Samstag, 10. Juni 2023

Deutlicher Anstieg der Kirchenaustritte in den meisten Gemeinden

„Tebartz-Effekt“ auch in der Metropolregion

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Rhein-Neckar, 08. November 2013. (red/ms) Nach aktuellen Recherchen der Deutschen Presse Agentur ist die Anzahl der Kirchenaustritte vergangenen Oktober sprunghaft angestiegen. Hauptursache sei laut der ARD die Affäre um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Ist dieser bundesweite Trend auch in unserem Berichterstattungsgebiet festzustellen? Eine deutliche Tendenz nach oben ist zu beobachten. Allerdings nicht überall: Während sich etwa die Anzahl der Austritte in Laudenbach im Monatsvergleich mehr als versechsfacht hat, ist beispielsweise in Heddesheim kein Anstieg festzustellen. [Weiterlesen…]

Aktuelle Interimslösung bis zum Neubau des Sperrtors für Ladenburg und Ilvesheim

Schutz vor Hochwasser bald wieder bei 100 Prozent

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Der Bürgermeister von Ilvesheim, Andreas Metz, im Gespräch mit dem Baudirektor Jörg Huber und Günter Bläß (Stadt Ladenburg).

 

Ilvesheim/Ladenburg, 25. Oktober 2013. (red/aw) Die Gemeinde Ilvesheim, die Stadt Ladenburg und das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Heidelberg informierten heute über den aktuellen Stand des Hochwasserschutzes in Ladenburg und Ilvesheim. Derzeit laufen die kurzfristig anberaumten Sanierungsmaßnahmen, um die Sicherheit der Bevölkerung bis zum Neubau des Hochwassersperrtores zu garantieren. Bei einer Inspektion im April 2013 stellte das WSA fest, dass akuter Handlungsbedarf bestünde, da die Stahlkonstruktion der Korrosion schneller und stärker zum Opfer fiel als ursprünglich erwartet. Auf den Neubau, der spätestens im Jahr 2017 fertig gestellt sein soll, kann nicht mehr gewartet werden. Dies verdeutlichte auch das Hochwasser im Mai diesen Jahres. Die Sanierungsarbeiten sollen im Mitte Dezember fertig sein, das Hochwassersperrtor dann wieder volle Sicherheit garantieren.  [Weiterlesen…]

Fast überall höhere Stimmanteile für die rechtsradikale Partei in Gemeinden mit Asylbewerbern

NPD punktet mit Fremdenfeindlichkeit

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Rhein-Neckar, 02. Oktober 2013. (red/ld) Sie schürten Angst vor einer Asylbewerberschwemme und gingen damit auf Stimmenfang – mit Erfolg. In Sinsheim, wo die meisten Asylbewerber im Rhein-Neckar-Kreis zentral untergebracht sind, konnte die rechtsextreme Partei ihr Ergebnis im Vergleich zu 2009 deutlich steigern. Der Stimmenanteil lag hier sogar doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. [Weiterlesen…]

Grüne stärker als im Bundesvergleich

Nordbaden wählt schwarz!

btw 300Heidelberg/Mannheim/Rhein-Neckar, 23. September 2013. (red/aw) Deutschland hat gewählt: Die Union ist stärkste Partei – die FDP ist draußen. Doch wie haben die Wahlkreise in der Metropolregion Rhein-Neckar entschieden? Wir haben für Sie die Übersicht behalten und verglichen. Das Ergebnis zeigt: Nordbaden wählt schwarz! Alle Gewinner und Verlierer in den Wahlkreisen Mannheim, Heidelberg/Weinheim und Rhein-Neckar finden Sie hier. [Weiterlesen…]

Bundestagswahl 2013

CDU auch in Ladenburg stärkste Partei

Ladenburg, 23. September 2013. (red/sw) 82,5 Prozent der Ladenburger nahmen am Sonntag ihr Wahlrecht wahr und gingen zur Urne. Die Ladenburger sind fleißige Wähler, bundesweit lag die Wahlbeteiligung bei 71,5 Prozent. Dr. Karl A. Lamers (CDU) räumt ab und erreicht 46,6 Prozent – Dirk Niebel (FDP) bricht brachial ein. [Weiterlesen…]

Tipps von Experten, wie Sie Ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

Schluss mit zweifelhaften Gaspreiserhöhungen

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Ihre Gasrechnung wird immer teurer? Im Falle von rechtswidrigen Preiserhöhungen können Sie sich Ihr Geld zurückholen. (Foto: CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons)

 

Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/aw) Nach dem juristischen Erfolg der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen vor dem Bundes­gerichts­hof steht fest: RWE und andere Gasversorger müssen Hundert­tausenden von Kunden auf unzu­lässige Preis­erhöhungen entfallende Beträge zurück­zahlen – zum Teil über viele Jahre hinweg. Ein Test unter dreißig Anbietern zeigt, dass die Transparenz in dieser Branche aber immer noch nicht ausreichend ist. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat für bereits Geschädigte Tipps veröffentlicht, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können.  [Weiterlesen…]

Kartellamt startet Vergleichsportal

Alle Preise im Blick: Ab sofort immer billig Tanken?

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Ab sofort alle Preise im Blick: Per App, PC oder Navigationsgerät die günstigste Tankstellen finden. (Foto: ADAC)

 

Rhein-Neckar, 18. September 2013. (red/aw) Vor knapp einer Woche ging die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mit vier Verbraucher-Informationsdiensten online. Das Ziel: Mehr Transparenz. Verbraucher können ab sofort also die Preise zwischen den Tankstellen in ganz Deutschland vergleichen und gezielt die preisgünstigsten Anbieter auswählen. Auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. [Weiterlesen…]

Leserbefragung für die Fachhochschule Ansbach

Wir bitten um Ihre Mithilfe

Rhein-Neckar, 10. April 2013. (red/cm) Was wäre Deutschland ohne Forschung, was Baden-Württemberg? Forschung und Entwicklung, Innovation und Experimentierfreude machen das „Made in Germany“ aus. Das gilt nicht nur für Industriegüter, sondern auch für intellektuelle Leistungen. Unser Mitarbeiter Christian Mühlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach „Ressortjournalismus“. Für seine Bachelorarbeit bietet er unsere Leserinnen und Leser um Mithilfe. Mit einem Fragebogen untersucht er verschiedene Aspekte der Nutzung von so genannten „hyperlokalen Angeboten“, als journalistische Angebote, die kleinteilig im Lokalen vor Ort gemacht werden. [Weiterlesen…]

Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen…]

Eine Studie gibt Einblick, welche Bürger protestieren und Beteiligung verlangen

Zeit, Wissen und eine gut gefüllte Kriegskasse

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Breitwiesen bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften. Der Lohn: Der Bürgerentscheid am 22. September 2013. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim/Heddesheim/Ilvesheim/Ladenburg/Rhein-Neckar, 07. März 2013. (red/zef/tegernseerstimme.de) Egal, ob die aktuellen Debatte um den Neubau der Neckarbrücke an der L597 oder die Proteste gegen den Bau eines Logistiklagers der Firma Pfenning in Heddesheim oder die Auseinandersetzung um die Weinheimer Breitwiesen. Schaut man sich die Veränderungen der letzten Jahre in der Lokalpolitik an, wird eines offensichtlich: Es gibt vermehrt Protest. Die spannende Frage, die sich dahinter verbirgt: Wer sind die Bürger, die protestieren und was bezwecken sie? [Weiterlesen…]

Feuerwehr kommt zunächst nicht auf's Gelände von Isover

„Fehler in der Kommunikation“

Ladenburg, 04. März 2013. (red) Kurios: Gestern brannte es auf dem Werksgelände von Saint-Gobain, die Feuerwehr rückte an und stand dann gut zehn Minuten vor dem verschlossenen Tor – ebenso die Polizei, weil sie nicht eingelassen wurden. Polizei und Feuerwehr wissen bis heute nicht warum.
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Erste-Hilfe-Apps im Test - auch lokal

Helfen – ja, aber mit dem Smartphone?

Unser Testsieger: Die Erste-Hilfe-App des Samariterbund Österreich

 

Rhein-Neckar, 01. März 2013. (red/jkr) Ob Verkehrsunfall, verschluckte Erdnuss oder Herzinfarkt – urplötzlich muss man Ersthelfer sein. Und dann? 73 Prozent der Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen. Nicht unberechtigt, denn nur 3,5 Prozent der Befragten konnten die richtige Reihenfolge der zu treffenden Maßnahmen an einem Unfallort nennen. Können Erste-Hilfe-Apps im Notfall helfen? Wir haben einige unter die Lupe genommen.

Von Johanna Katharina Reichel

Wer hat nicht schon einmal auf der Autobahn im Stau gestanden, weil ein Unfall passiert ist? Wer hat nicht schon einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis von einem Herzinfarkt gehört? Wer hat nicht als Kind irgendetwas angestellt, was ihn oder sie in Gefahr brachte?

Jedem von uns kann früher oder später in eine Situation kommen, in der wir als Ersthelfer gefragt sind. Doch liegt bei rund 40 Prozent der Erste-Hilfe-Kurs schon über zehn Jahre zurück. Das ergab eine Studie des Samariterbunds Österreich. Viele Rettungsorganisationen haben daher so genannte “Erste-Hilfe-Apps” rausgebracht, die den Laien zur Ersthilfe ermutigen sollen. [Weiterlesen…]

Nur wenigen Kommunen bleiben Erhöhungen erspart

Rundfunkgebühren-Wucher für Städte und Gemeinden in der Metropolregion

 

Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren einer Gemeinde oder Stadt nicht länger anhand der Geräteanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten, unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die für viele Kommunen zu Kostensteigerungen führt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusätzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. Städte- und Gemeinde-Verbände haben sich eingeschaltet.

Von Alexandra Weichbrodt

Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der “normalen” Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und Städte des Landes die neue Rundfunkgebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. Während aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Beiträge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.

Eine Gemeinde oder Stadt, die viele Betriebstätten wie Bürgerbüros und Standesämter oder einen großen Fuhrpark unterhält, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befürchten auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche Städtetag: Die Reform der bisherigen Rundfunkgebühr führe zu einer „deutlichen Mehrbelastung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Für die Mehrausgaben muss der Bürger als Steuerzahler erneut herhalten.

Gegenwehr garantiert

Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. Dafür einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche Städtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die Verbände, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.

Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bürgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr Betriebsstätten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue Gebühr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.

Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukünftig mehr belasten wird. So bestätigt uns der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler, dass die Rundfunkgebühr für die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.

Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch Klärungsbedarf mit der Gebühreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe außerdem mit den kommunalen Landesverbänden DSTGB und dem Deutschen Städtetag in Verbindung.

Über Maßnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den Verbänden nachdenken,

so Bürgermeister Ziegler.

Ähnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr für den Rundfunkbeitrag.

Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich

Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher Gebühr, wird nach Schätzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusätzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste Gebührenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:

Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen Gebäude befinden, zu einer Betriebsstätte zusammengefasst werden. So könnten z.B. Gebühren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.

Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.

Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljährlichen Rundfunkgebühr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ günstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem über 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten Rundfunkgebühr von geschätzten 419,45 Euro pro Quartal.

Weniger Gebühren bleiben die Ausnahme

In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt günstiger weg als vor der Reform:

In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag für die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.

Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groß ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die Rundfunkgebühren erheblich. Grund dafür ist die Anzahl der Betriebsstätten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten.

So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. Anträge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprüft und lassen ein endgültiges Ergebniss offen.

Definition „Betriebsstätte“ gibt Anlass zur Diskussion

In Sachen Betriebsstätten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der Gebühreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene Betriebsstätte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.

Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:

Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen.

Wie sich dieses Finanzierungssystem aber für Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den Städten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.

Grund dafür sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr Gebühren zahlen als noch 2012. Der Einzehlhändler Rewe fürchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Überblick

Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der Gebührenberechnung für Städte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der Gebührenreform herausgehen.

Einige Städte in der Metropolregion lassen die womöglich „teure Überraschung“ der Rundfunkgebührenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste Gebührenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiß man nichts genaues, weil die frühere GEZ-Gebühr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.

Ähnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Überblick. Die Betriebsstättten hatten bisher eigenständig mit der Gebührenzentrale abgerechnet.

Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,

erklärte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.

 

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum „IM Makler“

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind „Güterhandler“ wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt „ausspionieren“.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer „nicht normal“ verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Zahl der Kinder und Jugendlichen im Wahlkreis Weinheim aber rückläufig

Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.

 

Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen für die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach führt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.

Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.

Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurückgegangen.

Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rückläufig.

Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Überblick:

Gemeinde Kinder Gesamt
01. Ilvesheim 236 703
02. Dossenheim 107 499
03. Hirschberg 52 134
04. Edingen-Neckarhausen 19 252
05. Heddesheim -64 65
06. Hemsbach -54 60
07. Schriesheim -34 53
08. Ladenburg -24 40
09. Laudenbach -72 -59
10. Weinheim -271 -10

Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder für die Gemeinden durch Zuschüsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man Zuzüge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.

Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils große Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.

Politische PR-Berichterstattung – RNZ schweigt

"Mens agitat molem" hat die RNZ als Leitspruch - "der Geist bewegt die Materie". Fragt sich nur, welche Art von Geist gemeinst ist.

Rhein-Neckar, 22. November 2011. (red) Am 17. November 2011 hat die Redaktion auf dem Rheinneckarblog.de aufgedeckt, dass die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) politische PR-Propaganda für die CDU und Stuttgart 21 macht. Ein Text des CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker war als redaktioneller Text getarnt in weiten Teilen inhaltlich und sogar wortgleich übernommen worden. Wir haben die Chefredaktion damit konfrontiert und um Auskunft gebeten, ob sich die RNZ noch als unabhängige Zeitung oder als Propaganda-Organ sieht. Die Frage scheint beantwortet.

Von Hardy Prothmann

Angeblich hatte den Text der Redakteur Stefan Hagen geschrieben – schließlich war der Artikel mit seinem Namen gekennzeichnet. Auf Rückfrage bei Herrn Hagen hat dieser den Text als seinen eigenen ausgegeben. Zu dumm nur, dass am Tag vor Erscheinen der Ausgabe der mehr oder weniger gleiche Text schon beim CDU-Politiker und früheren Staatssekretär Georg Wacker auf dessen Homepage erschienen war.

Wir haben die Chefredaktion der RNZ um Antwort gebeten, wie es dazu kommen konnte. Seit dem 17. November hatte die RNZ Zeit, zu der brisanten Frage Stellung zu beziehen, ob sich die Zeitung als unabhängig oder als parteipolitisches Propaganda-Blatt begreift. Oder, ob Herr Hagen gar als „Ghostwriter“ für Herrn Wacker arbeitet und damit tatsächlich „seine eigenen“ Texte in der Zeitung nochmals veröffentlicht? Immerhin beharrte er darauf, dass der abgedruckte „sein Text“ sei.

Eine Antwort fehlt bis heute und wird vermutlich auch nicht mehr kommen. Doch auch eine Nicht-Antwort ist eine Antwort. Jede anständige Redaktion, die sich einem unabhängigen Journalismus verpflichtet fühlt, hätte geantwortet und diese vermeintlich unhaltbaren Vorwürfe zurückgewiesen oder im Falle eines Fehlers diesen eingestanden, korrigiert und die nötigen Konsequenzen gezogen.

Nicht so die RNZ-Chefredaktion. Die beiden Chefredakteure schweigen. Kein Dementi, kein Eingeständnis eines Fehlers, keine Erklärung. Nur ein schwaches Wegducken.

Tatsächlich ist es unerheblich, ob die Zeitung Parteipropaganda für die CDU oder eine andere Partei macht. Propaganda bleibt Propaganda und hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Da kann die Zeitung noch so stolz sein, als erste Zeitung 1945 in Württemberg-Baden gegründet worden zu sein – mit solchen miesen Methoden rangiert man sich aufs journalistische Abstellgleis ohne Chance auf Anschluss.

Möglicherweise versteht man aber unsere Anfrage auch nicht, weil diese Art „zu arbeiten“ mittlerweile der „publizistische Standard“ bei der RNZ ist.

Immerhin: CDU-Mann Georg Wacker „steht zu seiner Interpretation“ und hat auf einen weiteren Bericht von uns reagiert, in dem wir der CDU Weinheim unredliche Stimmungsmache vorwerfen.

Lesen Sie zum Thema:

Nachgefragt: Wie wird aus einer politischen PR-Meldung ein redaktioneller Text in der RNZ?

Wacker steht zu Interpretation der Herrmann-Antwort

Offener Brief an die CDU Weinheim: Unredlich ist, wer falsch Zeugnis ablegt

Transparente Politik: Wie die kleine Gemeinde Seelbach anderen zeigt, was die Zukunft ist

Guten Tag!

Rhein-Neckar/Seelbach, 16. November 2011. Während sich die Bundesregierung seit kurzem scheinbar transparent gibt, gibt es sie bereits seit langem: Die echte Transparenz. Ein kleiner Ort im Schwarzwald macht vor, was andere nur vorgeben zu tun: transparente Politik. Die Gemeinde Seelbach überträgt, als wäre das eine Selbstverständlichkeit, die Gemeinderatssitzungen übers Internet. Einfach so. Und alle sind zufrieden.

Kommunalpolitik zuhause über den Bildschirm des Computers im Internet verfolgen – was vor zehn Jahren schier undenkbar schien, ist heutzutage kein Problem mehr. Zumindest technisch gesehen – in vielen Köpfen hingegen ist das noch eine „unerhörte“ Sache.

Weniger Zuschauer im Saal können es nicht werden.

Dabei ist die Zuschauerresonanz bei den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen meist mehr als überschaubar. Häufig kommen gar keine Gäste.

Dabei ist das politische Interesse der Bevölkerung durchaus gegeben – aber zwei, drei Stunden, manchmal noch länger zum Schweigen verurteilt im Raum zu sitzen, dafür haben nur wenige Zeit. Dabei interessieren sich die Menschen für die Ortspolitik. Reden auf der Straße, in der Kneipe, im Freundeskreis über das, was sie aus zweiter, dritter, vierter Hand haben.

Viele Themen sind nicht wirklich spannend – andere dafür aber von großer Bedeutung.

Wer noch arbeitet, gerade müde nach Hause gekommen ist oder sich um die Kinder kümmern muss, kann eventuell den Sitzungstermin nicht wahrnehmen, würde sich aber gerne später anschauen, was verhandelt worden ist.

Transparenz gibt Antworten und vermeidet Spekulationen.

Wer will es aber dem eigentlich interessierten Bürger verübeln, sich den Weg ins Rathaus zu sparen, wenn Entscheidungen und Beschlüsse in den Medien nachzulesen sind? Aber berichten diese Medien wirklich vorbehaltlos? Haben sie wirklich alle wichtigen Informationen richtig übermittelt? Oder wird gerne was vergessen, was nicht „in den Bericht passt“?

Wer wirklich informiert sein will, kennt das Original und vergleicht das mit der „Übermittlung“ durch andere.

Wird jemand falsch oder nicht zutreffend zitiert? Wie soll man das wissen, wenn man nicht dabei war? Was sagen Bürgermeister und Gemeinderäte in den öffentlichen Sitzungen tatsächlich? Wer sagt was? Worüber und wie wird abgestimmt?

Alles live oder im Archiv abrufbar: Die Seelbacher Gemeinderatssitzungen werden bereits seit 2004 im Internet übertragen.

Eine Live-Berichterstattung kann den Bürgern all diese Fragen beantworten, ohne dass diese das Haus verlassen müssen – beispielsweise auch ältere Menschen, von denen immer mehr das Internet als Anschluss zur Welt schätzen lernen.

Widerstand kommt vor allem von den Gemeinderäten.

Die Betreiber lokaler Blogs und Internet-Lokalzeitungen kämpfen gegen viel Widerstand – gegen verstaubte Hauptsatzungen und viele Vorurteile lokaler Politiker. Einen (vorerst) weiteren, bedingt erfolgreichen Versuch, Lokalpolitik live ins Netz zu übertragen, gab es im September in Passau, wo einiger Wirbel um das Thema entstand.

Vor allem die SPD machte die Modernisierung zur Provinzposse – die SPD-Mitglieder wollten sich auf keinen Fall aufnehmen und zeigen lassen. So hätte die Übertragung mit jeder SPD-Wortmeldung unterbrochen werden müssen. Nachdem sich die SPD in Passau der Lächerlichkeit preisgegeben hat, hat man sich besonnen und ist nun doch „auf Probe“ einverstanden, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.

Engagierte Schüler und 5.000 Euro Budget fürs Bürgerfernsehen.

Es geht aber auch anders, wie eine kleine Gemeinde im Schwarzwald zeigt. Unter dem Titel Seelbach-TV überträgt die Gemeinde Seelbach bereits seit 2004 alle Gemeinderatssitzungen ins Netz und bietet sie anschließend lückenlos zum Download übers Internet an.

Das Gesamtbudget dafür beträgt vergleichsweise günstige 5.000 Euro pro Jahr. Acht bis neun Schülerinnen und Schüler der örtlichen Realschule führen in wechselnden Teams zwei Kameras und bedienen die sonstige Technik. Die Fachhochschule Kehl betreut das Projekt als Partner.

In den Sitzungen haben wir nie so viele Zuschauer, sagt Pascal Weber.

Hauptamtsleiter Pascal Weber ist begeistert: „Aus unserer Sicht ist das Projekt ein toller Erfolg.“ Das zeigen die „Einschaltquoten“ der 5.000-Einwohner Gemeinde: mehrere Dutzend bis weit über 100 „Zuschauer“ hat das Bürger-TV in Seelbach. Regelmäßig.

Rechnet man diese Zahlen hoch, wären das beispielsweise für Hirschberg an der Bergstraße 60-180 Besucher pro Sitzung, für Ladenburg 70-200, für Weinheim 250-720 Besucher. Tatsächlich nimmt in Hirschberg oft niemand, manchmal wenige und sehr selten vielleicht ein Dutzend Besucher teil. Der aktuelle Besucherrekord in Weinheim war 2011 im Oktober mit rund 130 Zuschauern zum Aufregerthema „Breitwiesen“ – sonst sind ein paar bis höchstens ein Dutzend Zuschauer die „Höchstgrenze“ an Interesse.

SeelbachTV.de - Transparenz als Normalzustand.

Die Skepsis war schnell vorbei.

Gab es keine Bedenken? „Doch“, sagt Hauptamtsleiter Weber:

Zu Beginn waren rund ein Drittel unserer 18 Gemeinderäte skeptisch. Was wenn ich stammle oder blöd wirke, so in der Art waren die Bedenken. Aber nach den ersten paar Sitzungen hat sich die Skepsis gelegt und seitdem achtet keiner mehr auf die Kameras. Die gehören dazu.

Wer denkt, Seelbach ist vielleicht ein Ort, den „Aktivisten“ übernommen haben, irrt. Seelbach ist eine absolut typische Gemeinde. Die CDU stellt sieben, eine Freie Wählerliste sechs und die SPD fünf Gemeinderäte – die meisten sind zwischen 50 und 60 Jahre alt.

Rechtlich abgesichert.

Rechtlich ist die Übertragung abgesichert: Alle Gemeinderäte und Verwaltungsangestellte haben ihre Zustimmung erklärt und Bürger werden in der Fragestunde um Erlaubnis gebeten: „Da hat noch nie einer widersprochen“, sagt Pascal Weber. Und laufen die Sitzungen anders als sonst? „Überhaupt nicht, die Gemeinderäte sprechen ihr breites Badisch und diskutieren die Themen wie immer.“

Seelbach ist insgesamt ein anschauliches Beispiel, wie transparente Lokalpolitik aussehen kann. Auf der Gemeindeseite werden die Beschlussvorlagen zu den Gemeinderatssitzung schon im Vorfeld veröffentlicht (inkl. aller Zahlen und Fakten) und auch die Sitzungsprotokolle stehen nach den Sitzungen schnell und dauerhaft online zur Verfügung.

Das sind traumhaft transparente Zustände – im Vergleich zu dem Großteil der Kommunen im Land ist Seelbach hier Spitzenreiter. Universitätsstädte wie Heidelberg sind dagegen altbacken – hier wurde Ende 2009 eine Live-Übertragung aus dem Gemeinderat per Beschluss verhindert.

Teilhabe erfodert auch mehr Transparenz der Entscheidungen.

Und wie traurig sind die Zustände in Nordbaden, unserem Berichtsgebiet: Pfenning in Heddesheim, der Sterzwinkel in Hirschberg und aktuell „Breitwiesen“ in Weinheim sind drei absolute Negativbeispiele. Intransparente Entscheidungen am Bürger vorbei präg(t)en diese „Vorhaben“. Vieles wurde im Hinterzimmer entschieden, nicht-öffentlich und es ist kein Wunder, dass die Menschen alle Formen von Klüngel mutmaßen.

Der Forderung nach Transparenz und Bürgerbeteiligung steht die Realität gegenüber. Hier vor Ort werden so viele Themen wie möglich sogar bevorzugt „nicht-öffentlich“ verhandelt.

Wer das ändern möchte, kann sich an den Gemeinderat seines Vertrauens wenden und nachfragen, wie lange das noch mit der Geheimniskrämerei weitergehen soll und ob man nicht endlich bereit ist, im 21. Jahrhundert anzukommen und sich das Interesses und die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger zunutze zu machen.

Mehr zum Thema gibt es auf dem Politblog [x Politics]. Dort geht es um Trends und Bewegungen, die fernab der parteipolitischen Tagesagenda die gesellschaftliche Zukunft gestalten und verändern.

Anmerkung der Redaktion:
Der vorliegende Artikel ist eine überarbeitete Fassung. Das Original wurde von der Tegernseer Stimme im bayerischen Gmund veröffentlicht, die ein ähnliches Lokalzeitungsnetzwerk betreibt wie unser Angebot. Der Geschäftsführer der Lokalen Stimme, Peter Posztos und Hardy Prothmann, verantwortlich für dieses Blog, betreiben zusammen die Firma istlokal Medienservice UG (haftungsbeschränkt), deren Geschäftsziel der Aufbau von unabhängigen Lokalredaktionen zur Förderung der Meinungsvielfalt und Demokratie ist.

Unter istlokal.de sind bislang rund 50 lokaljournalistische Angebote in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert. Die Lokaljournalisten tauschen über weite Strecken hinweg Themen und Erfahrungen aus, die woanders vor Ort ebenfalls wichtig sind. Dabei nutzen sie das „weltweite Netz“ heißt, um vor Ort kompetent, interessant, aktuell und hintergründig zu informieren.

Zahl der Einbrüche steigt leicht – aber nicht wegen der Lichtabschaltung

Hier wurde über ein ungesichertes Kellerfenster eingebrochen. Archivbild: Polizei

Guten Tag!

Ladenburg, 20. Oktober 2011. Ein Kommentator (hier klicken) hat den Einbruch bei der Bäckerei Knapp vergangene Woche zum Anlass genommen, dies mit der nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Verbindung zu bringen. Unsere Nachfrage beim Polizeirevier Ladenburg „beleuchtet“ die Tatsachen..

Laut Revierleiter Frank Hartmannsgruber steht schon jetzt fest, „dass es statistisch gesehen einen, ich betone, leichten Anstieg der Einbruchsdiebstahldelikte im Jahr 2011 geben wird.“

Allerdings stehen diese nicht in Zusammenhang mit der nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 02:00-04:00 Uhr: „Der Anstieg lässt sich auf Einbrüche vor allem im Frühjahr zurückführen.“ Wohlgemerkt – im Frühjahr gab es diese Sparmaßnahme aber noch nicht.

Die Stadt Ladenburg schaltet versuchsweise nachts für zwei Stunden die Beleuchtung aus, um damit rund 20.000 Euro einzusparen. Die Maßnahme ist nur eine von vielen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Aus polizeilicher Sicht hat die Abschaltung bislang keine Auffälligkeiten erbracht.

Einen schönen Tag wünscht
Das Ladenburgblog.de

Faktencheck: RNF zeigte nicht nur einmal Leichenbilder als „Rohmaterial“


Mannheim/Rhein-Neckar, 12. September 2011. (red) Am Freitag haben wir das Rhein-Neckar-Fernsehen kritisiert, weil der- Regionalsender unbearbeitete Aufnahmen von einer Leichenbergung nach einem Unfall auf der A5 im Online-Portal rnf.de veröffentlicht hat. RNF-Projektleiter Ralph Kühnl hat sich umfassend durch Kommentare dazu geäußert und behauptet, es handle sich um einen Fehler. Unsere Recherche zeigt, dass es wohl kein Fehler war. Die Veröffentlichung wurde sogar angekündigt. Und es ist kein Einzelfall.

Von Hardy Prothmann

Am Donnerstag hat der Regionalsender Rhein-Neckar-Fernsehen „Rohmaterial“ von fast 12 Minuten Länge im Internet veröffentlicht. Also die Bilder, die ein Kameramann vor Ort nach einem Unfall auf der A5 aufgenommen hat.

In einer Szene, die fast zwei Minuten dauert, sieht man, wie die Bestatter die Leiche eines Unfallopfers in einen Sarg hieven. Der nachrichtliche Aussagegehalt ist gleich Null – kein seriöser Sender würde eine solche Szene in dieser Länge ausstrahlen, wenn überhaupt nur ein „Schnittbild“ von ein paar Sekunden Länge.

Wir haben daraufhin einen kritischen Kommentar geschrieben und diesen Vorgang als eine Art Trash-TV bezeichnet – weil es gegen jeden journalistischen Standard verstößt, unbearbeitetes Material, egal, ob Ton, Text oder (Bewegt-)Bild zu veröffentlichen.

Erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Darstellung

Für den Sender hat Projektleiter Ralph Kühnl den Vorgang umfangreich kommentiert (siehe Kommentare hier am Ende des Artikels) und hat uns wiederum vorgeworfen, wir hätten unzureichend journalistisch gearbeitet – eine einfache Rückfrage hätte die Vermutung entkräftet, dass das Rhein-Neckar-Fernsehen das „rohe“ Material absichtlich ins Netz gestellt hätte. Es liege ein Fehler vor. Ein nicht-redaktioneller Mitarbeiter habe eine „Nummer“ vertauscht, dadurch sei das Material ohne Absicht veröffentlicht worden und zudem nur für rund 2,5 Stunden sichtbar gewesen.

Wir haben erhebliche Zweifel an dieser Darstellung, denn die von uns recherchierten Fakten ergeben ein anderes Bild.

Rekonstruktion des Ablaufs:

Wir schildern den Ablauf, soweit wir diesen rekonstruieren können:

Am 08. September kommt es gegen 05:00 Uhr auf der A5 zu einem Unfall (siehe Bericht auf unserem Rheinneckarblog.de). Irgendwann später treffen Reporter ein. Auch das RNF ist vor Ort und macht Aufnahmen. Der Kameramann kehrt in den Sender nach Mannheim zurück und überspielt die Aufnahmen von der Kamera ins Redaktionssystem.

Am 08. September 2011 „sendet“ RNF eine erste Meldung auf Facebook:

Erste Hinweis auf das "Rohmaterial" auf der Facebook-Seite vom RNF.

Ein knappe Stunde später schreibt Ralph Kühnl selbst, erkennbar am Kürzel ^rk, einen Beitrag, mit dem Hinweis:

„Die Fakten vom Unfall-  auf der A5 haben wir bereits auf rnf.de gestellt.“

"Fakten zum Unfall"?

Die „Fakten“ zum Unfall also. Was meint er damit wohl? Hat er nichts von den „ersten Bildern bei rnf.de“ gewusst? Soll man ihm das glauben?

Hatte die Redaktion keine Kenntnis von dem Rohmaterial?

Um 12:46 Uhr schreibt Andreas Etzold, wie Kühnl „Projektleiter“ und zudem Jugendschutzbeauftragter (sic!) einen Hinweis auf den „Sendebeitrag“, der in der Abendsendung ausgestrahlt werden soll. Hat auch er übersehen, dass das Rohmaterial online auch für Kinder und Jugendliche (es ist Ferienzeit) einsehbar ist?

Ralph Kühnel kommentiert später unseren Bericht, am 10. September 2011 um 00:30 Uhr:

„Das Material, das im obigen Artikel beschrieben ist, stand am Donnerstag Morgen für ca. zweieinhalb Stunden auf der Startseite von rnf.de. Das hätte nicht passieren dürfen.“

Diese Information konnten wir nicht überprüfen. Denn wir erfahren erst am Abend des 08. September 2011 durch einen Hinweis vom „Rohmaterial“, klicken auf den Link und sehen uns das Material an.

Die Bilder sprechen eine deutliche Sprache: Redaktionell unbearbeitetes Material wird uns gezeigt – wir sehen die Leichenszenen, prüfen die Erreichbarkeit und gehen von der Homepage auf das Videoportal bei rnf.de und können den Beitrag dort aufrufen. Wir leeren den Cache unseres Computer und machen den Versuch an einem zweiten Computer – tatsächlich lässt sich der Beitrag hier wie dort abrufen.

Stellt sich eine Recherchefrage wie Herr Kühnl das einfordert? Und ob wir gegen 21:00 Uhr abends noch jemandem im Sender erreicht hätten, wissen wir nicht. Wir meinen nicht, dass eine „Recherche“ notwendig ist – der Vorgang ist eindeutig, wir stellen diesen dar und ordnen ihn als das ein, was er ist, skandalös. Am 9. September 2011, um 00:21 Uhr geht unser Text online.

Unser Artikel zu den „Leichenbildern“ bei RNF findet immer mehr Interesse

Am folgenden Tag wird unser Beitrag von Bildblog.de verlinkt – die Zugriffe steigen rasant an. Bundesweit lesen medieninteressierte Menschen unseren Artikel. Am Vormittag ist das „Rohmaterial“ immer noch bei rnf.de zu finden, auch am Nachmittag. Wir wundern uns über die Kaltblütigkeit des Senders. Später bestätigen uns Leserinnen und Leser, dass der Film auch noch am frühen Freitagabend an diesem 09. September zu sehen war, ein Leser sah ihn auf seinem Handy.

Am 10. September, um 12:02 Uhr kommentiert Herr Kühnl: „Hätten wir, wie uns in dem Hauptartikel vorgeworfen wird, mit dem langen Video einen Effekt erzielen wollen, dann hätten wir es entsprechend promoted und es nicht im Video-Portal versteckt. Dann hätten wir vielleicht in Hauptsendung “RNF Life-€ in der Moderation gesagt: “Wenn Sie mehr spektakuläre Bilder von dem Unfall bei Heppenheim sehen wollen, dann klicken Sie jetzt ins Video-Portal auf rnf.de. Dort haben wir den gesamten Rohschnitt für Sie hinterlegt.-€ Das haben wir aber nicht.“

RNF weist Sensationslust zurück

Anscheinend weiß Herr Kühnl nicht mehr, was er selbst noch vor Fertigstellung des „Sendebeitrags“ in Facebook gepostet hat: „Die Fakten zum Unfall haben wir bereits auf rnf.de gestellt. ^rk“

Herr Kühnl erklärt weiter irgendwas von „im Cache-Speicher“ und anderes Zeugs. Tatsache ist, dass wir und alle unsere Kontakte den Film nicht bei youtube oder über Google gesehen haben, sondern direkt über die rnf.de-Seite.

Es entwickelt sich eine lange Debatte mit vielen Kommentaren zu unserem Artikel.

Behauptungen werden aufgestellt

Darin behauptet Ralph Kühnl erst einen technischen Fehler, dann soll ein „nicht-redaktioneller Mitarbeiter“ im Übereifer das „Rohmaterial“ online gestellt haben. Sehr schnell versucht sich Herr Kühnl darin, unsere Arbeit zu kritisieren, um vom eigentlichen Thema, dem skandalösen Zur-Schau-Stellung eines Unfalltoten abzulenken.

Auch auf direkten Weg nimmt er Kontakt zu uns auf und teilt uns mit, dass ein Mitarbeiter den Fehler gemacht hat. Die sehr lange email, in der es auch um andere Dinge geht, sollen wir aber „vertraulich“ behandeln.

Wir sichern keine Vertraulichkeit zu, beantworten die email und damit war der Fall für uns erledigt.

Am folgenden Tag, den 11. September 2011, erhebt Herr Kühnl wieder massive Vorwürfe gegen unsere Arbeit. Wir antworten entsprechend.

Rohes Material: Beiträge mit „(no comment)“ sind Originalaufnahmen

Dann surfen wir nochmals auf der Seite von rnf.de, um eine Information zu überprüfen.

Wir trauen unseren Augen nicht. Im Videoportal von rnf.de stehen zwei weitere Beiträge direkt untereinander, wieder ist einer mit „(no comment)“ gekennzeichnet. Der erste Beitrag ist ein Sendebeitrag vom 07. September 2011, wenn auch durch Amateurvideoaufnahmen von schlechter Qualität.

Für jeden Geschmack etwas: Sendebeitrag und "Rohmaterial" stehen untereinander.

Der zweite Film zeigt wiederum in der Länge von 01:34 Minuten nichts anderes als Bestatter, die in ein Haus gehen, mit der Leiche wieder herauskommen, diese verfrachten und davonfahren. Man hört vermutlich den Kameramann, der vermutlich telefoniert, als die Leiche aus dem Haus getragen wird: „Moment, jetzt kommen sie gerade. Ich kann nicht.“

„Moment, jetzt kommen sie gerade. Ich kann nicht.“

Angeblich dient dieses „Rohmaterial“ als Angebot an andere Sender, die dem Rhein-Neckar-Fernsehen die Bilder abkaufen können. Tatsächlich verwendet das RNF im Beitrag zu dem tödlichen Schusswechsel im Mannheimer Stadtteil Neckarau selbst gerade mal zehn Sekunden. Und auch diese wohl entweder in Ermangelung anderen Bildmaterials oder eben in vollem Bewusstsein, so etwas der Öffentlichkeit zeigen zu wollen. Beides ist journalistisch eine Bankrotterklärung.

(Siehe unseren Beitrag dazu hier.)

Klicken Sie auf das Bild, um den Film zu sehen.

Angeblich kann man dieses „Rohmaterial“ nicht sehen – vermutlich, folgt man Herrn Kühnl, hat der „nicht-redaktionelle Mitarbeiter“ auch hier eine „Zahl verwechselt“. Eventuell hat sich auch dieser Beitrag in irgendeinem „Cache“ (Zwischenspeicher) verfangen und ist nun in den unendlichen Untiefen des Internet noch erreichbar. Ob Herrn Kühnl wohl noch eine andere Erklärung einfällt?

Für unseren Geschmack ist das ein wenig viel „angeblich, vermutlich, eventuell“.

„Das versendet sich.“ – Aber nicht mehr in Zeiten des Internet

Früher, also vor dem Internet, sagten TV- und Radio-Journalisten bei solchen „Fehlern“: „Das versendet sich.“ Man rechnete damit, dass nur wenige Menschen einen Beitrag speichern konnten, am nächsten Tag neue Themen das Interesse bestimmten und man somit fein raus war, weil die fehlerbehaftete Arbeit vergessen wurde.

Das Internet bietet aber gute Kontrollmöglichkeiten. Und die werden Herrn Kühnl und seinen Aussagen nun zum Verhängnis – denn durch unsere Recherche gibt es begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen.

Mal untertellt, dass der Sender diese Beiträge nicht absichtlich veröffentlicht, dann ist es ein Schlamperladen, dem zu viele Fehler passieren. Tatsächlich muss man davon ausgehen, dass es absichtlich „passiert“ – wieso sonst würden die Redakteure „Bilder und Fakten“ anpreisen, bevor der Sendebeitrag fertig ist?

Wir werden den Sender wiederum nicht dazu befragen – wir sparen uns die Mühe, denn wir gehen davon aus, dass wir keine vertrauenswürdigen Antworten erhalten.

Die Verwendung der Leichenbilder im Beitrag über die Schießerei in Neckarau zeigt, dass der Sender selbst keine Skrupel hat, solches „Material“ zu verwenden und auch im Fernsehen in ungebührlicher Länge über die absolut notwendige „Dokumentation“ hinaus zu zeigen. Einen Nachrichtenwert haben solche Bilder nicht. In der länge auch keinen dokumentarischen. Sie dienen einzig und allein dazu, die Sensationsgier zu stillen.

Bedauerlich ist, dass das Rhein-Neckar-Fernsehen vermutlich davon ausgeht, dass dessen Zuschauerinnen und Zuschauer solche Bilder sehen wollen.

Was das Rhein-Neckar-Fernsehen vom eigenen Publikum denkt – darüber kann sich jeder selbst seine Meinung bilden.