Samstag, 10. Juni 2023

Gemeinderat beschließt Bebauungsplan zur Benzsstraße als Satzung

Nach fünf Jahren Planung zäher Abschluss

Ladenburg, 05. Dezember 2014. (red/ms) Es ist tatsächlich geschehen – nach Jahre langer Planung hat der Ladenburger Gemeinderat den Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Benzstraße und die Hockenwiese beschlossen. Damit wurde nun ein Plan als Satzung verabschiedet, dessen Aufstellungsbeschluss bereits im Jahr 2009 getroffen wurde. Die Beschlussfindung war so schleppend wie das Verfahren selbst: Denn obwohl es nichts zu diskutieren gab, beschäftigte der Gemeinderat sich gute zwei Stunden mit dem Punkt.  [Weiterlesen…]

Vierte Offenlage im Rathaus

Bebauungsplan zur Benzstraße liegt wieder aus

Ladenburg, 06. Oktober 2014. (red/ms) Der Bebauungsplan zum Gebiet östlich der Benzstraße liegt öffentlich im Rathaus aus – schon wieder. Laut Bürgermeister Ziegler handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet, um „den letzten Bereich innerhalb Ladenburgs, in dem noch großer Spielraum für Verdichtung ist“. Bei den drei vorangegangenen Fassungen fielen immer neue Aspekte auf, die angepasst werden mussten. Der Gemeinderat hofft mit der vierten Offenlage „nun endlich damit abschließen zu können“.  [Weiterlesen…]

Nachbesserungen bei Bebauungsplan „Sportzentrum“

Zweiter Reiterhof verhindert

Ladenburg, 29. September 2014. (red/ld) Die Reitervereine Ladenburg und Heidelberg wollen fusionieren und den Reiterhof am Sportzentrum zu einem Reitsportzentrum ausbauen. Um zu verhindern, dass in dem Gebiet ein weiterer Reiterhof entsteht, wurde der Geltungsbereich am Mittwochabend erweitert. [Weiterlesen…]

Bürgermeister Ziegler zeigt sich konsterniert und verschiebt TOP auf September

„Das ist ein ziemlicher Klotz“ – Martinshöfe in der Kritik

Ladenburg, 18. Juli 2014. (red/pro) Zwei Sitzungsunterbrechungen, gegenseitige Vorwürfe, ein verschobener Tagesordnungspunkt – das gibt es selten im Ladenburger Gemeinderat. Doch am Mittwoch sorgte TOP 5 „Bebauungsplan der Innenentwicklung Martinshöfe“ für Ärger. Bürgermeister Rainer Ziegler war „not amused“ und nahm den Punkt lieber von der Tagesordnung, statt bei einer Abstimmung eine Ablehnung in Kauf zu nehmen. [Weiterlesen…]

Werden Hockenwiese und Wohngebiete ausreichend geschützt?

Bauchschmerzen wegen Lärm im Wohngebiet

Ladenburg, 26. Juni 2014. (red/ld) Das Gebiet um die Benzstraße hätte eigentlich zum Industriegebiet erklärt werden sollen – zumindest nach den Festsetzungen verschiedener Bebaunngspläne in den vergangenen Jahrzehnten. Die Entwicklungsvorstellungen wurden nicht erfüllt, die erwartete Ansiedlung von Industrie und Gewerbe blieb aus. Jetzt geht es darum, die Hockenwiese als künftiges Wohngebiet vor dem Lärm des Gewerbegebiets zu schützen. [Weiterlesen…]

Aufstellungsbeschluss und Planung erst nach Ergebnis der Sanierungskommission

Bebauungsplan Innenentwicklung vertagt

Ladenburg, 08. Mai 2014. (red/ld) Mit dem Quartier zwischen Rheingaustraße, Wormser Straße und Färbergasse wird sich erst der neue Gemeinderat beschäftigen. Das beschlossen die Stadträte bei sechs Gegenstimmen am Mittwoch mehrheitlich auf Antrag der SPD-Fraktion. Die Stadtverwaltung hatte dagegen ein Bebauungsplanverfahren einleiten und ein Planungsbüro beauftragen wollen. [Weiterlesen…]

Technischer Ausschuss stimmt bei vier Anträgen vier mal mit "ja"

Keine Einwände gegen Bauvorhaben

Ladenburg, 21. Februar 2014. (red/pro) Der Technische Ausschuss befasste sich am Mittwoch mit vier Bauanträgen – allen wurde zugestimmt. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig, Diskussionen gab es keine. [Weiterlesen…]

Neue Umstände treffen auf alte Festsetzungen

Kann der Technische Ausschuss sich über altes Recht hinwegsetzen?

Ladenburg, 06. Dezember 2013. (red/ms) Der Technische Ausschuss will großzügig sein – und begibt sich damit auf rechtlich dünnes Terrain: Es geht um einen Bauherrn, dessen Vorhaben durch die Regularien eines fast 35 Jahre alten Bebauungsplan eigentlich nicht zulässig sein dürfte. Für die Regelungen hat heute kaum noch jemand Verständnis – daher erlies der Technische Ausschuss am Mittwoch eine umstrittene Befreiung. [Weiterlesen…]

"Reduzierte" Maßnahme kostet knapp 75.000 Euro

Altwasser – Ausgleichsmaßnahmen

Ladenburg, 25./26. September 2013. (red/hp) Im Industriegebiet Altwasser werden in zwei Bereichen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen: Zum Einen sollen am Rand des Industriegebiets in Richtung Norden Bäume und Hecken gepflanzt werden. Zum Anderen sollen Wiesenflächen an der L536 geschaffen und mit Feldgehölzinseln ergänzt werden. [Weiterlesen…]

Aus dem Gemeinderat

Bebauungsplan „Zehntstraße“ beschlossen

Das Gebäude links wird nach dem Umzug ins neue Feuerwehrhaus nicht mehr genutzt.

Ladenburg, 17. März 2012. (red/sap) Der Ladenburger Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Zehntstraße“. Die ehemaligen Liegenschaften der Feuerwehr sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Bedingt durch den Standortwechsel der Feuerwehr sollen die ehemaligen Liegenschaften der Feuerwehr in der Altstadt einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aus diesem Grund wird auch ein Teilbereich des Bebauungsplans „Zwingertgasse“ geändert.

Der Bebauungsplan „Zehntstraße“ war zwei Mal öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen waren eingeholt worden. Zudem waren alle erforderlichen Untersuchungen in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt worden.

Einstimmig nahm der Gemeinderat die Empfehlungen des Technischen Ausschusses an, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Zehntstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen.

Es gab weder Stellungsnahmen noch Diskussionsbedarf zu diesem Tagesordnungspunkt, aber das lag vielleicht auch an der vorgerückten Stunde. Denn anders, als der Bürgermeister angekündigt hatte, wurde die Gemeinderatssitzung nicht um 22:00 Uhr, sondern erst um kurz vor 23:00 Uhr beendet. Beginn war 18:00 Uhr.

Technischer Ausschuss am 18. Januar 2012

Der Erweiterung des Seniorenheims „Rosengarten“ wurde zugestimmt

Ladenburg, 19. Januar 2012. (red/sap) Große Einstimmigkeit herrschte auf der Sitzung des Technischen Ausschusses am gestrigen Mittwoch, 18. Januar 2012, alle Bauanträge wurden einstimmig angenommen.

Der ersten Bauantrag auf der Tagesordnung sieht die Errichtung einer circa 5,50 Meter breiten und einen Meter tiefen Loggia im Dachgeschoss auf der Ostseite eines Einfamilienhauses im Keltenweg vor. Dazu soll auf dieser Breite das Satteldach im unteren Bereich entfernt und ein Geländer angebracht werden.

Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, muss das Bauvorhaben nach Paragraph 34 des BauGB beurteilt werden. Aus bauplanrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.

Dem Bauantrag für die Erstellung der Loggia im Keltenweg wurde einstimmig zugestimmt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über die nachträgliche Genehmigung von Bauanträgen beraten.

Der Antragsteller errichtete im Zuge einer Sanierung eine demontierbare Pferdeführanlage, einen Longierzirkel und einen Sicherheitszaun als Begrenzung der östlichen Grundstücksseite auf seinem Grundstück in Neuzeilsheim.

Nach Überprüfung durch das Baurechtsamt im Sommer 2011 wurde festgestellt, dass die baulichen Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen.

Die Bauvorhaben befinden sich im unbeplanten Außenbereich und sind somit nach Paragraph 35 des BauGB zu beurteilen. Demnach werden Errichtungen zugelassen, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Da dies der Fall ist, bestehen aus bauplanrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauvorhaben. Den Beschlussvorschlägen wurde einstimmig zugestimmt.

Bei dem nächsten Bauantrag handelt es sich um Erweiterung des Seniorenheims „Rosengarten“. Die im nördlichen Teil liegende und an das Gebäude angrenzende Terrasse soll im Erdgeschoss mit vier Pflegezimmern überbaut und voll unterkellert werden.

Auf dem Anbau soll erneut eine Terrasse entstehen. Der sich an dieser Stelle befindliche Balkon soll entfernt werden. Im Keller entstehen Lager-, Personal- und Bewirtschaftungsräume.

Das Bauvorhaben wird aufgrund der Novellierung der Landesheimbauverordnung vom 18. April 2011 notwendig. Gemäß dieser Verordnung müssen in Heimen, welche keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereit stellen, für alle BewohnerInnen Einzelzimmer zur Verfügung stehen.

Um Wünsche nach räumlicher Nähe im Individualbereich entsprechen zu können, soll ein möglichst hoher Anteil an Einzelzimmern so gestaltet werden, dass jeweils zwei nebeneinander liegende Zimmer zu einer Nutzungseinheit zusammen geschlossen und von zwei Personen gemeinsam genutzt werden können.

Die Belegung vom Bewohnerzimmern mit mehr als zwei Personen ist nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr zulässig.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere und untere Gießengärten“. Die zulässige Geschossfläche wird um 10,92 Prozent also um 93,20 Quadratmeter überschritten.

Eine Befreiung ist daher notwendig, um den Betrieb des Seniorenheims am Standort fortzuführen. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauvorhaben und der dafür notwendigen Befreiung einstimmig zu.

Bebauungsplanentwurf „Zehntstraße“ beschlossen

Altes Feuerwehrgebäude.

Guten Tag!

Ladenburg, 27. Juli 2011. (red) In der Gemeinderatssitzung stellte Stadtbaumeister André Rehmsmeier die Bedingungen für den Bebauungsplan „Zehntstraße“ vor. Der Gemeinderat hat den Entwurf beschlossen.

Nachdem die Feuerwehr ins neue Gebäude umgezogen ist, sollen die Liegenschaften der Stadt einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hier soll ein neuer Bebauungsplan die Möglichkeiten der Bebauung regeln. Dafür wurde auch eine Änderung des Bebauungsplans 1.4 „Zwingertgasse“ geändert werden.

Es gibt zwei Regelungen für ein Wohngebiet „WB1“ in dem gegenüber dem „WB2“ höher gebaut werden kann (siehe Plan). Da es sich um eine „Bestandserweitung“ handle, seinen keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen nötig, informierte Bürgermeister Ziegler auf Nachfrage.

(Auch hier waren die Sitzungsunterlagen wie schon beim Bebauungsplan Altwasser nicht exakt ausformuliert und auf dem neuesten Stand. FDP-Stadtrat Dr. Rudolf Lutz monierte das entsprechend.)

Bebauungsplanentwurf Zehntstraße. Quelle: Stadt Ladenburg

 

Altes Gerätehaus.

 

Blick auf die Zehntstraße

 

Bebauungsplan Altwasser: „Doch keine unendliche Geschichte.“

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Die Nabelschnur Ladenburgs: Das Industriegebiet Altwasser. Bild: local4u

Guten Tag!

Ladenburg, 27. Juli 2011. (red) In der heutigen Sitzung wurden nochmals Stellungnahmen und Behandlungen zum Bebauungsplan „Altwasser“ vorgestellt, der immerhin seit 1975 nicht fertig gestellt worden ist. Der Gemeinderat beschloss ohne nennenswerte öffentliche Beratung heute einstimmig den Bebauungsplan, der mit seiner Veröffentlichung zum Ortsrecht wird.

„Es ist die Nabelschnur, an der wir hängen“, sagte Bürgermeister Rainer Ziegler zum Beginn der Behandlung von TOP4 „Bebauungsplan 9.1 Altwasser“. „Wenn diese Firmen prosperieren, geht es uns gut.“

Der Bürgermeister verwies auf viele Gutachten, juristische Beratungen und die Schwierigkeiten, das 1975 (sic!) begonnene Verfahren nun abzuschließen. Stadtbaumeister André Rehmsmeier verwies darauf, dass die Unterlagen den Vorlagen vom 13. April 2011 entsprechen und in Form gebracht worden sind.

Das Industriegebiet Altwasser. Quelle: Stadt Ladenburg

Tatsächlich gab es gleich zu Beginn der Beratung die Feststellung, dass eine Seite der Zusammenfassung fehlt und die Behandlung der Stellungnahmen unvollständig seien. Bürgermeister Ziegler verwies auf den Versand von CDs zum Technischen Ausschuss im April (unsere Redaktion hat keine CD erhalten). Keiner der Stadträte protestierte.

Ute Mitschang, Geschäftsführerin des Planungsbüros, referierte die Stellungnahmen und die Lösungen – allerdings war es kaum möglich, ihr zu folgen, da die Dame sehr „nuschelig“ vorgetragen hat. Irgendwann bat auch Stadrat Wolfgang Luppe (FDP): „Könnten Sie vielleicht das Mikrofon näher ranziehen?“ – was aber nur eine leichte „Verbesserung“ darstellte.

Der Bürgermeister informierte, dass alle nötigen Ausgleichsflächen nun im Besitz der Stadt seien.

Stadtrat Steffen Salinger (SPD) erkundigte sich über die „Interimsnutzung“ der Zufahrt von der L597: „Wer trägt denn die Kosten, wenn das umgebaut werden muss? Diese Zufahrt ist doch nur für die Betriebe. Wenn wir wollen, dass das Gewerbe prospiert, wird auch der Verkehr zunehmen. Gibt es keine Möglichkeit, die Betriebe daran zu beteiligen?“

Stadtrat Salinger erkundigte sich nach den Ausbaukosten für die "Interimszufahrt" von der L597 zum Industriegebiet Altwasser. Wenn der Verkehr zunimmt, muss hier ausgebaut werden - hier drohen der Stadt in Zukunft enorme Kosten, an denen sich die Industrie nicht beteiligen wird.

 

Stadtbaumeister Rehmsmeier sagte: „Es kommt darauf an, wer Baurechtsträger ist und das sind wir.“ Bürgermeister Ziegler sagte: „Die Betriebe waren nicht bereit mit uns einen Städtebaulichen Vertrag in dieser Richtung zu schließen. Auch bei den Planungskosten sind wir zuständig.“

Stadtrat Salinger erkundigte sich weiter zum Lärmschutz und einem „städtebaulichen Vertrag“ der Stadt mit der BK Giulini GmbH, der offensichtlich dem Gemeinderat unbekannt ist. Nach Auskunft des Bürgermeisters enthält der Vertrag eine Selbstverpflichtung des Unternehmens, Lärmreduzierungen vorzunehmen, um auf der anderen Seite erweitern zu können.

Eine weitere Diskussion fand nicht statt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Stellungnahmen und Erwiderung der Verwaltung zur Kenntnis genommen wurden. Der Bebauungsplan „9.1 Altwasser“ wurde als Satzung beschlossen.

Bürgermeister Ziegler sagte: „Damit beschließen wir eine langjährige Geschichte.“ Die dauerte immerhin 36 Jahre.

Honorarstreit: Nicht meckern – prüfen.

Guten Tag!

Ladenburg, 28. Juni 2010. Groß war die Empörung einiger Stadträte über die Honorare für Juristen und Berater in Sachen „Wohngebiete zwischen Boveri- und Daimlerstraße“. Vielleicht zu recht – vielleicht auch nicht. Statt zu meckern, kann man auch an die Arbeit gehen.

Kommentar: Hardy Prothmann

Bürgermeister Rainer Ziegler hat die Fehlerquelle eindeutig benannt: „Wir haben den Fehler gemacht.“ Das aber wollten verschiedene Stadträte nicht wahrhaben und hätten am liebsten die Anwälte und Berater „schadensersatzpflichtig“ gemacht.

Angeblich, weil diese dafür bezahlt würden, dass sie „die Fehler bereinigen, die sie selbst gemacht haben“, wie der CDU-Stadtrat Karl-Martin Hoffmann monierte.

Soweit das von außerhalb zu beurteilen ist, hat Herr Ziegler aber recht. Die Stadt hat den Bebauungsplan 6.7 einen Tag zu kurz ausgelegt – ein Formfehler. Das Ganze ging vor Gericht, die Kläger bekamen recht und das Gericht wies im Zuge des Verfahrens die Stadt auf weitere Mängel hin. Die wurden durch die Beratungen juristisch und planerisch „geheilt“.

So gesehen sind 44.000 Euro zwar viel Geld – andererseits aber auch wieder nicht, wenn dadurch die von Bürgermeister Ziegler angekündigte „Rechtssicherheit“ gegeben ist.

Sollte es erneut zu einem Verfahren kommen und wiederum Mängel oder gravierende Fehler auftauchen – dann kann die Debatte zu recht erneut geführt werden.

Bis dahin bleibt unverständlich, warum die Stadträte diesen Wind produzieren. Wenn es sie wirklich interessiert, wann welcher Fehler wo von wem gemacht wurde, sollten sie sich die Unterlagen vorlegen lassen und prüfen. Meckern allein reicht nicht.

Die BürgerInnen können sich unabhängig davon fragen, wie es sein kann, dass die Verwaltung einen solch unnötigen Fehler der um einen Tag zu kurzen Offenlegung gemacht hat. Das ist ein tatsächliches Ärgernis.

Debatte um Honorare und überplanmäßige Ausgaben

Guten Tag!

Ladenburg, 28. Juni 2010. Die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Sachen Bebauungsplanverfahrens 6.7 „Wohngebiete zwischen Boveri- und Daimlerstraße“ führte in der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2010 zu einer heftigen Debatte: Für Anwälte und Berater wurden statt ursprünglich geplanten 10.000 Euro insgesamt 44.000 Euro Honorare und Gebühren fällig. Verschiedene Stadträte kritisierten deren Leistungen.

Tagesordnungspunkt 14 „Sachverständigen- und Gerichtskosten in der Bauverwaltung – Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben“ hatte es in sich. Bürgermeister Rainer Ziegler legte überplanmäßige Ausgaben von 36.000 Euro vor. Insgesamt sind 44.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten sowie Planerhonoraren im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Wohngebiete zwischen Boveri- und Daimlerstraße“ angefallen – nur 8.000 Euro standen nach der Haushaltssperre dafür zur Verfügung.

„Ich bin nicht der Anwalt der Anwälte: Weder der Jurist, noch das Consulting haben Fehler gemacht. Wir haben den Bebauungsplan nochmals vertiefend aufgearbeitet, damit wir rechtssicher aufgestellt sind. Dabei handelt es sich um Beratungskosten“, sagte Ziegler auf Anfrage von CDU-Stadtrat Karl-Martin Hoffmann.

Ziegler erläuterte, dass der Fehler bei der Stadt gelegen habe, weil der Bebauungsplan einen Tag zu kurz ausgelegt worden war und deshalb erneut in die Offenlage musste. Beim Rechtsstreit zu diesem Vorgang hatte das Verwaltungsgericht Mannheim die Stadt zudem auf inhaltliche Fehler aufmerksam gemacht – die seien mit der Beratung durch die Anwälte dann „geheilt“ worden. Das Gericht meinte, das Interessen von örtlichen Gewerbebetrieben nicht ausreichend berücksichtigt seien.

CDU-Stadtrat Gerhard Seidel wollte das partout nicht verstehen: „Der eine Tag hat nicht viel Geld gekostet, sondern die anderen Fehler. Und die, die den Fehler gemacht haben, werden jetzt noch dafür bezahlt, ihren Fehler zu beheben.“ Wäre der „eine Tag“ der einzige Fehler gewesen, hätte es nur ein Zehntel der Kosten ausgemacht.

Stadtrat Hoffmann fühlte die Stadt durch die Anwälte und Planer „schlecht beraten“. Auch Ilse Schummer (SPD) schloss sich dieser Kritik an.

Dem widersprach Bürgermeister Ziegler vehement: „Der Fehler liegt bei uns.“ Schadensersatzansprüche gegenüber den Anwälten, die aus den Reihen der CDU und SPD gefordert wurden, wies Ziegler zurück.

Zur Zeit werde geprüft, ob die Badischen Gemeindeversicherungsanstalt (BGV) zumindest einen Teilbetrag ersetze – die Stadt ist hier gegen „Eigenschäden“ versichert.

Petra Erl (SPD) wollte wissen, wie sich die Beträge zusammensetzen. Dies konnte der Bürgermeister nicht beantworten, da zur Zeit nur eine „Gesamtrechnung“ vorläge.

Weiter wollten die Räte wissen, ob der Streit nun beigelegt sei: „Der Rechtsstreit kann weitergehen – das liegt nicht in unserer Hand“, sagte Ziegler.

Der Gemeinderat stimmte der Ausgabe mit zehn Stimmen bei fünf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen zu.

Bebauungsplan „Quartier“ beschlossen – man lernt niemals aus

Guten Tag!

Ladenburg, 19. Mai 2010. Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan des „Quartiers“ beschlossen – alle hoffen, zum letzten Mal.

Von Hardy Prothmann

Die gute Nachricht: „Wir stimmen dem Bebauungsplanentwurf Nr. 6.7 „Wohngebiete zwischen Boveristraße und Daimlerstraße, westlicher und nördlicher Teil“ zu“, schrieb das Landratsamt am 10. Mai 2010 an die Stadt Ladenburg. Und der Gemeinderat stimmte heute ebenfalls einstimmig zu.

Alle hoffen, dass das Drama um diesen Bebauungsplan ein Ende hat. Dass die Stadt mittlerweile „Quartier“ statt „Wohngebiete“ schreibt, ist hoffentlich kein „Formfehler“.

Denn daran ist der Bebauungsplan nach einer Klage ansässiger Firmen in diesem Gebiet vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert – die Auslage war einen Tag zu kurz. Vordergründig war das der Fehler, tatsächlich war das Gericht so freundlich, gleich noch auf ein paar andere Fehler hinzuweisen, vor allem zum Schallschutz und zum Bestandsschutz bestehender Betriebe.

Das wurde „geheilt“ durch eine so genannte „Fremdkörperfestsetzung“. Danach haben die bestehenden Betriebe „Bestandsschutz“ – niemand kann mit der Hoffnung auf Erfolg gegen die dort ansässige Spedition und eine Chemiefirma klagen.

Aber: beide Firmen haben auch keine Chance auf Erweiterung. Wie der Planer Dr.-Ing. Frank Gericke klar machte: „Der Umbau hat begonnen und soll sich weiter entwickeln.“ Heißt: Noch ist das „Quartier“ ein Mischgebiet, Gewerbe also zulässig. Sobald ein Betrieb aufgegeben wird, fällt das Gelände als „Gewerbe“ weg und wird Wohngebiet.

FDP-Gemeinderat Wolfgang Luppe kritisierte denn auch einen „Vertrauensverlust“ der Firmen gegenüber der Stadt – zurecht, denn die Unternehmen haben keine Chance auf Expansion vor Ort. Doch was will Herr Luppe damit sagen? Der Gemeinderat hat den „Umbau“ des Gebiets als stadtplanerisches Ziel beschlossen. Einen Tod muss man sterben.

Heute sollte zumindest dieser neue Entwurf überleben und beschlossen werden – trotz siebzehn Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die meist Verwaltungsvorlangen nicht unbedingt ablehnend gegenüberstehen. Und elf davon hatten „Anregungen“, die man zur Kenntnis nahm und/oder eingearbeitet hat.

Es gibt weiterhin Konflikte. Das Lärmgutachten wird von privater Seite kritisch betrachtet, der Nachbarschaftsverband fordert, dass auf das Einzelhandelskonzept geachtet werden soll, die Gewerbeaufsicht stellt fest, dass vorhandene Betriebe „mischgebietsverträglich“ und „eventuell erweiterbar“ sind. Und und und. Der Architekt stellt fest: „Es gibt Konflikte.“

Die „Kuh ist immer noch nicht vom Eis“, könnte man jetzt denken und läge gar nicht so falsch. Die Frage ist: Klagt nochmals jemand jetzt? oder findet sich in ein paar Jahren ein Ansatzpunkt für eine Klage?

Bürgermeister Rainer Ziegler stellt richtig fest: „So ein Bebauungsplan ist eine komplizierte Materie.“

Und die Gemeinderäte Dr. Rainer Beedgen (CDU) und Gerhard Kleinböck (SPD) geben unumwunden zu, dass sie längst keinen Überblick mehr haben.

Beedgen sagt: „Das ist sehr schwierig für einen ehrenamtlichen Gemeinderat, hier den Überblick zu behalten.

Kleinböck sagt: „Als wir „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ grundsätzlich beschlossen haben, war uns nicht klar, wie viele Interessen der betroffenen Bürgerinnen hier berücksichtigt werden müssen. Ich lebn von der Hoffnung, dass wir jetzt auf der richtigen Seite sind. Wir können uns nur darauf verlassen, dass das, was uns vorgelegt wird, zu einem guten Ende führt.“

Gudrun Ruster (FW) sagt: „Es war mir wichtig, dass es ausgewogen ist, also für Gewerbetreibende und AnwohnerInnen.

Bürgermeister Ziegler sagt: „Wir haben versucht diese Interessen zu verbinden und kamen in Schwierigkeiten, weil manche nur ihre Interessen gesehen haben.“

Und der ebenfalls anwesende Jurist Jörg von Albedyll sagt nicht viel, außer, dass jetzt alles gut ist. Aber mal ehrlich, wer beauftragt einen Anwalt, der Zweifel daran hat?

In der April-Sitzung beendete Rainer Ziegler das Thema mit dem Satz: „Ich gehe heute davon aus, dass wir nicht schlauer werden können.“

Das war eine zumindest nicht ganz richtige Annahme. Man musste sich nochmals schlauer machen. Motto: Man lernt nie aus.