Ladenburg, 17. September 2013. (red/ms) Nachdem der Technische Ausschuss des Gemeinedrats letzten Monat pausiert hat, standen vergangenen Mittwoch gleich vierzehn private AntrĂ€ge auf seiner Tagesordnung. Zwölf davon auf eine Baugenehmigung, einer auf einen Bauvorbescheid und einer auf eine Befreiung. FĂŒr die meisten Antragsteller war es ein guter Abend, denn der Technische Ausschuss stimmte fast allen Bauvorhaben zu. Von Minh Schredle
Gleich drei AntrĂ€ge auf eine Baugenehmigung betrafen ein einzelnes GrundstĂŒck: Das GelĂ€nde der ABB in der Wallstadter StraĂe.
Dort soll eine Fluchttreppe zur Optimierung des Brandschutzkonzeptes angebaut werden. Das GrundstĂŒck liegt zwar im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, das Vorhaben ist aber absolut konform mit diesem. Daher gab es keinerlei planungsrechtliche Bedenken und dem Antrag wurde vom Technischen Ausschuss zugestimmt.
Ebenfalls keine Probleme Probleme gab es mit dem Vorhaben, auf dem Vorplatz der Kantine der ABB neue BesucherparkplĂ€tze zu errichten. Dabei sollen auch Kurzerholungs- und GrĂŒnzonen errichtet werden. Abgelehnt wurde hingegen der Plan der ABB, eine neue Pkw-Zufahrt von der Wallstadter StraĂe zu bauen. ABB wollte so den Pkw- und Lkw-Verkehr an der bereits bestehenden Werkszufahrt entzerren.
Allerdings hatte das StraĂenbauamt bereits Bedenken geĂ€uĂert, weil die Kraftfahrer zu weit vorfahren mĂŒssten, um zum Beispiel Radfahrer sehen zu könen. Auch die Polizei sprach sie dagegen aus. Der Technnischer Ausschuss folgte dieser Empfehlung und lehnte das Bauvorhaben ab. ABB will nun weitere Lösungsvarianten prĂŒfen.
BrandschutzmaĂnahmen am Kulturdenkmal
Im Clubhaus in der Ilvesheimer StraĂe muss aus BrandschĂŒtzgrĂŒnden eine ausreichend groĂe Ăffnung im Obergeschoss geschaffen werden, um einen zweiten Rettungsweg sicherzustellen. Der Antragsteller plant, den zwischen den Fensterseiten liegenden Holm so zu verĂ€ndern, dass er im Brandfall kippbar ist. Auch dieses GrundstĂŒck liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, allerdings werden nach auĂenhin durch diese MaĂnahme keine VerĂ€nderungen sichtbar.
Da es sich um ein Kulturdenkmal handelt, wurden auch der Stadtbildpfleger und die Denkmalschutzbehörde nach eventuellen EinwĂ€nden gefragt, von beiden Seiten war nichts einzuwenden. Die Feuerwehr ĂŒberpĂŒfte das Vorhaben ebenfalls und befĂŒrwortet es. Auch der Technische Ausschuss stimmte in seiner Sitzung zu.
Zustimmung fĂŒr Vorhaben in Neuzeilsheim und Neubotzheim
Zwei der vierzehn AntrĂ€ge betrafen ein GrundstĂŒck im AuĂenbereich Ladenburgs: Neuzeilsheim. Mit dem ersten Antrag sollte geprĂŒft werden, ob eine geplante Erweiterung eines Wohnhauses genehmigungsfĂ€hig ist. Da das bestehende Wohnhaus in den Augen des Technischen Ausschusses den Anforderungen an eine zeitgemĂ€Ăe WohnqualitĂ€t nicht mehr entspricht, stimmte man dem Vorhaben zu.
Im zweiten Antrag ging es um eine Baugenehmigung: Die Antragsteller wollen das bestehende Wohnhaus grundlegend sanieren und umbauen. Zum ĂŒbergang wollen sie einen Teil des Erdgeschosses der schon vorhandenen Scheune in eine Wohnung umbauen. Auch hier sah man von Seiten des Technischen Ausschussen keine baurechtlichen Bedenken und stimmte zu.
Ein zweites Bauvorhaben im AuĂenbereichs Ladenburgs betrifft ein GrundstĂŒck in Neubotzheim. Dort will man vor allem die SanitĂ€ranlagen sanieren und die Raumzuschnitte verbessern. Auch hier hatte der Technische Ausschuss nichts auszusetzen.
Umbau in der Kellereigasse mit Auflagen genehmigt
FĂŒr eine gröĂere Diskussion sorgte ein Antrag aus dem Innenbereich Ladenburgs. Dort ging es um ein GebĂ€ude in der Kellereigasse, in dessen Erdgeschoss ein Friseursalon und im Ober- und Dachgeschoss Wohnungen sind. Bislang kann eine Toilette vom Friseusalon aus nur ĂŒber das gemeinsame Treppenhaus benutzt werden. Mit Hilfe eines Umbaus soll das geĂ€ndert werden, sodass ein seperater Zugang möglich ist. Zeitgleich sollen ein ĂŒberdachter Freisitz und eine Dachterasse errichtet werden.
FĂŒr Diskussionen sorgte dieses Vorhaben, weil das GebĂ€ude im Geltungsbereich der Altstadtsatzung liegen und keine VerĂ€nderung des Ortsbild zulĂ€ssig ist und fĂŒr die genannten Vorhaben eine Befreiung von der Satzung notwendig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Befreiung stĂ€dtebaulich vertretbar, gleichzeitig wurden Stellungnahmen von der Stadtbildpflege und der Denkmalschutzbehörde eingeholt.
Auch die Bodendenkmalpflege wurde informiert und wird am Verfahren beteiligt. Nach reichlichem AbwĂ€gen entschied sich der Technische Ausschuss dafĂŒr dem Vorhaben zuzustimmen.
Nein zum Neubau hinter der Alten Post
Ein eindeutiges Nein gab es hingegen bezĂŒglich des geplanten Neubaus eines Einfamilienhauses auf dem GrundstĂŒck hinter der Alten Post. Das GelĂ€nde liegt eigentlich an der ScheffelstraĂe, gehört aber noch zur BahnhofsstraĂe. Der Antragssteller wollte hier ein Mehrfamilienhaus mit einem Flachdach und sechs Wohneinheiten bauen. Aufgrund der stĂ€dtebaulichen Landschaft und Umgebung sprach sich der Technische Ausschuss gegen dieses Bauvorhaben aus. Nach ausgiebiger Diskussion erfolgte die Ablehnung einstimmig.
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