Montag, 27. MĂ€rz 2023

Fahreignungsregister löst Verkehrszentralregister ab

Punkte, die keiner will, werden neu geregelt

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Mannheim, 22. April 2014. (red/csk) Am 01. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister (FAER). Aus Ordnungswidrigkeiten werden dann schwere Verstösse. Und der heißgeliebte FĂŒhrerschein ist schon mit 8 Punkten in der ungeliebten Flensburger Kartei weg. Bisher durfte der Autofahrer 18 Punkte sammeln. Es Ă€ndert sich also einiges im Rahmen der Neustrukturierung bezĂŒglich der VerstĂ¶ĂŸe im Straßenverkehr.

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Von Christina SchÀfer-Kristof

8 Punkte ist nicht viel – auf den ersten Blick. Allerdings gibt es fĂŒr Verkehrsstraftaten auch höchstens noch 3 Punkte pro Delikt und nicht wie bisher bis zu 7. Und: Es gibt Verstösse, die bis dato mit einem Punkteeintrag geahndet wurden, die nach der neuen Regelung nur noch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Schwerer Verstoss oder Straftat

Die neue Regelung beschrĂ€nkt sich in Zukunft auf drei TatbestĂ€nde: Schwerer Verstoß, besonders schwerer Verstoß, Straftat. Je nach Kategorie werden 1, 2 oder 3 Punkte fĂ€llig. Das bisherige System unterschied bei der Punktevergabe wesentlich differenzierter. Je nach Grad der bisherigen Ordnungswidrigkeit wurden dem Konto zwischen 1 und 4 Punkten „gutgeschrieben“. Bei einer Straftat sammelte der Verkehrteilnehmer zwischen 3 und 7 Punkten. Das neue System ist damit wesentlich ĂŒbersichtlicher.
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Bußgeld, Punkt oder beides?

Mit der Neuordnung des FAER werden teilweise VerstĂ¶ĂŸe, die zuvor mit Bußgeld und Punkteintragung geahndet wurden, nur noch mit einem Bußgeld belegt. Das fĂ€llt dann aber oftmals höher aus. Betroffen sind dabei Vergehen, die keinen Einluss auf die Verkehrssicherheit haben. So wird etwa das fehlende KFZ-Kennzeichen nicht mehr mit einem Punkt bestraft – dafĂŒr mit 60 Euro Bußgeld (bisher 20 Euro).

DarĂŒber hinaus werden etliche Bußgelder hochgesetzt. So werden Verkehrsteilnehmer bei Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor ohne Freisprecheinrichtung nicht mehr mit 40 Euro, sondern mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Punktesammeln kann derjenige, der auch in Zukunft die rote Ampel lediglich als „gut gemeinten Ratschlag“ ansieht. Immerhin bleibt dabei das Bußgeld (zwischen 90 und 360 Euro) gleich.

VerjÀhrung jetzt mit starren Fristen

Besonders punktetrĂ€chtige Verkehrsteilnehmer haben es in Zukunft schwerer, ihr Konto zu minimieren. Es gelten starre VerjĂ€hrungsfristen – allerdings entfĂ€llt die sogenannte Tilgungshemmung. Das heisst, jeder Strafbestand verfĂ€llt einzeln und wird nicht mehr durch einen weiteren Tatbestand gleicher Art beeinflusst. Die Fristen sind ab dem 01. Mai 2014 meist wesentlich lĂ€nger. So werden schwere VerstĂ¶ĂŸe zukĂŒnftig erst nach 2,5 Jahren aus dem Konto getilgt. Bisher waren es 2 Jahre. Besonders schwere VerstĂ¶ĂŸe werden nicht mehr nach 2, sondern erst nach 5 Jahren gelöscht. Bei einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bleiben die Punkte 10 Jahre im Register gespeichert (bisher 5 bis 10 Jahre).

Der freiwillige Besuch eines Fahreignungsseminars hilft nur bedingt beim Abbau des Punktekontos. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann man immerhin einmal in 5 Jahren das Konto um einen Punkt verringern. Ist der Punktestand hingegen schon sehr propper (6 bis 7 Punkte), kann man das Seminar zwar auch besuchen – allerdings ohne Punktabzug.

Umrechnung des alten auf den neuen „Kontostand“

Die derzeit eingetragenen Punkte im Verkehrszentralregister werden wie folgt auf das FAER ĂŒbertragen:
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Über Hardy Prothmann

Hardy Prothmann (50) ist seit 1991 freier Journalist und Chefredakteur von Rheinneckarblog.de. Er ist GrĂŒndungsmitglied von Netzwerk Recherche. Er schreibt am liebsten PortrĂ€ts und Reportagen oder macht investigative StĂŒcke.