŒr BĂ€cker, Metzger und eben alle, die Lebensmittel verarbeiten.
Behördlicherseits gibt es kein Pardon. So öffentlich angeprangerte Betriebe „kommen nur von der Liste runter, wenn alle MĂ€ngel behoben sind“, heiĂt es aus dem Landratsamt. Vor kurzem wurden bereits Betriebe in Heddesheim, Ladenburg und Seckenheim kontrolliert – es gab viele Beanstandungen, aber keine, die so groĂ waren, dass es fĂŒr den Pranger reichte.
Unsere Autorin Alexandra Weichbrodt beschreibt das Verfahren und war vor Ort, um mit dem Wirt eines Restaurants in Schriesheim ĂŒber die VorwĂŒrfe gegen ihn und die „ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren“ in seiner KĂŒche zu sprechen. Der Wirt rechtfertigt sich mit AusflĂŒchten – und beteuert, alles sei wieder in Ordnung. Daran kann man Zweifel haben. Den Artikel können Sie auf dem Schriesheimblog.de lesen.
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