Ladenburg, 06. Dezember 2013. (red/ms) Der Technische Ausschuss will großzügig sein – und begibt sich damit auf rechtlich dünnes Terrain: Es geht um einen Bauherrn, dessen Vorhaben durch die Regularien eines fast 35 Jahre alten Bebauungsplan eigentlich nicht zulässig sein dürfte. Für die Regelungen hat heute kaum noch jemand Verständnis – daher erlies der Technische Ausschuss am Mittwoch eine umstrittene Befreiung.Es ist ein Paradebeispiel, wie zu viel Bürokratie am Ende keinem mehr gut tut: Am Wasserbett wird gerade ein neues Haus errichtet. Alle umliegenden Grundstücke sind schon seit längerem bebaut, nachdem auch auf diesem die Bauarbeiten abgeschlossen sein werden, gibt es im gesamten Bereich kein unbebautes Grundstück mehr.
Jetzt hat der Bauherr den Antrag gestellt, nicht nur – wie ursprünglich geplant – zwei, sondern drei Wohneinheitem einzurichten. Problematisch ist das deswegen, weil das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weihergärten“ liegt.
Was sind die Grundzüge der Planung?
Der Plan ist 34 Jahre alt. Und darin wurde festgelegt, dass maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zulässig sind – warum auch immer, weiß niemand mehr so genau: Im Plan von damals ist keine Begründung angeführt. Man kann also nur spekulieren, was die Planer dazu bewegt hat, diese Regelung einzuführen.
Da es diese Festlegung aber nunmal gibt, ist eine Befreiung notwendig, damit das Vorhaben rechtskonform umgesetzt werden kann. Befreiungen sind nur dann zulässig, wenn die Planung nicht in ihren Grundzügen beeinträchtigt wird.
Der Großteil der Gemeinderäte wollte die Befreiung geben – auch wenn keiner von ihnen wirklich schlüssig begründen konnte, weswegen die Planung nicht in ihren Grundzügen beeinflusst wird, wenn man einen Grundsatzbeschluss für ein Baugebiet, der seit über 30 Jahren besteht, einfach ignoriert.
Veränderte Umstände gegen veraltetes Recht
Aber diese Festlegungen seien eben einfach nicht mehr zeitgemäß und es gäbe genügend Fälle in denen man sich über anachronistische Gesetzeslagen hinweg gesetzt habe, heißt es in fast allen Stellungnahmen der Stadträte.
Einzig der Jurist Dr. Rudolf Lutz (FDP) hat dem etwas entgegenzusetzen:
Was hier vorliegt, war eine planerische Grundsatzentscheidung. Was die Gründe dafür waren? Hier kann auch ich nur spekulieren. Vielleicht wollte man ein ruhiges Gebiet mit wenig Verkehr schaffen. Sicher ist jedenfalls, dass es Gründe dafür gegeben haben wird, ansonsten wäre es nicht explizit festgelegt worden. Tatsache ist, dass sich bislang alle Bauherren in dem Gebiet daran halten mussten. Jetzt sollen wir beim letzten eine Ausnahme machen? Das ist schlichtweg unfair.
Der Antragsteller begründete sein Vorhaben damit, dass es in der Nachbarschaft das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut worden sei. Die Verwaltung sagt, das stimmt nicht: Es gäbe zwar Fälle, in denen das Dachgeschoss als vollwertige Wohnung eingerichtet worden sei, da diese jedoch immer über ein Treppenhaus mit einer der unten liegenden Wohnungen verbunden und nur über diese begehbar seien, gelten sie nie als „eigenständige Wohneinheit“.
Bei dem Antragsteller und zahlreichen Stadträten stößt das auf Unverständnis. Es wird versucht, die Regelungen aus dem veralteten Plan auf irgendwie gerade noch legalen Umwegen zu umgehen. Vielleicht wäre es an der Zeit, einen neuen Bebauungsplan umzusetzen?
Neuer Bebauungsplan? Zu viel Aufwand.
Das schließt Bürgermeister Rainer Ziegler jedoch kategorisch aus:
Es geht um das letzte freie Grundstück. Bis wir einen Bebauungsplan als Satzung verabschiedet haben, kann das Jahre dauern. Und wird mindestens 15.000 Euro kosten. Bei allem Verständnis für die Anliegen des Antragsstellers – das ist zu viel Aufwand.
Doch es ist fraglich, ob der Aufwand mit einer Befreiung geringer ausfallen wird: Denn wird sie gestattet, können andere Anwohner ihr Recht einfordern und ebenfalls eine dritte Wohneinheit fordern – es könnte ein Antrag auf Befreiung auf den nächsten folgen.
Einige der Anwohner sind in der Sitzung anwesend – sie scheinen nicht gerade begeistert, dass jetzt eine Ausnahme für den Einzelfall eingeführt werden soll. Möglicherweise würden einige Gebäude heute anders aussehen, wenn das Gebiet grundsätzlich mit bis zu drei Einheiten überplant worden wäre.
Festgefahrene Lager
Die Diskussion tritt mittlerweile vollkommen auf der Stelle. Immer wieder wiederholen die Befürworter der Befreiung, wie lächerlich diese Bürokratie ist, die von allen nur noch irgendwie zu umgehen versucht wird. Herr Lutz und Bürgermeister Ziegler betonenen wieder und wieder, man würde sich über geltendes Recht hinwegsetzen, wenn man die Befreiung erteilt.
Dann stellt Uwe Wagenfeld von der CDU den Antrag abzustimmen. In den Fraktionen gibt es noch kurze Beratungen. Bürgermeister Rainer Ziegler erkennt, dass sich die Mehrheit der Befreiung zustimmen will – und fürchtet sich davor, einen Präzedenzfall zu schaffen, der Unmengen weiterer Bürokratie mit sich bringen wird:
Das Rad kann dann nicht mehr zurückgedreht werden.
Trotzdem stimmen acht Stadträte zu. Einzig Herr Dr. Lutz stimmt dagegen. Der Bürgermeister selbst enthält sich. „Mit Bauchschmerzen“, wie er sagt.
Was sagt das Baurechtsamt zur Befreiung
Vielleicht ist es aber am Ende ein bisschen zu viel Aufregung um nichts. Denn so ganz stimmte das, was der Bürgermeister zuletzt sagte nicht, dass das Rat dann nicht mehr zurückgedreht werden kann.
Das Baurechtsamt muss der Befreiung nämlich ebenfalls noch zustimmen. Wenn es befindet, dass die Grundzüge der Planung beeinträchtigt sind – was relativ wahrscheinlich ist – wird am Ende doch die Bürokratie siegen, für die keiner mehr Verständnis hat. Oder es muss doch über einen neuen Bebauungsplan nachgedacht werden. Was wieder für Bürokratie sorgt.
Merke: Die Bürokratie gewinnt immer. Egal wie.
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