Montag, 27. MĂ€rz 2023

Kreisforstamt warnt

Waldbrandgefahr durch lang anhaltende Trockenheit

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Rhein-Neckar, 18. Juni 2014. (red/pm) Grillen im Wald oder beim Spaziergang eine Kippe ins Gehölz geworfen: Das kann einschneidende Folgen fĂŒr Wald und Umwelt haben. Das Kreisforstamt warnt die Bewohner des Rhein-Neckar-Kreises vor der Waldbrandgefahr durch die lang anhaltende Trockenheit.

Bei trockenem Wetter wie derzeit steigt die Waldbrandgefahr. Foto: Archivbild Feuerwehr Weinheim

Bei trockenem Wetter wie derzeit steigt die Waldbrandgefahr. Foto: Archivbild Feuerwehr Weinheim

Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:

„Mit der trockenen und heißen Witterung steigt besonders im Rheintal, aber auch in den ĂŒbrigen Gebieten des Rhein-Neckar-Kreises wieder die Waldbrandgefahr. „Die derzeit herrschende Wetterlage stellt vor allem fĂŒr die KiefernwĂ€lder des Rheintals eine erhöhte Gefahr dar“, so Dr. Dieter MĂŒnch, Leiter des Forstamtes im Rhein-Neckar-Kreis.

Der strahlende Sonnenschein, ein trockener Wind und niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation und die obere Bodenschicht stark aus. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Weit ĂŒber die HĂ€lfte aller WaldbrĂ€nde entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und FahrlĂ€ssigkeit. WaldbrĂ€nde fĂŒhren nicht nur zu großen finanziellen SchĂ€den fĂŒr die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen fĂŒr viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Durch umsichtiges Verhalten mithelfen

Deshalb bittet das Kreisforstamt die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Denn im Umgang mit Feuer sind einige Regeln zu beachten: Vom 01. MÀrz bis 31. Oktober gilt im Wald grundsÀtzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

Nicht gestattet und besonders gefÀhrlich ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten GrillgerÀten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Die ForstĂ€mter Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim appellieren besonders im Hinblick auf das kommende lange Wochenende an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Sollte jemand einen Waldbrand entdecken – bitte umgehend der Feuerwehr melden.“

Über Alina Eisenhardt

Alina Eisenhardt (23) ist seit 2012 freie Mitarbeiterin bei uns, macht Redaktion, schreibt Texte und ist fĂŒr "Unsere Metropolregion - Newsletter" verantwortlich. Sie studiert Psychologie.